Textliche Darstellungen und Festsetzungen - Schwelm
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2. wegen der besonderen Eigenart <strong>und</strong> hervorragenden Schönheit des Talzuges.<br />
Zusätzliches Verbot:<br />
23. die Ausübung jeglicher Fischerei (kommerzielle sowie hobbymäßige) in der Zeit<br />
vom 1. März bis 30. Juni.<br />
Erläuterung:<br />
Durch das Verbot soll eine Ruhigstellung des Gebietes zum Schutze brütender<br />
Vögel <strong>und</strong> ablaichender Amphibien erreicht werden.<br />
Zusätzliches Gebot:<br />
10. Offenhalten der Brachflächen durch mechanische Beseitigung aufkommenden<br />
Gehölzwuchses im Bedarfsfall.<br />
3.1.8<br />
Naturschutzgebiet "Tal der Brambecke"<br />
in <strong>Schwelm</strong>-Süd<br />
Flächengröße ca.43,97 ha<br />
Erläuterung:<br />
Das Gebiet ist im ökologischen Fachbeitrag als schutzwürdige Biotope<br />
mit den Nummern 15, 19 <strong>und</strong> 20 näher charakterisiert.<br />
Schutzzweck:<br />
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a) <strong>und</strong> c) LG,<br />
insbesondere<br />
1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Lebensstätten wildlebender, zum<br />
Teil gefährdeter Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten.<br />
Von besonderer Bedeutung sind hier:<br />
- der überwiegend naturnahe Verlauf der Brambecke mit bachbegleitenden U-<br />
fergehölzen,<br />
- die sehr vielseitig strukturierte Talaue mit brachgefallenen, nassen Grünlandflächen<br />
oder extensiv genutzten Grünlandflächen mit einzelnen Weihern,<br />
- das verlassene Schießgelände mit größeren Freiflächen mit Hochstaudenfluren,<br />
- Seitentäler mit Quellbereichen, kleinen Bachläufen <strong>und</strong> begleitenden Kraut<strong>und</strong><br />
Gehölzsäumen, teilweise aber auch ohne Gehölzsaum,<br />
- einige Teiche an der Brambecke, nördlich der Hoflage Dürholt,<br />
Erläuterung:<br />
Einige Teiche werden nicht mehr fischereilich genutzt.<br />
- talbegleitende, relativ naturnahe Laubwaldbestände mit Quellbereichen <strong>und</strong><br />
Siepen,