Textliche Darstellungen und Festsetzungen - Schwelm
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Darüber hinaus können auch Schutzausweisungen nach §§ 19 - 23 LG festgesetzt<br />
werden.<br />
Durch Inanspruchnahme von nicht landwirschaftlich genutzten Flächen, wie z. B.<br />
Feldrainen <strong>und</strong> Böschungsflächen bei Gehölzpflanzungen oder Aufforstungen sowie<br />
bei Anpflanzung von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern am Südrand von Straßen <strong>und</strong> Wegen,<br />
sollen Beeinträchtigungen der landwirtschaftlichen Nutzung weitestgehend vermieden<br />
werden.<br />
Bei Anpflanzungen sind Gehölze der heutigen potentiellen natürlichen Vegetation zu<br />
verwenden.<br />
Über die Anreicherung hinaus sind insbesondere<br />
- die vorhandenen Gehölzbestände zu erhalten <strong>und</strong> zu pflegen;<br />
- Veränderungen der Landschaft durch Zersiedlung <strong>und</strong> flächenintensive Eingriffe<br />
entgegenzuwirken;<br />
- der derzeitige Grünlandanteil in feuchten Auenbereichen der Bäche, Gräben <strong>und</strong><br />
Rinnen beizubehalten <strong>und</strong> nach Möglichkeit zu erhöhen;<br />
- der Boden <strong>und</strong> die Gewässer als wertvolle natürliche Ressourcen zu erhalten <strong>und</strong><br />
Bodenerosion <strong>und</strong> Gewässerverunreinigungen entgegenzuwirken;<br />
- Gewässerregulierungen <strong>und</strong> nicht naturnaher Gewässerausbau zu vermeiden.<br />
Entwicklungsraum 2.1<br />
Holthausen/Windgarten<br />
Der Entwicklungsraum 2.1 ist entsprechend der naturräumlichen Gliederung Bestandteil<br />
der Bergischen Hochflächen mit Übergang zum Märkischen Oberland <strong>und</strong> wird<br />
durch intensive landwirtschaftliche Nutzung in Form von Ackerflächen geprägt.<br />
Zwei kleine Teilflächen des Landschaftsraumes sind im ökologischen Fachbeitrag unter<br />
Nr. 29 <strong>und</strong> 31 beschrieben.<br />
Vordringliche Aufgaben der Landschaftsentwicklung zusätzlich zur allgemeinen Anreicherung<br />
sind:<br />
- Erhaltung der prägenden hofnahen Gehölzstrukturen;<br />
- Erhaltung <strong>und</strong> Sicherung vorhandener Kleingewässer mit besonderen Funktionen<br />
für den Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz;<br />
- Erhalt <strong>und</strong> Ergänzung der vorhandenen Hecken zur Verbesserung des Bodenschutzes<br />
<strong>und</strong> des Artenreichtums.<br />
Entwicklungsraum 2.2<br />
Ravenschlag / Bransel<br />
Der durch landwirtschaftliche Nutzung mit Acker- <strong>und</strong> Grünlandflächen geprägte Entwicklungsraum<br />
liegt entsprechend der naturräumlichen Gliederung im Übergangsbereich<br />
von den Bergischen Hochflächen zum Märkischen Oberland.<br />
Vordringliche Aufgabe der Landschaftsentwicklung zusätzlich zur allgemeinen Anreicherung<br />
ist:<br />
- Erhalt der prägenden hofnahen Gehölzbestände.