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Textliche Darstellungen und Festsetzungen - Schwelm

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2.5 ENTWICKLUNGSZIEL 5<br />

- Ausstattung -<br />

Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung<br />

des Klimas.<br />

Dieses Entwicklungsziel entfällt für den Geltungsbereich dieses Landschaftsplanes.<br />

2.6 ENTWICKLUNGSZIEL 6<br />

- Temporäre Erhaltung -<br />

Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben<br />

durch die Bauleitplanung .<br />

Die derzeitige Landschaftsstruktur <strong>und</strong> Flächennutzung ist im wesentlichen zu erhalten;<br />

soweit erforderlich, sind Pflegemaßnahmen durchzuführen.<br />

Die Darstellung des Entwicklungszieles 6 erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage des § 16, Abs. 2<br />

LG demzufolge die Ziele <strong>und</strong> Erfordernisse der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />

<strong>und</strong> die <strong>Darstellungen</strong> der Flächennutzungspläne bei der Aufstellung von Landschaftsplänen<br />

zu beachten sind.<br />

Es entbindet jedoch nicht von den Regelungen des § 8a BNatSchG <strong>und</strong> der §§ 4 - 6<br />

LG. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind ggf. <strong>Festsetzungen</strong> gem.<br />

§§ 1a <strong>und</strong> 9 BauGB vorzunehmen.<br />

Es sind vorhandene natürliche Landschaftselemente wie Bäume, Sträucher, naturnahe<br />

Bachläufe <strong>und</strong> Kleingewässer auch über die Realisierung der Bauleitplanung hinaus<br />

weitgehend zu erhalten <strong>und</strong> gegebenenfalls durch entsprechende <strong>Festsetzungen</strong><br />

im Bebauungsplan zu sichern.<br />

Darüber hinaus sind bauliche Anlagen landschaftsgerecht einzugrünen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind Möglichkeiten zur Versickerung von anfallendem Regenwasser auf<br />

den betreffenden Flächen zu prüfen. Bei extensiv genutzten Flächen sind relativ<br />

durchlässige Bodenbefestigungsmaterialien zu verwenden.<br />

Das Entwicklungsziel 6 wird für Flächen dargestellt,<br />

- die im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Bauflächen, Sonderbauflächen,<br />

öffentliche Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf <strong>und</strong> Flächen für Ver<strong>und</strong><br />

Entsorgungsanlagen <strong>und</strong><br />

- die im Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg - Teilabschnitt Oberbereich<br />

Bochum/Hagen (Bochum, Herne, Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer<br />

Kreis) als Wohnsiedlungsbereiche <strong>und</strong> als Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieansiedlungsbereiche<br />

dargestellt sind bzw. von den Städten als solche im Verfahren zur Neuaufstellung<br />

des Gebietsentwicklungsplanes angemeldet worden sind<br />

<strong>und</strong> deren geplante Nutzung noch nicht realisiert ist <strong>und</strong> für die noch keine rechtsverbindlichen<br />

Bebauungspläne vorliegen.<br />

Entwicklungsraum 6.1<br />

Geplantes Gewerbegebiet südlich von Silschede<br />

Der Flächennutzungsplan der Stadt Gevelsberg stellt für den nördlichen Teilbereich<br />

"Gewerbliche Baufläche" dar. Der GEP weist zusätzlich für den südlichen <strong>und</strong> östlichen<br />

Abschnitt einen "Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieansiedlungsbereich" aus.

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