Textliche Darstellungen und Festsetzungen - Schwelm
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2.5 ENTWICKLUNGSZIEL 5<br />
- Ausstattung -<br />
Ausstattung der Landschaft für Zwecke des Immissionsschutzes oder zur Verbesserung<br />
des Klimas.<br />
Dieses Entwicklungsziel entfällt für den Geltungsbereich dieses Landschaftsplanes.<br />
2.6 ENTWICKLUNGSZIEL 6<br />
- Temporäre Erhaltung -<br />
Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben<br />
durch die Bauleitplanung .<br />
Die derzeitige Landschaftsstruktur <strong>und</strong> Flächennutzung ist im wesentlichen zu erhalten;<br />
soweit erforderlich, sind Pflegemaßnahmen durchzuführen.<br />
Die Darstellung des Entwicklungszieles 6 erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage des § 16, Abs. 2<br />
LG demzufolge die Ziele <strong>und</strong> Erfordernisse der Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung<br />
<strong>und</strong> die <strong>Darstellungen</strong> der Flächennutzungspläne bei der Aufstellung von Landschaftsplänen<br />
zu beachten sind.<br />
Es entbindet jedoch nicht von den Regelungen des § 8a BNatSchG <strong>und</strong> der §§ 4 - 6<br />
LG. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind ggf. <strong>Festsetzungen</strong> gem.<br />
§§ 1a <strong>und</strong> 9 BauGB vorzunehmen.<br />
Es sind vorhandene natürliche Landschaftselemente wie Bäume, Sträucher, naturnahe<br />
Bachläufe <strong>und</strong> Kleingewässer auch über die Realisierung der Bauleitplanung hinaus<br />
weitgehend zu erhalten <strong>und</strong> gegebenenfalls durch entsprechende <strong>Festsetzungen</strong><br />
im Bebauungsplan zu sichern.<br />
Darüber hinaus sind bauliche Anlagen landschaftsgerecht einzugrünen.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich sind Möglichkeiten zur Versickerung von anfallendem Regenwasser auf<br />
den betreffenden Flächen zu prüfen. Bei extensiv genutzten Flächen sind relativ<br />
durchlässige Bodenbefestigungsmaterialien zu verwenden.<br />
Das Entwicklungsziel 6 wird für Flächen dargestellt,<br />
- die im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan als Bauflächen, Sonderbauflächen,<br />
öffentliche Grünflächen, Flächen für den Gemeinbedarf <strong>und</strong> Flächen für Ver<strong>und</strong><br />
Entsorgungsanlagen <strong>und</strong><br />
- die im Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg - Teilabschnitt Oberbereich<br />
Bochum/Hagen (Bochum, Herne, Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis, Märkischer<br />
Kreis) als Wohnsiedlungsbereiche <strong>und</strong> als Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieansiedlungsbereiche<br />
dargestellt sind bzw. von den Städten als solche im Verfahren zur Neuaufstellung<br />
des Gebietsentwicklungsplanes angemeldet worden sind<br />
<strong>und</strong> deren geplante Nutzung noch nicht realisiert ist <strong>und</strong> für die noch keine rechtsverbindlichen<br />
Bebauungspläne vorliegen.<br />
Entwicklungsraum 6.1<br />
Geplantes Gewerbegebiet südlich von Silschede<br />
Der Flächennutzungsplan der Stadt Gevelsberg stellt für den nördlichen Teilbereich<br />
"Gewerbliche Baufläche" dar. Der GEP weist zusätzlich für den südlichen <strong>und</strong> östlichen<br />
Abschnitt einen "Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieansiedlungsbereich" aus.