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Textliche Darstellungen und Festsetzungen - Schwelm

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Ausschnittsvergrößerung aus der Regionalkarte Ruhrgebiet des Kommunalverbandes Ruhrgebiet,<br />

Maßstab 1:250 000<br />

1.3 Räumlicher Geltungsbereich<br />

Dieser Landschaftsplan gilt nach § 16 Abs. 1 des Landschaftsgesetzes nur für<br />

Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile <strong>und</strong> des Geltungsbereiches<br />

der Bebauungspläne. Soweit ein Bebauungsplan die landoder<br />

forstwirtschaftliche Nutzung oder Grünflächen festsetzt, kann sich der<br />

Landschaftsplan unbeschadet der baurechtlichen <strong>Festsetzungen</strong> auch auf<br />

diese Flächen erstrecken, wenn sie im Zusammenhang mit dem baulichen<br />

Außenbereich stehen.<br />

Die Grenzen des Landschaftsplanes treffen keine Aussagen darüber, ob ein<br />

Gr<strong>und</strong>stück einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil oder dem Außenbereich<br />

zuzurechnen ist. Hierüber wird bei der Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben<br />

entschieden.<br />

Bei der Aufstellung, Änderung <strong>und</strong> Ergänzung eines Bebauungsplanes oder<br />

einer Satzung gemäß § 34 (4) BauGB (Entwicklungs- <strong>und</strong> Abr<strong>und</strong>ungssatzung)<br />

oder einem Vorhaben nach dem Maßnahmengesetz zum BauGB treten<br />

mit dessen Rechtsverbindlichkeit widersprechende <strong>Festsetzungen</strong> des Landschaftsplanes<br />

außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren<br />

nicht widersprochen hat.<br />

1.4 Planbestandteile<br />

Der Landschaftsplan besteht aus der Entwicklungskarte, der Festsetzungskarte<br />

<strong>und</strong> dem Textteil mit den textlichen <strong>Darstellungen</strong> der Entwicklungsziele,<br />

den textlichen <strong>Festsetzungen</strong> <strong>und</strong> den Erläuterungen.<br />

Die Entwicklungskarte <strong>und</strong> die Festsetzungskarte bestehen im Original jeweils<br />

aus drei Kartenblättern im Maßstab 1 : 10.000.<br />

1.5 Aufstellungsverfahren<br />

Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat am 02.12.1985 die Aufstellung<br />

dieses Planes, entsprechend den damals gültigen Rechtsvorschriften § 27<br />

Abs. 1 des Landschaftsgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des B<strong>und</strong>esbaugesetzes<br />

beschlossen <strong>und</strong> gemäß Bekanntmachungsanordnung vom<br />

07.01.1986 am 20.01.1986 ortsüblich bekanntgemacht.<br />

Im Auftrag des Kreises wurde der Entwurf des Landschaftsplanes vom Kommunalverband<br />

Ruhrgebiet/Essen erstellt.<br />

Dazu war zunächst die Erarbeitung von Gr<strong>und</strong>lagen- <strong>und</strong> Arbeitskarten erforderlich,<br />

die jedoch keinen Regelungscharakter haben <strong>und</strong> nicht Bestandteil<br />

der Satzung sind.<br />

Im einzelnen sind dies<br />

• Arbeitskarte I - Realnutzungskartierung nach Biotopen -,<br />

• Arbeitskarte II - Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz -,<br />

• Arbeitskarte III - Naturerlebnis <strong>und</strong> Erholung -,<br />

• Arbeitskarte IV - Regulation <strong>und</strong> Regeneration<br />

von Boden - Wasser - Luft -.<br />

Weiterhin wurden, entsprechend des § 27 Abs. 2 LG (in der vor 1994 gültigen<br />

Fassung) die folgenden Fachbeiträge erarbeitet, die ebenfalls nicht Bestandteil<br />

der Satzung sind:

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