Textliche Darstellungen und Festsetzungen - Schwelm
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Ausschnittsvergrößerung aus der Regionalkarte Ruhrgebiet des Kommunalverbandes Ruhrgebiet,<br />
Maßstab 1:250 000<br />
1.3 Räumlicher Geltungsbereich<br />
Dieser Landschaftsplan gilt nach § 16 Abs. 1 des Landschaftsgesetzes nur für<br />
Flächen außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile <strong>und</strong> des Geltungsbereiches<br />
der Bebauungspläne. Soweit ein Bebauungsplan die landoder<br />
forstwirtschaftliche Nutzung oder Grünflächen festsetzt, kann sich der<br />
Landschaftsplan unbeschadet der baurechtlichen <strong>Festsetzungen</strong> auch auf<br />
diese Flächen erstrecken, wenn sie im Zusammenhang mit dem baulichen<br />
Außenbereich stehen.<br />
Die Grenzen des Landschaftsplanes treffen keine Aussagen darüber, ob ein<br />
Gr<strong>und</strong>stück einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil oder dem Außenbereich<br />
zuzurechnen ist. Hierüber wird bei der Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben<br />
entschieden.<br />
Bei der Aufstellung, Änderung <strong>und</strong> Ergänzung eines Bebauungsplanes oder<br />
einer Satzung gemäß § 34 (4) BauGB (Entwicklungs- <strong>und</strong> Abr<strong>und</strong>ungssatzung)<br />
oder einem Vorhaben nach dem Maßnahmengesetz zum BauGB treten<br />
mit dessen Rechtsverbindlichkeit widersprechende <strong>Festsetzungen</strong> des Landschaftsplanes<br />
außer Kraft, soweit der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren<br />
nicht widersprochen hat.<br />
1.4 Planbestandteile<br />
Der Landschaftsplan besteht aus der Entwicklungskarte, der Festsetzungskarte<br />
<strong>und</strong> dem Textteil mit den textlichen <strong>Darstellungen</strong> der Entwicklungsziele,<br />
den textlichen <strong>Festsetzungen</strong> <strong>und</strong> den Erläuterungen.<br />
Die Entwicklungskarte <strong>und</strong> die Festsetzungskarte bestehen im Original jeweils<br />
aus drei Kartenblättern im Maßstab 1 : 10.000.<br />
1.5 Aufstellungsverfahren<br />
Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreises hat am 02.12.1985 die Aufstellung<br />
dieses Planes, entsprechend den damals gültigen Rechtsvorschriften § 27<br />
Abs. 1 des Landschaftsgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des B<strong>und</strong>esbaugesetzes<br />
beschlossen <strong>und</strong> gemäß Bekanntmachungsanordnung vom<br />
07.01.1986 am 20.01.1986 ortsüblich bekanntgemacht.<br />
Im Auftrag des Kreises wurde der Entwurf des Landschaftsplanes vom Kommunalverband<br />
Ruhrgebiet/Essen erstellt.<br />
Dazu war zunächst die Erarbeitung von Gr<strong>und</strong>lagen- <strong>und</strong> Arbeitskarten erforderlich,<br />
die jedoch keinen Regelungscharakter haben <strong>und</strong> nicht Bestandteil<br />
der Satzung sind.<br />
Im einzelnen sind dies<br />
• Arbeitskarte I - Realnutzungskartierung nach Biotopen -,<br />
• Arbeitskarte II - Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz -,<br />
• Arbeitskarte III - Naturerlebnis <strong>und</strong> Erholung -,<br />
• Arbeitskarte IV - Regulation <strong>und</strong> Regeneration<br />
von Boden - Wasser - Luft -.<br />
Weiterhin wurden, entsprechend des § 27 Abs. 2 LG (in der vor 1994 gültigen<br />
Fassung) die folgenden Fachbeiträge erarbeitet, die ebenfalls nicht Bestandteil<br />
der Satzung sind: