Textliche Darstellungen und Festsetzungen - Schwelm
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1. Allgemeine Erläuterungen zum Landschaftsplan für Ennepetal, Gevelsberg<br />
<strong>und</strong> <strong>Schwelm</strong><br />
1.1 Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
Rechtliche Gr<strong>und</strong>lage des Landschaftsplanes ist das Gesetz zur Sicherung<br />
des Naturhaushaltes <strong>und</strong> zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz<br />
- LG) des Landes NW in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994<br />
(GV. NW. S. 710/ SGV. NW. 791), zuletzt geändert durch Gesetz vom<br />
02.05.1995 (GV. NW. S. 382/ SGV. NW. 791).<br />
Der Landschaftsplan, eine Satzung des Ennepe-Ruhr-Kreises, ist Gr<strong>und</strong>lage<br />
für die Entwicklung, den Schutz <strong>und</strong> die Pflege der Landschaft (§ 16 LG) <strong>und</strong><br />
setzt die dafür erforderlichen Maßnahmen im einzelnen fest.<br />
Nach § 16 Abs. 2 LG hat der Landschaftsplan die Ziele <strong>und</strong> Erfordernisse der<br />
Raumordnung <strong>und</strong> Landesplanung, die Darstellung der Flächennutzungspläne,<br />
die <strong>Festsetzungen</strong> der Bebauungspläne sowie die bestehenden planerischen<br />
<strong>Festsetzungen</strong> anderer Fachplanungsbehörden zu beachten (planerische<br />
Vorgaben).<br />
Für den räumlichen Geltungsbereich des Landschaftsplanes Ennepetal,<br />
Gevelsberg <strong>und</strong> <strong>Schwelm</strong> wurden insbesondere folgende landesplanerische<br />
Vorgaben beachtet:<br />
- Landesentwicklungsplan in der zur Zeit gültigen Fassung;<br />
- Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Bochum,<br />
Herne, Hagen, Ennepe-Ruhr-Kreis in der z.Z. gültigen Fassung sowie<br />
der in Aufstellung befindliche Gebietsentwicklungsplan Teilabschnitt<br />
Oberbereiche Bochum/Hagen.<br />
1.2 Lage <strong>und</strong> Größe des Plangebietes<br />
Für das Gebiet des Ennepe-Ruhr-Kreises werden gem. §16 Abs. 3 LG vier<br />
Landschaftspläne aufgestellt, die das Kreisgebiet flächendeckend erfassen.<br />
Neben den Landschaftsplänen für Witten, Wetter, Herdecke (rechtsgültig seit<br />
25.11.1984), für Breckerfeld (rechtsgültig seit 01.06.1990) <strong>und</strong> Hattingen/Sprockhövel<br />
(rechtgültig seit 15.08.1998), wird jetzt der vierte Landschaftsplan<br />
erstellt.<br />
Die Gesamtfläche der Stadtgebiete von Ennepetal, Gevelsberg, <strong>Schwelm</strong> <strong>und</strong><br />
des Teilbereiches der Stadt Wetter umfaßt eine Größe von 108 km².<br />
Davon liegen 84 km² , d.h. r<strong>und</strong> 78 % im räumlichen Geltungsbereich des<br />
Landschaftsplanes.<br />
Hinzuweisen ist noch darauf, daß die Bereiche der Stadt Wetter westlich der<br />
Vogelsanger Straße <strong>und</strong> südlich der B 234 sowie der Bereich südlich der A 1<br />
zum Plangebiet dieses Landschaftsplanes gehört.<br />
Die Lage des Plangebietes ist in der nachfolgenden Übersichtskarte dargestellt.