Textliche Darstellungen und Festsetzungen - Schwelm
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3.1.5<br />
Naturschutzgebiet "Hasper Bachtal"<br />
östlich von Ennepetal-Voerde<br />
Flächengröße ca.8,54 ha<br />
Erläuterungen:<br />
Das Naturschutzgebiet umfaßt einen relativ naturnahen Talbereich des<br />
Hasper Baches.<br />
Die Flächen sind im ökologischen Fachbeitrag als schutzwürdiges Biotop<br />
Nr. 71 näher charakterisiert.<br />
Schutzzweck:<br />
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20, Buchstaben a) <strong>und</strong> c) LG,<br />
insbesondere<br />
1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Lebensstätten wildlebender, zum<br />
Teil gefährdeter Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten.<br />
Von besonderer Bedeutung sind hier:<br />
- der naturnahe <strong>und</strong> unverbaute Hasper Bach mit Ufergehölzen,<br />
- Feucht- <strong>und</strong> Naßwiesen, die durch Gebüsche <strong>und</strong> Hecken kleinkammerig gegliedert<br />
sind,<br />
- eine Teichanlage als Artenschutzgewässer im Erlenwald.<br />
2. wegen der typischen Eigenart eines noch relativ unveränderten Mittelgebirgsbaches.<br />
Spezielles Verbot:<br />
23. die Feucht- <strong>und</strong> Naßgrünlandflächen auf dem Talboden zu beweiden.<br />
3.1.6<br />
Naturschutzgebiet "Tal der Wolfsbecke"<br />
in <strong>Schwelm</strong>-Süd<br />
Flächengröße ca.15,22 ha<br />
Erläuterungen:<br />
Das Naturschutzgebiet umfaßt ein reich strukturiertes Bachtal mit angrenzenden<br />
Waldflächen.<br />
Das Bachtal ist im ökologischen Fachbeitrag als schutzwürdiges Biotop<br />
Nr. 7 näher charakterisiert.<br />
Schutzzweck:<br />
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 Buchstaben a) <strong>und</strong> c) LG,<br />
insbesondere<br />
1. zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften <strong>und</strong> Lebensstätten wildlebender, zum<br />
Teil gefährdeter Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten.