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Mögliche<br />
(fachspezifische)<br />
Nachbesserungen<br />
Praktikumsabbruch<br />
Sollten fachliche und fachdidaktische Kompetenzen, Haltungen oder Einstellungen gemäss Berufsethos<br />
5 oder auch psychische Voraussetzungen der Studentin oder des Studenten aus Sicht<br />
der Praxislehrperson oder aus Sicht der Dozierenden der Fachdidaktik fraglich sein, informieren<br />
sie möglichst schnell die zuständige PH-Mentoratsperson. In jedem Fall muss die Mentoratsperson<br />
aktiv werden und gemeinsam mit der Praxislehrperson oder dem Dozenten/der Dozen<br />
tin der betreffenden Fachdidaktik eine Auslegeordnung vornehmen. Bei gravierenden<br />
Kompetenzmängeln ist ein Antrag mit möglichen Auflagen für das Perspektivengespräch vorzubereiten.<br />
Bei berufsethischen Unvereinbarkeiten wird über ein Case Management 6 ein entsprechender<br />
Entwicklungs- oder Veränderungsprozess initiiert und begleitet.<br />
Mögliche Nachbesserungen:<br />
• Zusätzliche Unterrichtssbesuche der Fachdidaktik-Dozierenden und/oder des Mentors/der<br />
Mentorin während des <strong>Berufspraktikum</strong>s und/oder des Diplompraktikums<br />
• Intensive und individuell angepasste zusätzliche <strong>Berufspraktikum</strong>sbetreuung<br />
• Kontinuierlicher Austausch zur Unterrichtsvor- und/oder -nachbereitung<br />
• Analyse eines videografierten Fachunterrichts<br />
• Schriftliche Stellungsnahme zur Beurteilung des Praktikums und/oder Übergabegesprächs mit<br />
Fokus auf das Lernen der Schülerinnen und Schüler<br />
• usw.<br />
Bei einem Praktikumsabbruch wird das <strong>Berufspraktikum</strong> mit «nicht erfüllt» bewertet. Auf Anfrage<br />
der Studentin/des Studenten erhält er/sie an einer andern Praktikumsschule eine zweite Möglichkeit<br />
für ein <strong>Berufspraktikum</strong>. Das <strong>Berufspraktikum</strong> gilt als begonnen, sobald die Studentin/der<br />
Student mit der Praxislehrperson erste Vereinbarungen zum Praktikumsverlauf getroffen hat.<br />
Ohne <strong>Berufspraktikum</strong> kann das Diplompraktikum nicht begonnen werden. Die Studienzeit verlängert<br />
sich um mindestens ein Jahr.<br />
Im Falle von schwerwiegenden Konflikten, von Kompetenzzweifeln, von mangelndem Einsatz<br />
oder mangelhaftem Engagement, die zu einer untragbaren Schulsituation führen könnten,<br />
nimmt die zuständige Ansprechperson im Schulhaus (Praxislehrperson, Koordinationsperson<br />
oder Schulhausleitung) frühzeitig mit der PH-Mentoratsperson Kontakt auf. In diesem Fall wird<br />
gemäss den Prozessabläufen des Case Management 6 an der PHZ Luzern folgendes Vorgehen<br />
in Betracht gezogen:<br />
a) Die Studentin/der Student wird in Absprache mit der Schulleitung durch gezielte Interventionen<br />
gestützt. Dies kann durch interne oder externe Massnahmen geschehen.<br />
b) Befinden sich an der Schule weitere Studierende im <strong>Berufspraktikum</strong>, wird die Pensenbelastung<br />
umverteilt.<br />
c) Auch im Falle von Krankheit oder Abwesenheit sind die anwesenden Studierenden im <strong>Berufspraktikum</strong><br />
massgeblich an einer Ersatzlösung beteiligt.<br />
d) Die Kosten einer Stellvertretung entstanden durch einen Praktikumsabbruch übernimmt die<br />
PHZ.<br />
Grundlagen<br />
Struktur und<br />
Organisation<br />
Rolle und Aufgaben Leistungsnachweis Förderung und<br />
Beurteilung<br />
Standort- respektive<br />
Perspektivengespräch<br />
Formulare Umsetzungsauftrag<br />
ELF<br />
Merkmale guten<br />
Unterrichts<br />
5 Siehe Broschüre: «Verantwortung übernehmen – berufsethische Erwartungen an Studierende der PHZ Luzern».<br />
6 Das Case Management (CM) an der PHZ Luzern regelt im Fall von berufsethischen Unvereinbarkeiten prozess- und<br />
zielorientiert die Zusammenarbeit zwischen Studierenden, zuständigen Begleitpersonen und allfälligen Fachkräften.<br />
Das CM ist ein Element der Qualitätssicherung.<br />
Leitlinien für<br />
Studierende<br />
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