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Mögliche<br />

(fachspezifische)<br />

Nachbesserungen<br />

Praktikumsabbruch<br />

Sollten fachliche und fachdidaktische Kompetenzen, Haltungen oder Einstellungen gemäss Berufsethos<br />

5 oder auch psychische Voraussetzungen der Studentin oder des Studenten aus Sicht<br />

der Praxislehrperson oder aus Sicht der Dozierenden der Fachdidaktik fraglich sein, informieren<br />

sie möglichst schnell die zuständige PH-Mentoratsperson. In jedem Fall muss die Mentoratsperson<br />

aktiv werden und gemeinsam mit der Praxislehrperson oder dem Dozenten/der Dozen<br />

tin der betreffenden Fachdidaktik eine Auslegeordnung vornehmen. Bei gravierenden<br />

Kompetenzmängeln ist ein Antrag mit möglichen Auflagen für das Perspektivengespräch vorzubereiten.<br />

Bei berufsethischen Unvereinbarkeiten wird über ein Case Management 6 ein entsprechender<br />

Entwicklungs- oder Veränderungsprozess initiiert und begleitet.<br />

Mögliche Nachbesserungen:<br />

• Zusätzliche Unterrichtssbesuche der Fachdidaktik-Dozierenden und/oder des Mentors/der<br />

Mentorin während des <strong>Berufspraktikum</strong>s und/oder des Diplompraktikums<br />

• Intensive und individuell angepasste zusätzliche <strong>Berufspraktikum</strong>sbetreuung<br />

• Kontinuierlicher Austausch zur Unterrichtsvor- und/oder -nachbereitung<br />

• Analyse eines videografierten Fachunterrichts<br />

• Schriftliche Stellungsnahme zur Beurteilung des Praktikums und/oder Übergabegesprächs mit<br />

Fokus auf das Lernen der Schülerinnen und Schüler<br />

• usw.<br />

Bei einem Praktikumsabbruch wird das <strong>Berufspraktikum</strong> mit «nicht erfüllt» bewertet. Auf Anfrage<br />

der Studentin/des Studenten erhält er/sie an einer andern Praktikumsschule eine zweite Möglichkeit<br />

für ein <strong>Berufspraktikum</strong>. Das <strong>Berufspraktikum</strong> gilt als begonnen, sobald die Studentin/der<br />

Student mit der Praxislehrperson erste Vereinbarungen zum Praktikumsverlauf getroffen hat.<br />

Ohne <strong>Berufspraktikum</strong> kann das Diplompraktikum nicht begonnen werden. Die Studienzeit verlängert<br />

sich um mindestens ein Jahr.<br />

Im Falle von schwerwiegenden Konflikten, von Kompetenzzweifeln, von mangelndem Einsatz<br />

oder mangelhaftem Engagement, die zu einer untragbaren Schulsituation führen könnten,<br />

nimmt die zuständige Ansprechperson im Schulhaus (Praxislehrperson, Koordinationsperson<br />

oder Schulhausleitung) frühzeitig mit der PH-Mentoratsperson Kontakt auf. In diesem Fall wird<br />

gemäss den Prozessabläufen des Case Management 6 an der PHZ Luzern folgendes Vorgehen<br />

in Betracht gezogen:<br />

a) Die Studentin/der Student wird in Absprache mit der Schulleitung durch gezielte Interventionen<br />

gestützt. Dies kann durch interne oder externe Massnahmen geschehen.<br />

b) Befinden sich an der Schule weitere Studierende im <strong>Berufspraktikum</strong>, wird die Pensenbelastung<br />

umverteilt.<br />

c) Auch im Falle von Krankheit oder Abwesenheit sind die anwesenden Studierenden im <strong>Berufspraktikum</strong><br />

massgeblich an einer Ersatzlösung beteiligt.<br />

d) Die Kosten einer Stellvertretung entstanden durch einen Praktikumsabbruch übernimmt die<br />

PHZ.<br />

Grundlagen<br />

Struktur und<br />

Organisation<br />

Rolle und Aufgaben Leistungsnachweis Förderung und<br />

Beurteilung<br />

Standort- respektive<br />

Perspektivengespräch<br />

Formulare Umsetzungsauftrag<br />

ELF<br />

Merkmale guten<br />

Unterrichts<br />

5 Siehe Broschüre: «Verantwortung übernehmen – berufsethische Erwartungen an Studierende der PHZ Luzern».<br />

6 Das Case Management (CM) an der PHZ Luzern regelt im Fall von berufsethischen Unvereinbarkeiten prozess- und<br />

zielorientiert die Zusammenarbeit zwischen Studierenden, zuständigen Begleitpersonen und allfälligen Fachkräften.<br />

Das CM ist ein Element der Qualitätssicherung.<br />

Leitlinien für<br />

Studierende<br />

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