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G E S C H Ä F T S B E R I C H T Seite 22<br />
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Zur Risikobegrenzung werden für Kreditengagements Limite auch unterhalb der gesetzlichen<br />
Großkreditobergrenze des § 13 Kreditwesengesetzes definiert und laufend überwacht.<br />
Die Vergabe von ungedeckten Krediten setzt bei den Kunden eine gute Bonität bzw. eine überzeugende<br />
Unternehmensstrategie voraus. Zur Minderung von Risiken im Kreditgeschäft dienen neben einer<br />
sorgfältigen Bonitätsprüfung insbesondere hereingenommene Sicherheiten. Durch die Risikobegrenzenden<br />
Maßgaben (RiskM) gemäß § 29 Abs. 1 Satz 2 NSpG werden die Art der anrechenbaren<br />
Sicherheiten sowie deren Beleihungsgrenzen definiert. Zur angemessenen Bewertung und Bearbeitung<br />
bestehen Regelungen in den internen Organisationsrichtlinien.<br />
Ergänzend zu den Risikofaktoren auf Einzelkreditnehmerebene erfassen wir die sich hieraus potenziell<br />
erwachsenden Risikofaktoren auf Portfoliobene. Wir gliedern unser Kundenkreditportfolio in die<br />
Komponenten Größen-, Branchen-, Sicherheiten- und Risikostruktur. Außerdem berücksichtigen wir die<br />
regionale Gliederung unseres Kundenkreditgeschäftes.<br />
Zur Steuerung unseres Kundenkreditportfolios haben wir für die aufgeführten Komponenten<br />
ausgewogene Ziele und Abweichungslimite festgelegt.<br />
Die laufende Beobachtung der externen Ratings für ausgewählte Kontrahenten und Emittenten in<br />
bestimmten Märkten dient als Grundlage zur Begrenzung des Ausfallrisikos. Für eventuelle Adressenrisiken<br />
werden Risikolimite und Parameter zur Risikomessung und -begrenzung festgelegt. Die<br />
Festlegung von Limiten berücksichtigt unsere Risikotragfähigkeit. Die Einhaltung der Limite überwacht<br />
eine vom Handel unabhängige Stelle, die dem Vorstand regelmäßig über die Auslastung berichtet.<br />
Das Beteiligungsrisiko stellt auf mögliche Verluste aus der Bereitstellung von Eigenkapital für Dritte<br />
ab. Wir beschränken unsere Beteiligungen im Wesentlichen auf Verbundbeteiligungen sowie<br />
strategische Beteiligungen zur Förderung des regionalen Wirtschaftsraums. Die Risiken aus<br />
Beteiligungen unterliegen einer Betrachtung auf der Basis einer Beteiligungsstrategie (als Bestandteil<br />
der Risikostrategie), die strategische, rechtliche und ökonomische Ziele festlegt.<br />
Marktpreisrisiken<br />
Das Marktpreisrisiko bezeichnet die grundsätzliche Gefahr, dass sich Marktpreise von Sachgütern oder<br />
Finanztiteln auf Grund von Änderungen der Marktlage zu unseren Ungunsten entwickeln. Wir erfassen<br />
und bewerten es anhand einer detaillierten und umfangreichen Marktpreisrisikostrategie (als Bestandteil<br />
der Risikostrategie).<br />
Dabei gliedern wir das Marktpreisrisiko in das Zinsänderungsrisiko, das Kursrisiko, das Währungsrisiko,<br />
das Optionsrisiko sowie das Rohwarenrisiko.<br />
Wir stellen unsere Maßnahmen zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos auf die handelsrechtliche<br />
Ergebnisbeeinflussung ab (periodenorientiert im Rahmen der Aktiv-/Passivsteuerung). Zusätzlich ziehen