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Seite 38<br />

ERLÄUTERUNGEN ZUR JAHRESBILANZ<br />

Für die im Anhang vorzunehmende Fristengliederung für bestimmte Aktiva und Passiva nach Restlaufzeiten<br />

wird die Erleichterungsregelung gem. § 11 Satz 3 RechKredV in Anspruch genommen.<br />

AKTIVA<br />

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute<br />

Die unter Posten 3 b) andere Forderungen ausgewiesenen Bestände gliedern<br />

sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:<br />

- bis drei Monate 15.000 TEUR<br />

- mehr als drei Monate bis ein Jahr 55.000 TEUR<br />

- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 40.000 TEUR<br />

- mehr als fünf Jahre 11.000 TEUR<br />

Forderungen an die eigene Girozentrale:<br />

53.992 TEUR<br />

Posten 4: Forderungen an Kunden<br />

Die Forderungen an Kunden gliedern sich nach ihrer Restlaufzeit wie folgt:<br />

- bis drei Monate 31.205 TEUR<br />

- mehr als drei Monate bis ein Jahr 112.384 TEUR<br />

- mehr als ein Jahr bis fünf Jahre 268.478 TEUR<br />

- mehr als fünf Jahre 537.339 TEUR<br />

- unbestimmte Laufzeit 21.089 TEUR<br />

Forderungen an verbundene Unternehmen:<br />

Bestand am Bilanzstichtag<br />

Bestand am 31.12. des Vorjahres<br />

darunter nachrangige Vermögensgegenstände:<br />

Bestand am Bilanzstichtag<br />

Bestand am 31.12. des Vorjahres<br />

Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

besteht:<br />

Bestand am Bilanzstichtag<br />

Bestand am 31.12. des Vorjahres<br />

darunter nachrangige Vermögensgegenstände:<br />

Bestand am Bilanzstichtag<br />

Bestand am 31.12. des Vorjahres<br />

63.334 TEUR<br />

56.647 TEUR<br />

63.334 TEUR<br />

56.647 TEUR<br />

20.553 TEUR<br />

20.959 TEUR<br />

9.452 TEUR<br />

9.040 TEUR<br />

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere<br />

Von den hier ausgewiesenen Anleihen und Schuldverschreibungen werden<br />

in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig:<br />

30.079 TEUR

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