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Ausgabe 07 / 2013 - Treuen

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SEITE 4<br />

DONNERSTAG, 11. APRIL <strong>2013</strong><br />

7. AUSGABE<br />

§ 3<br />

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in<br />

Kraft.<br />

<strong>Treuen</strong>, den 28.03.<strong>2013</strong><br />

6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />

Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

zuständige Behörde:<br />

Aktenzeichen:<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Markt 7<br />

08233 <strong>Treuen</strong><br />

305-656.01<br />

Ort, Tag:<br />

Telefon:<br />

<strong>Treuen</strong>, den 11.03.<strong>2013</strong><br />

037468/6380<br />

Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />

Verfügung<br />

Bekanntmachung<br />

Zutreffendes ankreuzen<br />

1. Straßenbeschreibung<br />

Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />

Geh- u. Radweg Goldene Höhe an der B 173 am Industrie- und Gewerbegebiet TG IV<br />

Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />

Öffentl. Feld- u. Waldweg-Versorgungsweg<br />

zum Umspannweg, B173 NK 5439048 Stat.<br />

1,179, Fl.-St.546/4 d. Gemark. Pfaffengrün<br />

Gemeinde<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

2. Verfügung<br />

Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />

Bushaltestelle Goldene Höhe B173<br />

Fl.-St. 414/6, B172 NK 5439048 Stat.2,090<br />

Landkreis<br />

Vogtlandkreis<br />

2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute bestehende Platz<br />

wird/wurde<br />

gewidmet aufgestuft abgestuft<br />

zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />

eingezogen<br />

Staatsstraße<br />

Kreisstraße<br />

Gemeindeverbindungsstraße<br />

Ortsstraße<br />

2.2. Widmungsbeschränkungen<br />

Fußgänger- und Radverkehr<br />

3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />

Bezeichnung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

4. Wirksamwerden<br />

beschränkt-öffentlichen Weg<br />

Eigentümerweg<br />

teilweise eingezogen<br />

Datum<br />

oder ausfüllen<br />

Wirksamwerden der Verfügung: 11.04.<strong>2013</strong> .<br />

Tag der Verkehrsübergabe:<br />

Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck:<br />

Tag der Sperrung:<br />

5. Sonstiges<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

________________________________<br />

5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />

Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />

Mit der Herstellung des Gehweges Goldene Höhe an der B 173 am Industrie- und Gewerbegebiet<br />

TG IV wurde der Erschließungsplan erfüllt. Mit dem neu gebauten Geh- und Radweg<br />

ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen Straßengesetzt (SächsStrG) diesen Geh- und<br />

Radweg als „beschränkt öffentlichen Weg“ (§3 SächsStrG) „Geh- und Radweg Goldene Höhe<br />

an der B 173 am Industrie- und Gewerbegebiet TG IV“ zu widmen.<br />

5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />

bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />

der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />

________________________________<br />

A. Jedzig<br />

Bürgermeisterin<br />

Der Stadtrat fasste auf seiner Sitzung am 27.03.<strong>2013</strong> folgende<br />

Beschlüsse:<br />

Beschluss <strong>07</strong> / 02 / 13<br />

Lärmkartierung<br />

hier: Beschluss zur Abwägung der Ergebnisse der Lärmkartierung<br />

sowie Beschluss über die Lärmkartierungsplanung der<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Sachlage:<br />

Am 18.02.2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments<br />

und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von<br />

Umgebungslärm“ (RL 2002/49/EG) in Kraft.<br />

Für <strong>Treuen</strong> war die BAB 72 zu untersuchen, ein Bedarf für einen<br />

Lärmaktionsplan bestand in dieser Phase für die Stadt <strong>Treuen</strong><br />

nicht.<br />

In einer zweiten Stufe sind die Lärmkartierung (bis 30.06.2012)<br />

und die Lärmaktionsplanung (bis 18.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>) auf Ballungsräume<br />

mit mehr als 100.000 Einwohnern zu erweitern. Dies gilt auch<br />

für Orte in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit einem<br />

Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken<br />

mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000<br />

Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen<br />

von mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr.<br />

Die Untersuchungsgebiete der Stadt <strong>Treuen</strong> betreffen Abschnitte<br />

der BAB 72, die S 298 und die S 299. Ziel der Umgebungslärm-Richtlinie<br />

ist eine europäische, einheitliche Bestandsaufnahme<br />

von Umgebungslärm in Lärmkarten sowie die Entwicklung<br />

von Aktionsplänen, die der Verhinderung, Vorbeugung<br />

oder Minderung schädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm<br />

dienen.<br />

Die Auswertung der Berechnung und Verortung der Lärmbelastung<br />

erfolgte anhand einer Hot-Spot-Analyse in der Sitzung des<br />

Technischen Ausschusses. Zur Orientierung der lärmbelasteten<br />

Gebiete der Stadt <strong>Treuen</strong> ist auszuführen, dass es sich hierbei<br />

vor allem um die Wohnbebauung an der<br />

• „Auerbacher Straße“, Schreiersgrün, Bereich Gewerbegebiet<br />

und Eicher Straße<br />

• Veitenhäuser Ortslage<br />

• <strong>Treuen</strong> „Gerberstraße“ Ampelbereich, „Oststraße“ Kreisverkehr<br />

• BAB 72, Einzelbebauung zwischen Hartmannsgrün und<br />

Pfaffengrün<br />

handelt. Hierbei ist aber noch nach der Einstufung gemäß FNP<br />

zu entscheiden, wie die Lärmbelastungen zu bewerten sind. So<br />

ist eine Belastung bei gleichem Lärmpegel in einem Wohngebiet<br />

stärker, als beispielsweise in einem Gewerbegebiet zu bewerten.<br />

Die Auswertung zeigt, dass die Lärmbelastung geringfügig über<br />

den Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung liegt und eine<br />

geringe Anzahl von betroffenen Einwohnern aufweist. Anzumerken<br />

ist noch, dass die bei der Lärmkartierung zu Grunde gelegten<br />

Verkehrszahlen nicht die veränderten Verkehrsströme auf<br />

Grund der neuen Ortsumgehung <strong>Treuen</strong> (S 299) berücksichtigen.<br />

Es ist fundiert zu vermuten, dass mit Fertigstellung o. g.<br />

Ortsumgehung die Verkehrszahlen in den Bereichen der Hot-<br />

Spots signifikant sinken und damit die Lärmbelastung ebenfalls<br />

signifikant abnimmt.

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