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DONNERSTAG, 11. APRIL <strong>2013</strong><br />
7. AUSGABE<br />
§ 3<br />
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in<br />
Kraft.<br />
<strong>Treuen</strong>, den 28.03.<strong>2013</strong><br />
6. Rechtsbehelfsbelehrung<br />
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.<br />
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei folgender Behörde<br />
Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, Bauamt einzulegen.<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
zuständige Behörde:<br />
Aktenzeichen:<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Markt 7<br />
08233 <strong>Treuen</strong><br />
305-656.01<br />
Ort, Tag:<br />
Telefon:<br />
<strong>Treuen</strong>, den 11.03.<strong>2013</strong><br />
037468/6380<br />
Widmung, Umstufung oder Einziehung öffentlicher Straßen<br />
Verfügung<br />
Bekanntmachung<br />
Zutreffendes ankreuzen<br />
1. Straßenbeschreibung<br />
Bezeichnung der Straße (Name, bisherige Straßenklasse/Hinweis auf Neubau)<br />
Geh- u. Radweg Goldene Höhe an der B 173 am Industrie- und Gewerbegebiet TG IV<br />
Beschreibung des Anfangspunktes (z. B. km)<br />
Öffentl. Feld- u. Waldweg-Versorgungsweg<br />
zum Umspannweg, B173 NK 5439048 Stat.<br />
1,179, Fl.-St.546/4 d. Gemark. Pfaffengrün<br />
Gemeinde<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
2. Verfügung<br />
Beschreibung des Endpunktes (z. B. km)<br />
Bushaltestelle Goldene Höhe B173<br />
Fl.-St. 414/6, B172 NK 5439048 Stat.2,090<br />
Landkreis<br />
Vogtlandkreis<br />
2.1 Die unter 1. bezeichnete neugebaute bestehende Platz<br />
wird/wurde<br />
gewidmet aufgestuft abgestuft<br />
zur Bundesstraße zum öffentlichen Feld- und Waldweg<br />
eingezogen<br />
Staatsstraße<br />
Kreisstraße<br />
Gemeindeverbindungsstraße<br />
Ortsstraße<br />
2.2. Widmungsbeschränkungen<br />
Fußgänger- und Radverkehr<br />
3. Neuer Träger der Straßenbaulast (Sonderbaulast)<br />
Bezeichnung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
4. Wirksamwerden<br />
beschränkt-öffentlichen Weg<br />
Eigentümerweg<br />
teilweise eingezogen<br />
Datum<br />
oder ausfüllen<br />
Wirksamwerden der Verfügung: 11.04.<strong>2013</strong> .<br />
Tag der Verkehrsübergabe:<br />
Tag der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck:<br />
Tag der Sperrung:<br />
5. Sonstiges<br />
________________________________<br />
________________________________<br />
________________________________<br />
5.1 Gründe für Widmung Widmungsbeschränkung<br />
Umstufung Einziehung Teileinziehung<br />
Mit der Herstellung des Gehweges Goldene Höhe an der B 173 am Industrie- und Gewerbegebiet<br />
TG IV wurde der Erschließungsplan erfüllt. Mit dem neu gebauten Geh- und Radweg<br />
ist es erforderlich, entsprechend § 6 Sächsischen Straßengesetzt (SächsStrG) diesen Geh- und<br />
Radweg als „beschränkt öffentlichen Weg“ (§3 SächsStrG) „Geh- und Radweg Goldene Höhe<br />
an der B 173 am Industrie- und Gewerbegebiet TG IV“ zu widmen.<br />
5.2 Die Verfügung nach Nummer 2 kann während der üblichen Besuchszeiten eingesehen werden<br />
bei (Bezeichnung, Ort, Straße, Zimmer-Nummer)<br />
der Stadtverwaltung <strong>Treuen</strong>, Markt 7, 08233 <strong>Treuen</strong>, im Rathaus Zimmer 24<br />
________________________________<br />
A. Jedzig<br />
Bürgermeisterin<br />
Der Stadtrat fasste auf seiner Sitzung am 27.03.<strong>2013</strong> folgende<br />
Beschlüsse:<br />
Beschluss <strong>07</strong> / 02 / 13<br />
Lärmkartierung<br />
hier: Beschluss zur Abwägung der Ergebnisse der Lärmkartierung<br />
sowie Beschluss über die Lärmkartierungsplanung der<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Sachlage:<br />
Am 18.02.2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments<br />
und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von<br />
Umgebungslärm“ (RL 2002/49/EG) in Kraft.<br />
Für <strong>Treuen</strong> war die BAB 72 zu untersuchen, ein Bedarf für einen<br />
Lärmaktionsplan bestand in dieser Phase für die Stadt <strong>Treuen</strong><br />
nicht.<br />
In einer zweiten Stufe sind die Lärmkartierung (bis 30.06.2012)<br />
und die Lärmaktionsplanung (bis 18.<strong>07</strong>.<strong>2013</strong>) auf Ballungsräume<br />
mit mehr als 100.000 Einwohnern zu erweitern. Dies gilt auch<br />
für Orte in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit einem<br />
Verkehrsaufkommen von > 3 Mio. Kfz pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken<br />
mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000<br />
Zügen pro Jahr und Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen<br />
von mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr.<br />
Die Untersuchungsgebiete der Stadt <strong>Treuen</strong> betreffen Abschnitte<br />
der BAB 72, die S 298 und die S 299. Ziel der Umgebungslärm-Richtlinie<br />
ist eine europäische, einheitliche Bestandsaufnahme<br />
von Umgebungslärm in Lärmkarten sowie die Entwicklung<br />
von Aktionsplänen, die der Verhinderung, Vorbeugung<br />
oder Minderung schädlicher Auswirkungen von Umgebungslärm<br />
dienen.<br />
Die Auswertung der Berechnung und Verortung der Lärmbelastung<br />
erfolgte anhand einer Hot-Spot-Analyse in der Sitzung des<br />
Technischen Ausschusses. Zur Orientierung der lärmbelasteten<br />
Gebiete der Stadt <strong>Treuen</strong> ist auszuführen, dass es sich hierbei<br />
vor allem um die Wohnbebauung an der<br />
• „Auerbacher Straße“, Schreiersgrün, Bereich Gewerbegebiet<br />
und Eicher Straße<br />
• Veitenhäuser Ortslage<br />
• <strong>Treuen</strong> „Gerberstraße“ Ampelbereich, „Oststraße“ Kreisverkehr<br />
• BAB 72, Einzelbebauung zwischen Hartmannsgrün und<br />
Pfaffengrün<br />
handelt. Hierbei ist aber noch nach der Einstufung gemäß FNP<br />
zu entscheiden, wie die Lärmbelastungen zu bewerten sind. So<br />
ist eine Belastung bei gleichem Lärmpegel in einem Wohngebiet<br />
stärker, als beispielsweise in einem Gewerbegebiet zu bewerten.<br />
Die Auswertung zeigt, dass die Lärmbelastung geringfügig über<br />
den Auslöseschwellen für die Lärmaktionsplanung liegt und eine<br />
geringe Anzahl von betroffenen Einwohnern aufweist. Anzumerken<br />
ist noch, dass die bei der Lärmkartierung zu Grunde gelegten<br />
Verkehrszahlen nicht die veränderten Verkehrsströme auf<br />
Grund der neuen Ortsumgehung <strong>Treuen</strong> (S 299) berücksichtigen.<br />
Es ist fundiert zu vermuten, dass mit Fertigstellung o. g.<br />
Ortsumgehung die Verkehrszahlen in den Bereichen der Hot-<br />
Spots signifikant sinken und damit die Lärmbelastung ebenfalls<br />
signifikant abnimmt.