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Entwicklungen und Strukturen des Arbeitsmarktes in Baden ...

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Def<strong>in</strong>itionen<br />

allgeme<strong>in</strong> verwendet, um auf den vom Europäischen<br />

Rat 2000 <strong>in</strong> Lissabon beschlossenen Ziel- <strong>und</strong><br />

Maßnahmenkatalog zu verweisen. Zu diesen Zielen<br />

für das Jahr 2010 gehört u. a. die Erwerbsbeteiligung<br />

zu erhöhen <strong>und</strong> die Chancengleichheit zu fördern. Als<br />

quantitative Ziele wurden hierfür die Erreichung e<strong>in</strong>er<br />

Erwerbstätigenquote von <strong>in</strong>sgesamt 70 % sowie e<strong>in</strong>er<br />

Erwerbstätigenquote der Frauen von 60 % festgelegt.<br />

Der Kreis der sozialversicherungspflichtig<br />

beschäftigten Arbeitnehmer umfasst alle<br />

Arbeitnehmer, e<strong>in</strong>schließlich der zu ihrer Berufsausbildung<br />

Beschäftigten, die krankenversicherungspflichtig,<br />

rentenversicherungspflichtig , pflegeversicherungspflichtig<br />

<strong>und</strong>/ oder beitragspflichtig nach dem Arbeitsförderungsgesetz<br />

s<strong>in</strong>d oder für die von den Arbeitgebern<br />

Beitragsanteile nach dem Recht der Arbeitsförderung<br />

zu entrichten s<strong>in</strong>d. Aus dieser Abgrenzung ergibt<br />

sich, dass <strong>in</strong> der Regel alle Arbeiter <strong>und</strong> Angestellten<br />

von der Sozialversicherungspflicht erfasst s<strong>in</strong>d.<br />

Mit der gesetzlichen Neuregelung zum Stichtag<br />

1. April 1999 s<strong>in</strong>d Arbeitgeber verpflichtet, auch für<br />

Personen, die ausschließlich sogenannte ger<strong>in</strong>gfügig<br />

entlohnte Tätigkeiten ausüben, pauschalierte<br />

Beiträge zur Kranken- <strong>und</strong> Rentenversicherung<br />

zu entrichten. Ausschließlich ger<strong>in</strong>gfügig entlohnte<br />

Personen, die nur wegen der gesetzlichen Neuregelung<br />

<strong>in</strong> den Kreis der sozialversicherungspflichtig<br />

Beschäftigten gelangt s<strong>in</strong>d sowie Personen, die als<br />

Tätigkeit e<strong>in</strong>e kurzzeitige Beschäftigung im S<strong>in</strong>ne<br />

<strong>des</strong> §8 Abs.1 SGB IV ausüben, werden <strong>in</strong> den<br />

Tabellen bis auf weiteres nicht nachgewiesen.<br />

Für die örtliche Abgrenzung betrieblicher E<strong>in</strong>heiten gilt<br />

der Geme<strong>in</strong>debereich. Alle <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de liegenden<br />

Niederlassungen <strong>des</strong>selben Unternehmens können als<br />

e<strong>in</strong>e örtliche Betriebse<strong>in</strong>heit angesehen werden. Die<br />

wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäftigten<br />

erfolgt nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der<br />

örtlichen Betriebse<strong>in</strong>heit, die regionale Zuordnung<br />

nach dem Arbeitsort. Ausgewiesen werden nicht<br />

Beschäftigungsfälle, sondern beschäftigte Personen,<br />

Personen mit mehreren sozialversicherungspflichtigen<br />

Tätigkeiten werden nur e<strong>in</strong>mal erfasst.<br />

Erwerbslose nach dem Labour-Force-Konzept der<br />

ILO s<strong>in</strong>d Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich <strong>in</strong><br />

den letzten vier Wochen aktiv um e<strong>in</strong>e Arbeitsstelle<br />

bemüht haben <strong>und</strong> sofort, das heißt <strong>in</strong>nerhalb von zwei<br />

Wochen, für die Aufnahme e<strong>in</strong>er Tätigkeit zur Verfügung<br />

stehen. Dabei spielt es ke<strong>in</strong>e Rolle, ob sie bei e<strong>in</strong>er<br />

Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet s<strong>in</strong>d oder nicht.<br />

Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare<br />

Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche<br />

abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst <strong>in</strong>nerhalb<br />

der nächsten drei Monate aufnehmen werden. Zu<br />

beachten ist, dass das Verfügbarkeitskriterium bei den<br />

veröffentlichten Erwerbslosenzahlen der Mikrozensen<br />

bis e<strong>in</strong>schließlich 2004 nicht berücksichtigt wurde.<br />

Zu den Arbeitslosen zählt, wer bei der B<strong>und</strong>esagentur<br />

für Arbeit nach dem SGB III bzw. e<strong>in</strong>er<br />

Arbeitsgeme<strong>in</strong>schaft oder Optionskommune nach<br />

dem SGB II arbeitslos gemeldet ist, weniger als<br />

15 St<strong>und</strong>en <strong>in</strong> der Woche arbeitet, aber mehr als<br />

15 St<strong>und</strong>en arbeiten will <strong>und</strong> jünger als das jeweilige<br />

Rentenalter ist. Darüber h<strong>in</strong>aus muss die Person dem<br />

Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen <strong>und</strong> bereit se<strong>in</strong>,<br />

jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Teilnehmer an<br />

arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen wie beispielsweise<br />

berufliche Weiterbildungen gelten nicht als arbeitslos.<br />

Die Unterschiede zwischen den Erwerbslosen<br />

<strong>des</strong> Mikrozensus <strong>und</strong> den Arbeitslosen der<br />

B<strong>und</strong>esagentur für Arbeit (BA) s<strong>in</strong>d erheblich.<br />

E<strong>in</strong>erseits können laut Mikrozensus nicht bei den<br />

Arbeitsagenturen registrierte Arbeitsuchende erwerbslos<br />

se<strong>in</strong>. Andererseits zählen Arbeitslose, die e<strong>in</strong>e<br />

ger<strong>in</strong>gfügige Tätigkeit ausüben, nach ILO-Def<strong>in</strong>ition<br />

nicht als Erwerbslose, sondern als Erwerbstätige.<br />

Erwerbslosenquote: Prozentualer Anteil der<br />

Erwerbslosen an den Erwerbspersonen.<br />

Erwerbspersonen s<strong>in</strong>d Erwerbstätige <strong>und</strong> Erwerbslose.<br />

Erwerbsquote: Prozentualer Anteil der<br />

Erwerbspersonen (Erwerbstätige <strong>und</strong> Erwerbslose) an<br />

der Bevölkerung. In vielen Fällen erfolgt der Ausweis<br />

von Erwerbsquoten ausschließlich für Personen im<br />

erwerbsfähigen Alter von 15 bis unter 65 Jahren.<br />

Nichterwerbspersonen s<strong>in</strong>d Personen, die nach dem<br />

ILO-Konzept weder als erwerbstätig noch als erwerbs-<br />

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