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Entwicklungen und Strukturen des Arbeitsmarktes in Baden ...

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Def<strong>in</strong>itionen<br />

abweichen, wenn regelmäßig wöchentlich Überst<strong>und</strong>en<br />

geleistet werden. Die tatsächlich geleistete Arbeitszeit<br />

<strong>in</strong> der Berichtswoche enthält zum Beispiel auch<br />

unregelmäßig geleistete Überst<strong>und</strong>en, jedoch ke<strong>in</strong>e<br />

urlaubs- oder krankheitsbed<strong>in</strong>gten Abwesenheiten.<br />

Berufswechsel: Da die Berufsdef<strong>in</strong>ition im Mikrozensus<br />

an die „gegenwärtige Tätigkeit“ (<strong>und</strong> nicht an die<br />

Berufsbezeichnung) anknüpft, s<strong>in</strong>d auch Berufswechsel<br />

<strong>in</strong>nerhalb der Firma sowie Berufswechsel ohne<br />

Umschulung oder Weiterbildung anzugeben.<br />

Wirtschaftszweige: Für die Gliederung der<br />

Erwerbstätigen nach Wirtschaftszweigen wird ab 2003<br />

die „Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe<br />

2003 (WZ 2003)“, Tiefengliederung für den Mikrozensus<br />

verwendet, die auf der <strong>in</strong>ternational geltenden<br />

Systematik (NACE) gründet. Bei der Verwendung<br />

von nach Wirtschaftszweigen gegliederten Zahlen<br />

<strong>des</strong> Mikrozensus ist zum e<strong>in</strong>en zu berücksichtigen,<br />

dass die Erwerbstätigen den Wirtschaftszweigen<br />

nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der<br />

örtlichen E<strong>in</strong>heit (nicht <strong>des</strong> Unternehmens), <strong>in</strong><br />

der sie beschäftigt s<strong>in</strong>d, zugeordnet s<strong>in</strong>d. Zum<br />

anderen darf nicht übersehen werden, dass die<br />

Angaben <strong>des</strong> wirtschaftlichen Schwerpunktes <strong>des</strong><br />

Betriebes bei Personenbefragungen nicht so genau<br />

se<strong>in</strong> können wie bei Betriebsbefragungen.<br />

Realschulabschluss (Mittlere Reife) oder<br />

gleichwertiger Abschluss: E<strong>in</strong> Realschulabschluss<br />

ist das Abschlusszeugnis u. a. e<strong>in</strong>er Realschule<br />

(oder Mittelschule), e<strong>in</strong>es Realschulzweiges an<br />

Gesamtschulen oder e<strong>in</strong>er Abendrealschule. Als<br />

gleichwertig gilt das Versetzungszeugnis <strong>in</strong> die 11. Klasse<br />

e<strong>in</strong>es Gymnasiums oder das Abschlusszeugnis<br />

e<strong>in</strong>er Berufsaufbau- oder Berufsfachschule.<br />

Fachhochschulreife: Sie kann an e<strong>in</strong>er beruflichen<br />

Schule (zum Beispiel: Fachhochschule, berufliches<br />

Gymnasium, Berufsfachschule), aber auch an e<strong>in</strong>er<br />

allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule mit Abschluss der<br />

12. Klasse e<strong>in</strong>es Gymnasiums erworben werden.<br />

Hochschulreife: Die allgeme<strong>in</strong>e Hochschulreife<br />

kann an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule mit<br />

Abschluss e<strong>in</strong>es Gymnasiums, dem Gymnasialzweig<br />

e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tegrierten Gesamtschule oder konnte an<br />

der erweiterten Oberschule <strong>in</strong> der ehemaligen<br />

DDR erworben werden. Die fachgeb<strong>und</strong>ene<br />

Hochschulreife wird an e<strong>in</strong>er entsprechenden<br />

beruflichen Schule erreicht (u. a. berufliches<br />

Gymnasium, Berufsfachschule; Fachakademie).<br />

Umfang der Tätigkeit: Auf der Basis e<strong>in</strong>er<br />

Selbste<strong>in</strong>stufung der Befragten werden Voll<strong>und</strong><br />

Teilzeittätigkeiten unterschieden.<br />

Abschluss an e<strong>in</strong>er allgeme<strong>in</strong>bildenden Schule:<br />

Haupt-(Volks-)schulabschluss: Dieser<br />

Abschluss kann nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht<br />

erreicht werden (derzeit<br />

9 bis 10 Schuljahre).<br />

Abschluss der allgeme<strong>in</strong>bildenden<br />

polytechnischen Oberschule <strong>in</strong> der ehemaligen<br />

DDR: Abschluss e<strong>in</strong>er Regelschule für alle<br />

schulpflichtigen K<strong>in</strong>der <strong>in</strong> der ehemaligen DDR.<br />

Beruflicher Ausbildungsabschluss:<br />

Zur Lehrausbildung zählen:<br />

Berufliches Praktikum <strong>und</strong> Anlernausbildung: Als<br />

berufliches Praktikum gilt e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens e<strong>in</strong>jährige<br />

(früher sechsmonatige) praktische Ausbildung im<br />

Betrieb (zum Beispiel technisches Praktikum).<br />

Lehrausbildung e<strong>in</strong>schließlich Berufsvorbereitungsjahr<br />

<strong>und</strong> berufsqualifizierender Abschluss an e<strong>in</strong>er<br />

Berufsfachschule: Die Lehrausbildung setzt<br />

den Abschluss e<strong>in</strong>er m<strong>in</strong><strong>des</strong>tens zwei Jahre<br />

dauernden Ausbildung voraus. Gleichwertiger<br />

Berufsfachschulabschluss ist das Abschlusszeugnis<br />

e<strong>in</strong>er Berufsfachschule für Berufe, für die nur<br />

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