05.09.2014 Aufrufe

Der RBS ist noch oranger unterwegs - Moosseedorf

Der RBS ist noch oranger unterwegs - Moosseedorf

Der RBS ist noch oranger unterwegs - Moosseedorf

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Moosseedorf</strong> / Urtenen-Schönbühl<br />

Lebensbedarf und Beträge der Durchschnittsprämien<br />

bei den Ergänzungsle<strong>ist</strong>ungen (EL)<br />

<strong>Der</strong> Höchstbetrag für den allgemeinen Lebensbedarf bei<br />

den EL ab 1.1.2011: Für Alleinstehende 19‘050 Franken (bisher<br />

18‘720), für Ehepaare 28‘575 Franken (bisher 28’080) und<br />

für Waisen 9‘945 Franken (bisher 9‘780).<br />

Die jährlichen Beträge der Durchschnittsprämien für Erwachsene,<br />

junge Erwachsene (Alter 18 – 25) und Kinder im<br />

Kanton Bern ab 1.1.2011 wurden in den 3 Prämienregionen<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

Prämienregion 1: Erwachsene Fr. 5’544<br />

Junge Erwachsene Fr. 4’920<br />

Kinder Fr. 1’344<br />

Prämienregion 2: Erwachsene Fr. 4’920<br />

Junge Erwachsene Fr. 4’248<br />

Kinder Fr. 1’152<br />

Prämienregion 3: Erwachsene Fr. 4’608<br />

Junge Erwachsene Fr. 3’936<br />

Kinder Fr. 1’068<br />

Höhere Eintrittsschwelle<br />

in der beruflichen Vorsorge (BVG)<br />

Die Eintrittsschwelle wird auf den 1. Januar 2011 von 20’520<br />

Franken auf 20‘880 Franken pro Jahr erhöht. Arbeitgeber,<br />

die bisher keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen waren,<br />

sich aber wegen der Erhöhung der Eintrittsschwelle einer anerkannten<br />

Vorsorgeeinrichtung anschliessen müssen, haben<br />

dies bei einer Sammel- oder Gemeinschaftsstiftung eines<br />

Berufsverbands, einer Versicherungsgesellschaft oder einer<br />

Bank oder bei der Auffangeinrichtung zu tun. Auskünfte dazu<br />

erteilt die für die deutschsprachigen Amtsbezirke des Kantons<br />

Bern zuständige Geschäftsstelle der Stiftung Auffangeinrichtung<br />

BVG, Postfach, 8022 Zürich. Weitere Informationen<br />

unter www.aeis.ch.<br />

Weitere Informationen und Auskünfte<br />

Im Internet unter www.akbern.ch oder www.ahv-iv.info oder<br />

bei den AHV-Zweigstellen, die kostenlos Formulare und<br />

Merkblätter abgeben.<br />

Auswirkungen der Neuordnung der<br />

Pflegefinanzierung auf die Le<strong>ist</strong>ungen<br />

der Ergänzungsle<strong>ist</strong>ung<br />

1. Ausgangslage<br />

Heute werden die Kosten für den Heimaufenthalt durch<br />

Beiträge der Krankenversicherer sowie von der Heimbewohnerin<br />

und dem Heimbewohner getragen. Ist eine Heimbewohnerin<br />

oder ein -bewohner nicht in der Lage für die<br />

Kosten selber aufzukommen, decken die Ergänzungsle<strong>ist</strong>ungen<br />

(EL) bis zur Höchstgrenze pro Pflegebedarfsstufe<br />

die Differenz.<br />

2. Einführung Neuordnung der Pflegefinanzierung<br />

Ab 1. Januar 2011 tritt das Bundesgesetz über die Neuordnung<br />

der Pflegefinanzierung in Kraft. Pflege- und<br />

Hotelleriekosten werden entflechtet. Die Beiträge der<br />

Krankenversicherer an den Pflegekosten werden gesamtschweizerisch<br />

einheitlich festgelegt. Heimbewohnerinnen<br />

und –bewohner müssen sich mit höchstens Fr. 21.60<br />

pro Tag an den Pflegekosten beteiligen. Die Restfinanzierung<br />

der Pflegekosten wird vom Kanton getragen. Mit<br />

dieser Massnahme werden Heimbewohnerinnen und –bewohner<br />

in einer hohen Pflegestufe von den Pflegekosten<br />

stark entlastet. In Bezug auf die Hotelleriekosten kommt<br />

auf die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner eine neue<br />

Belastung zu. Ab 2011 beteiligt sich die öffentliche Hand<br />

nicht mehr an den Infrastrukturkosten der Heime, subventionierte<br />

und private Heime werden auf die gleiche Stufe<br />

gestellt. Im Gegenzug dürfen Pflegeheime künftig von den<br />

Bewohnerinnen und Bewohnen pro Tag einen Beitrag von<br />

Fr. 34.55 für die Infrastrukturkosten verlangen.<br />

3. Auswirkungen für Bezügerinnen und Bezüger von<br />

Ergänzungsle<strong>ist</strong>ungen<br />

a) welche im Spital- oder Pflegeheim leben (gemäss kantonaler<br />

Pflegeheiml<strong>ist</strong>e). Heimbewohnerinnen und –heimbewohner,<br />

welche den Anteil der Pflege von Fr. 21.60 sowie<br />

die Hotelleriekosten inkl. dem Infrastrukturkostenbeitrag<br />

nicht selber finanzieren können, werden die Ergänzungsle<strong>ist</strong>ungen<br />

bis zu einem Höchstbetrag die Kosten übernehmen.<br />

Da sich ab 1. Januar 2011 der Kanton an den<br />

Pflegekosten beteiligen wird, kann dies zu einer tieferen<br />

Auszahlung der monatlichen Ergänzungsle<strong>ist</strong>ungen führen.<br />

b) welche in einem übrigen Heim leben. Die Hotellerie<br />

und Betreuungskosten werden bis zu einem Höchstbetrag<br />

in einer Tagespauschale im Rahmen der monatlichen<br />

Ergänzungsle<strong>ist</strong>ungen vergütet.<br />

c) welche die Pflege durch eine Spitex-Organisation<br />

erfolgt. <strong>Der</strong> Grosse Rat des Kantons Bern hat am<br />

9.9.2010 beschlossen, zumindest für 2011 auf einen<br />

Anteil der Betroffenen an die Pflegekosten der Spitex<br />

zu verzichten. Kostenbeteiligung und Selbstbehalt der<br />

Krankenversicherer auf Spitex-Rechnungen werden<br />

weiterhin im Rahmen der Krankheits- und Behinderungskosten<br />

durch die Ergänzungsle<strong>ist</strong>ungen vergütet.<br />

4. Anpassung der Freibeträge<br />

Mit der Neuordnung der Pflegefinanzierung werden in den<br />

Ergänzungsle<strong>ist</strong>ungen die Vermögensfreibeträge angepasst.<br />

Ab 2011 gelten folgende Ansätze:<br />

a) auf Vermögen:<br />

- für alleinstehende Personen Fr. 37‘500<br />

- für verheiratete Ehepaare Fr. 60‘000<br />

- für Kinder mit Anspruch auf Rente der AHV / IV<br />

Fr. 15‘000<br />

b) bei selbstbewohnten Liegenschaften<br />

- Gehört eine Liegenschaft einer in der EL-Berechnung<br />

berücksichtigten Person und wird von mindestens einer<br />

dieser Personen bewohnt Fr. 112‘500<br />

- Gehört eine Liegenschaft einem Ehepaar und ein Ehepartner<br />

lebt im Heim oder hat eine Hilflosenentschädigung<br />

zugesprochen Fr. 300‘000<br />

5. Übergang beim Jahreswechsel 2010 zu 2011<br />

Wie unter Punkt 3. a) erläutert, kann die monatliche Zahlung<br />

der Ergänzungsle<strong>ist</strong>ungen ab 1. Januar 2011 tiefer<br />

ausfallen. Die monatlichen Ergänzungsle<strong>ist</strong>ungen werden<br />

anfangs Monat für den laufenden Monat entrichtet. Heimkosten<br />

werden anfangs Monat für den vorangehenden<br />

Monat verrechnet. Dies kann dazu führen, dass die Heimkosten<br />

für Dezember 2010 nicht mit den Le<strong>ist</strong>ungen der<br />

Ergänzungsle<strong>ist</strong>ung für Januar 2011 beglichen werden<br />

kann.<br />

5

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!