Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung - BAFU
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<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Rohstoffnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Abfallentsorgung</strong> 38<br />
5 Ziel 2: Umweltverträgliche <strong>Abfallentsorgung</strong><br />
Gemäss den Ausführungen im Kapitel 3 soll die zukünftige Abfallpolitik des B<strong>und</strong>es dem folgenden<br />
Ziel verpflichtet sein:<br />
Ziel 2: Die <strong>Abfallentsorgung</strong> muss umweltverträglich sein. Die Schadstoffemissionen in die Umwelt<br />
sind dort, wo dies technisch möglich <strong>und</strong> wirtschaftlich tragbar ist, weiter zu senken.<br />
Die Umweltverträglichkeit ist gewährleistet, wenn<br />
• die gesamte <strong>Abfallentsorgung</strong> von der Sammlung über die Verwertung <strong>und</strong> Behandlung bis<br />
zur Deponierung umweltverträglich ist<br />
• heute <strong>und</strong> auch in Zukunft möglichst wenig Schadstoffe in die Umwelt gelangen<br />
• alle Abfälle, für deren Entsorgung die Schweiz zuständig ist, umweltverträglich entsorgt werden.<br />
Das Kapitel 5 umfasst Ansätze zur Sicherstellung der Umweltverträglichkeit der <strong>Abfallentsorgung</strong>.<br />
Das Kapitel 5.1 skizziert die Ausgangslage. Das Kapitel 5.2 gibt einen knappen Überblick über den<br />
zukünftigen Handlungsbedarf. Die Kapitel 5.3 bis 5.6 vertiefen vier Themenkreise mit spezifischem<br />
Handlungsbedarf.<br />
5.1 Ausgangslage<br />
Schon im Abfallleitbild 1986 nahm das Ziel einer umweltverträglichen Abfallwirtschaft einen zentralen<br />
Stellenwert ein. Hohe Schadstoffgehalte in Abfällen, starke Schadstoffemissionen von<br />
Verbrennungsanlagen, die unkontrollierte Entsorgung von Sonderabfällen <strong>und</strong> die Deponierung<br />
ungeeigneter Abfallfraktionen führten zu diesem Zeitpunkt zu starken Umweltbelastungen.<br />
Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> formulierte das Abfallleitbild 1986 eine Reihe wegweisender Leitsätze zur<br />
umweltverträglichen <strong>Abfallentsorgung</strong>:<br />
- Die Abfallwirtschaft richtet sich nach den Zielen der Gesetze zum Schutz des Menschen <strong>und</strong><br />
seiner Umwelt.<br />
- Sämtliche Entsorgungssysteme müssen als Ganzes umweltverträglich sein.<br />
- Entsorgungssysteme produzieren aus Abfällen nur zwei Arten von Stoffklassen, nämlich verwertbare<br />
Stoffe <strong>und</strong> endlagerfähige Reststoffe.<br />
- Die Abfallbehandlungsverfahren sind so zu konzipieren, dass umweltgefährdende Stoffe in<br />
möglichst konzentrierter Form <strong>und</strong> umweltverträgliche Stoffe in möglichst reiner, d.h. erdkruste-<br />
oder bodenähnlicher Form anfallen.<br />
- Organische Stoffe gehören nicht in ein Endlager.<br />
- Die Endlagerung soll in Monodeponien erfolgen.