Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung - BAFU
Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung - BAFU
Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung - BAFU
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Rohstoffnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Abfallentsorgung</strong> 79<br />
3 3F Im Bereich der Sammlung der Abfälle aus den privaten Haushalten<br />
muss in Zukunft in erster Line dafür gesorgt werden, die Motivation<br />
der Bevölkerung für das differenzierte Sammelsystem (inkl. Separatsammlungen)<br />
auf dem hohen Niveau zu halten, welches für das Funktionieren<br />
des Systems erforderlich ist.<br />
3F-3<br />
3F-4<br />
3F-5 X<br />
X<br />
X<br />
X<br />
7.4 Optimierung des Vollzugs durch B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Kantone<br />
Eine hohe Effektivität <strong>und</strong> eine hohe Effizienz sind zentrale Anforderungen 94 an den Vollzug der<br />
Instrumente <strong>und</strong> Massnahmen zur <strong>Abfallentsorgung</strong> <strong>und</strong> zur <strong>Rohstoffnutzung</strong>. Effektiv ist der Vollzug,<br />
wenn die beschlossenen Instrumente <strong>und</strong> Massnahmen zielkonform <strong>und</strong> konsequent umgesetzt<br />
werden, so dass ein möglichst grosser Beitrag zur Erreichung einer nachhaltigen <strong>Rohstoffnutzung</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Abfallentsorgung</strong> geleistet werden kann. Effizient ist der Vollzug, wenn eine bestimmte<br />
Umsetzungsaufgabe mit möglichst geringem Einsatz von finanziellen <strong>und</strong> sachlichen Mitteln erfüllt<br />
wird 95 .<br />
Die Integrierte Produktpolitik befindet sich in der Aufbauphase (vgl. Kapitel 4). Spezifische rechtliche<br />
Bestimmungen zur Organisation des Vollzugs existieren deshalb noch nicht. Im Bereich der<br />
<strong>Abfallentsorgung</strong> besteht eine differenzierte Vollzugsorganisation. Die Mehrzahl der Vollzugsaufgaben<br />
liegt bei den Kantonen 96 . Die Aufgaben des B<strong>und</strong>es sind<br />
- die Aufsicht über die Vollzugsaktivitäten der Kantone 97<br />
- die Erfüllung ausgewählter Vollzugsaufgaben, welche das Umweltrecht explizit dem B<strong>und</strong><br />
zuweist (z.B. Ein- <strong>und</strong> Ausfuhr von Abfällen, Einführung vorgezogener Entsorgungsgebühren,<br />
völkerrechtliche Vereinbarungen über die Entsorgung von Abfällen) 98<br />
Wie die Evaluation der Abfallpolitik des B<strong>und</strong>es zwischen 1986 <strong>und</strong> 2002 zeigt, weist der Vollzug<br />
der abfallpolitischen Massnahmen sowohl auf B<strong>und</strong>es- wie auf Kantonsebene im Allgemeinen eine<br />
hohe Effektivität auf. Auf die geschaffene Vollzugsorganisation kann damit auch in Zukunft gebaut<br />
werden. Neben zahlreichen Stärken ergibt die Evaluation aber auch einzelne Vollzugsschwächen,<br />
die sowohl die Effektivität als auch die Effizienz betreffen 99 . Ein unzureichender Vollzug des B<strong>und</strong>esrechts<br />
durch einzelne Kantone kann auch zu Marktverzerrungen führen, indem zwischen den<br />
Kantonen unterschiedliche Rahmenbedingungen für die Abfallwirtschaft bzw. für die Abfallinhaber<br />
entstehen. Der B<strong>und</strong> soll deshalb folgende Stossrichtung verfolgen:<br />
94 Ohne weitere Diskussion wird hier vorausgesetzt, dass der Vollzug nach demokratischen <strong>und</strong> rechtsstaatlichen<br />
Prinzipien erfolgt sowie der föderalistischen Struktur der Schweiz Rechnung trägt.<br />
95 Bei gegebenen finanziellen <strong>und</strong> personellen Ressourcen bedeutet Effizienz, mit den gegebenen Mitteln eine möglichst<br />
hohe Vollzugsqualität zu erreichen.<br />
96 Art. 74 BV, Art. 39 USG<br />
97 Art. 49 BV<br />
98 Art. 41 USG<br />
99 Vgl. Evaluation der Abfallpolitik des B<strong>und</strong>es zwischen 1986 <strong>und</strong> 2002, Kapitel 9.3