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Nachhaltige Rohstoffnutzung und Abfallentsorgung - BAFU

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<strong>Nachhaltige</strong> <strong>Rohstoffnutzung</strong> <strong>und</strong> <strong>Abfallentsorgung</strong> 56<br />

6.4 Nutzung von Entsorgungsangeboten im Inland <strong>und</strong> im Ausland<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> der voranschreitenden Liberalisierung des internationalen Handels <strong>und</strong> der<br />

Intensivierung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Europa stellt sich die Frage, welche<br />

Chancen die Schweiz durch eine stärkere internationale Öffnung des Entsorgungsbereichs nutzen<br />

könnte. Zu prüfen sind mögliche Vorteile der<br />

- vermehrten Nutzung ausländischer Angebote für die Entsorgung von Abfällen aus der<br />

Schweiz Kapitel 6.41<br />

- vermehrten Entsorgung von Abfällen aus dem Ausland in der Schweiz Kapitel 6.42<br />

6.41 Entsorgung von Abfällen aus der Schweiz im Ausland<br />

Ausgehend von den Zielsetzungen zur Entsorgungssicherheit im Abfallleitbild 1986 hat der B<strong>und</strong><br />

eine differenzierte Praxis entwickelt, welche Abfallarten im Inland bzw. im Ausland zu behandeln,<br />

verwerten oder abzulagern sind. Im Gr<strong>und</strong>satz wird eine Entsorgung im Inland angestrebt. Exporte<br />

sind aber möglich für Abfallarten mit geringem Gefährdungspotenzial (z.B. Altpapier, Bruchglas)<br />

sowie für Abfallarten, für welche der Export die nachhaltigste Lösung darstellt, weil in der Schweiz<br />

geeignete Abfallanlagen fehlen 58 . Befristete Exporte sind ausserdem bei vorübergehenden Kapazitätsengpässen<br />

in der Schweizer Abfallwirtschaft möglich.<br />

Für die zukünftige Abfallpolitik stellt sich die Frage, wieweit für die Schweiz als Nicht-EU-<br />

Mitglied 59 eine weitere internationale Öffnung der schweizerischen <strong>Abfallentsorgung</strong> ohne Beeinträchtigung<br />

der Entsorgungssicherheit möglich ist, um sich bietende wirtschaftliche Vorteile auszuschöpfen.<br />

Unabdingbare Voraussetzung für allfällige weitere Abfallexporte aus der Schweiz ist,<br />

dass die Qualität der Behandlung, Verwertung <strong>und</strong> Ablagerung im Ausland mindestens den<br />

schweizerischen Qualitätsstandards entspricht (vgl. Ziel 2 der Abfallpolitik im Kapitel 5). „Ökodumping“<br />

durch Abfallexporte ist auch in Zukunft inakzeptabel <strong>und</strong> mit dem Basler Übereinkommen<br />

60 unvereinbar!<br />

Bei der Gestaltung der zukünftigen Praxis sind die folgenden Punkte zu beachten:<br />

- Entsorgungsqualität im Ausland: Anders als in den 1980er Jahren gelten heute in etlichen EU-<br />

Ländern abfallrechtliche Rahmenbedingungen, die sowohl bezüglich der verfolgten abfallpolitischen<br />

Ziele als auch hinsichtlich der ökologischen Qualitätsanforderungen an die Abfallanlagen<br />

bzw. an die Deponien den schweizerischen Qualitätsanforderungen genügen. Allerdings<br />

bestehen zum Teil noch Vollzugsdefizite.<br />

Eine umweltgerechte Behandlung bzw. –ablagerung von Abfällen aus der Schweiz kann damit<br />

58 Z.B. Rückgewinnung von Zink <strong>und</strong> Blei aus metallhaltigen Aschen <strong>und</strong> Stäuben<br />

59 Es wird davon ausgegangen, dass die Schweiz während der hier interessierenden Zeitperiode nicht Mitglied der EU<br />

ist. Mit einer EU-Mitgliedschaft der Schweiz würden sich die Rahmenbedingungen deutlich verändern, da die (sehr<br />

weit gefasste) Verwertung von Abfällen in der EU dem freien Warenverkehr untersteht.<br />

60 Vgl. insbesondere Artikel 4 Basler Übereinkommen

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