13.09.2014 Aufrufe

Amtsblatt Mai 2010

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Amtliche Mitteilungen<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Die Gemeindeverwaltung Niederwiesa sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter<br />

für die Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde.<br />

Die Gemeinde ist entsprechend § 2 Abs. 1<br />

des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes<br />

verpflichtet, eine Schiedsstelle<br />

einzurichten.<br />

Dieses Ehrenamt können Einwohner<br />

übernehmen, die nach ihrer Persönlichkeit<br />

und Fähigkeit für das Amt geeignet<br />

sind.<br />

Friedensrichter kann nicht sein, wer<br />

1. als Anwalt zugelassen oder als Notar<br />

bestellt ist;<br />

2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten<br />

geschäftsmäßig ausübt;<br />

3. das Amt eines Berufsrichters oder<br />

Staatsanwalts ausübt oder als Polizeioder<br />

Justizbediensteter tätig ist.<br />

Friedensrichter soll nicht sein, wer<br />

1. bei Beginn der Amtsperiode das 30.<br />

Lebensjahr noch nicht oder das 70.<br />

Lebensjahr schon vollendet haben<br />

wird;<br />

2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle<br />

wohnt;<br />

3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit<br />

oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen<br />

hat oder<br />

4. für das Ministerium für Staatssicherheit<br />

oder Amt für nationale Sicherheit<br />

tätig war.<br />

Die Aufgabe der Friedensrichterin oder<br />

des Friedensrichters besteht darin, außerhalb<br />

eines Gerichtsverfahrens kleinere<br />

Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten<br />

vermögens- und strafrechtlicher<br />

Art zu schlichten und im Schlichtungsverfahren<br />

einen Vergleich herbeizuführen.<br />

Die Aufgabenpalette des Friedensrichters<br />

ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten,<br />

Ärger mit dem Vermieter,<br />

aber auch Körperverletzung,<br />

Hausfriedensbruch oder Beleidigung und<br />

Sachbeschädigung.<br />

Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter<br />

wird für fünf Jahre vom Gemeinderat<br />

gewählt und kann auch wieder<br />

gewählt werden. Die Wahl des Friedensrichters<br />

bedarf der Bestätigung durch<br />

den Vorstand des Amtsgerichts, in dessen<br />

Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz<br />

hat. Die Bestätigung wird erteilt, wenn<br />

die gewählte Person die o.g. gesetzlichen<br />

Voraussetzungen erfüllt und die Wahl<br />

ordnungsgemäß durchgeführt wurde.<br />

Besetzt werden muss das Amt der Friedensrichterin<br />

oder des Friedensrichters<br />

zum 01. Juli <strong>2010</strong>.<br />

Wer in der Gemeinde Niederwiesa<br />

wohnt und Interesse an dieser Aufgabe<br />

hat, wird gebeten, sich schriftlich bis<br />

zum 15. <strong>Mai</strong> <strong>2010</strong> bei der Gemeindeverwaltung<br />

Niederwiesa, Dresdner Straße 22,<br />

09577 Niederwiesa, zu bewerben.<br />

Nähere Auskünfte über das Amt der<br />

Friedensrichterin oder des Friedensrichters<br />

erhalten interessierte Einwohner<br />

unter der Rufnummer 03726/718631.<br />

Niederwiesa, den 13.04.<strong>2010</strong><br />

– Dienstsiegel –<br />

Hohm, Bürgermeister<br />

Informationen aus den Ämtern<br />

Bürgeramt<br />

Beschlüsse des Gemeinderates aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.<strong>2010</strong><br />

BV 20/10 Projekt: Behinderten- und altersgerechte (barrierefreie)<br />

Sanierung des Ärztehauses Niederwiesa – Einbau eines<br />

Aufzuges zur Verbesserung der Begehbarkeit<br />

Vergabe von Bauleistungen: Los 1 – Bauleistungen für Aufzugseinbau<br />

BV 23/10 Projekt: Behinderten- und altersgerechte (barrierefreie)<br />

Sanierung des Ärztehauses Niederwiesa – Einbau eines<br />

Aufzuges zur Verbesserung der Begehbarkeit<br />

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen:<br />

Los 3 – Elektroinstallation<br />

BV 21/10 Projekt: Behinderten- und altersgerechte (barrierefreie)<br />

Sanierung des Ärztehauses Niederwiesa – Einbau eines<br />

Aufzuges zur Verbesserung der Begehbarkeit<br />

Vergabe von Bauleistungen: Los 2 – Lieferung und Montage<br />

Aufzug<br />

BV 22/10 Projekt: Behinderten- und altersgerechte (barrierefreie)<br />

Sanierung des Ärztehauses Niederwiesa – Einbau eines<br />

Aufzuges zur Verbesserung der Begehbarkeit<br />

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen:<br />

Los 4 – Heizung/Sanitär<br />

BV 24/10 Vergabe von Bauleistungen: Schaffung eines Parkleitsystems<br />

im Ortsteil Lichtenwalde in der Gemeinde Niederwiesa<br />

BV 25/10 Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Braunsdorfer<br />

Kindergartens (Fenstererneuerung, Dachsanierung und Trockenlegung)<br />

BV 26/10 Grundsatzbeschluss zur ILE-Maßnahme „ehem.<br />

Schule Lichtenwalde“ – Sanierung des Eingangsbereiches<br />

BV 27/10 Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Ärztehauses<br />

S. 2 <strong>Mai</strong> <strong>2010</strong> Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!