Amtsblatt Mai 2010
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Amtliche Mitteilungen<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Die Gemeindeverwaltung Niederwiesa sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter<br />
für die Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde.<br />
Die Gemeinde ist entsprechend § 2 Abs. 1<br />
des Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetzes<br />
verpflichtet, eine Schiedsstelle<br />
einzurichten.<br />
Dieses Ehrenamt können Einwohner<br />
übernehmen, die nach ihrer Persönlichkeit<br />
und Fähigkeit für das Amt geeignet<br />
sind.<br />
Friedensrichter kann nicht sein, wer<br />
1. als Anwalt zugelassen oder als Notar<br />
bestellt ist;<br />
2. die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten<br />
geschäftsmäßig ausübt;<br />
3. das Amt eines Berufsrichters oder<br />
Staatsanwalts ausübt oder als Polizeioder<br />
Justizbediensteter tätig ist.<br />
Friedensrichter soll nicht sein, wer<br />
1. bei Beginn der Amtsperiode das 30.<br />
Lebensjahr noch nicht oder das 70.<br />
Lebensjahr schon vollendet haben<br />
wird;<br />
2. nicht in dem Bezirk der Schiedsstelle<br />
wohnt;<br />
3. gegen die Grundsätze der Menschlichkeit<br />
oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen<br />
hat oder<br />
4. für das Ministerium für Staatssicherheit<br />
oder Amt für nationale Sicherheit<br />
tätig war.<br />
Die Aufgabe der Friedensrichterin oder<br />
des Friedensrichters besteht darin, außerhalb<br />
eines Gerichtsverfahrens kleinere<br />
Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten<br />
vermögens- und strafrechtlicher<br />
Art zu schlichten und im Schlichtungsverfahren<br />
einen Vergleich herbeizuführen.<br />
Die Aufgabenpalette des Friedensrichters<br />
ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten,<br />
Ärger mit dem Vermieter,<br />
aber auch Körperverletzung,<br />
Hausfriedensbruch oder Beleidigung und<br />
Sachbeschädigung.<br />
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter<br />
wird für fünf Jahre vom Gemeinderat<br />
gewählt und kann auch wieder<br />
gewählt werden. Die Wahl des Friedensrichters<br />
bedarf der Bestätigung durch<br />
den Vorstand des Amtsgerichts, in dessen<br />
Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz<br />
hat. Die Bestätigung wird erteilt, wenn<br />
die gewählte Person die o.g. gesetzlichen<br />
Voraussetzungen erfüllt und die Wahl<br />
ordnungsgemäß durchgeführt wurde.<br />
Besetzt werden muss das Amt der Friedensrichterin<br />
oder des Friedensrichters<br />
zum 01. Juli <strong>2010</strong>.<br />
Wer in der Gemeinde Niederwiesa<br />
wohnt und Interesse an dieser Aufgabe<br />
hat, wird gebeten, sich schriftlich bis<br />
zum 15. <strong>Mai</strong> <strong>2010</strong> bei der Gemeindeverwaltung<br />
Niederwiesa, Dresdner Straße 22,<br />
09577 Niederwiesa, zu bewerben.<br />
Nähere Auskünfte über das Amt der<br />
Friedensrichterin oder des Friedensrichters<br />
erhalten interessierte Einwohner<br />
unter der Rufnummer 03726/718631.<br />
Niederwiesa, den 13.04.<strong>2010</strong><br />
– Dienstsiegel –<br />
Hohm, Bürgermeister<br />
Informationen aus den Ämtern<br />
Bürgeramt<br />
Beschlüsse des Gemeinderates aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.<strong>2010</strong><br />
BV 20/10 Projekt: Behinderten- und altersgerechte (barrierefreie)<br />
Sanierung des Ärztehauses Niederwiesa – Einbau eines<br />
Aufzuges zur Verbesserung der Begehbarkeit<br />
Vergabe von Bauleistungen: Los 1 – Bauleistungen für Aufzugseinbau<br />
BV 23/10 Projekt: Behinderten- und altersgerechte (barrierefreie)<br />
Sanierung des Ärztehauses Niederwiesa – Einbau eines<br />
Aufzuges zur Verbesserung der Begehbarkeit<br />
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen:<br />
Los 3 – Elektroinstallation<br />
BV 21/10 Projekt: Behinderten- und altersgerechte (barrierefreie)<br />
Sanierung des Ärztehauses Niederwiesa – Einbau eines<br />
Aufzuges zur Verbesserung der Begehbarkeit<br />
Vergabe von Bauleistungen: Los 2 – Lieferung und Montage<br />
Aufzug<br />
BV 22/10 Projekt: Behinderten- und altersgerechte (barrierefreie)<br />
Sanierung des Ärztehauses Niederwiesa – Einbau eines<br />
Aufzuges zur Verbesserung der Begehbarkeit<br />
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Bauleistungen:<br />
Los 4 – Heizung/Sanitär<br />
BV 24/10 Vergabe von Bauleistungen: Schaffung eines Parkleitsystems<br />
im Ortsteil Lichtenwalde in der Gemeinde Niederwiesa<br />
BV 25/10 Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Braunsdorfer<br />
Kindergartens (Fenstererneuerung, Dachsanierung und Trockenlegung)<br />
BV 26/10 Grundsatzbeschluss zur ILE-Maßnahme „ehem.<br />
Schule Lichtenwalde“ – Sanierung des Eingangsbereiches<br />
BV 27/10 Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Ärztehauses<br />
S. 2 <strong>Mai</strong> <strong>2010</strong> Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Niederwiesa mit den Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde