Januar - THW-historische Sammlung
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folgen, wenn eine Gewähr dafür<br />
gegeben ist, daß die Einsatzgruppen<br />
über das notwendigste Wiss~n um<br />
die Eigenarten der zu erwartenden<br />
A ufgaben auf und am Wasser, über<br />
eine einschlägige Ausbildung und<br />
eine genügende Fähigkeit im Schwimmen<br />
und möglichst auch im Rettungsschwimmen<br />
verfügen. Gerade letzteres<br />
ist von großer Wichtigkeit, weil<br />
das Sicherheitsgefühl, nicht leichtsinniger<br />
Wagemut der Helfer in<br />
vielen Fällen den Erfolg des Einsatzes<br />
beeinfl ußt.<br />
Zweck dieser Ausführ ungen soll es<br />
sein. die Landes- und Ortsverbände<br />
des <strong>THW</strong>, die an einer Wasserstraße<br />
liegen, auf die Einsatzmöglichkeiten<br />
hinzuweisen und zu überlegungen<br />
anzuregen. Diese überlegungen sollten<br />
umfassen:<br />
1. die Helfer jedes OV bezüglich<br />
ihrer körperlichen und ausbildungsmäßigen<br />
Eignung als Helfer auf dem<br />
Wasser.<br />
2. die vorhandenen Hilfsquellen<br />
und ihre Erweiterung entsprechend<br />
dem besonderen Bedarf an Mitteln<br />
für die Hilfe an und auf dem Wasser.<br />
3. die Zusammenarbeit mit den<br />
Katastrophenschutz-Dienststellen der<br />
Behörden des Landes und der Bundeswasser-<br />
und Scbiffahrtsverwaltung.<br />
Die Unterschiede der Wasserstraßen<br />
wie Seewasserstraßen mit Ebbe und<br />
Flut. natürliche und künstliche Wasserstraßen<br />
mit und ohne Strömung,<br />
lassen ebensowenig wie die Vielfältigkeit<br />
der Ka tastrophenmöglichkeiten<br />
eine immer und ü berall gültige<br />
Patentlösung für den Einsatz zu. Das<br />
darf und wir d jedoch für das <strong>THW</strong><br />
kein Hindernis dafür sein, einen etwaigen<br />
Einsatz in Gedanken und<br />
technischer Vorsorge bestmöglich<br />
vorzubereiten.<br />
Dlplom·Volkswlrt Wolfgang Isenberg<br />
Sind Versicherungen notwendig?<br />
Alle Lebewesen und Güter unserer Erde sind ständig<br />
von Gefahren umgeben. In seinem Streben nach Vervollkommnung<br />
und nicht zuletzt aus dem Selbsterhaltungstrieb<br />
heraus hat der Mensch mit zunehmender geistiger<br />
Entwicklung und Ausbildung immer mehr erkennen<br />
können, welche Gefahren ihm und seinem Lebenskreis<br />
drohen und wie er sich vor den schädigenden Einflüssen<br />
schützen bzw. ihren Folgen entgehen kann. Dieses Streben<br />
nach Sicherheit ist stets einer der wesentlichen<br />
Faktoren für den Zusammenschluß der Menschen in<br />
Gemeinschaften gewesen. Der einzelne ist nur selten in<br />
der Lage und gewillt, das Risiko der drohenden Gefahren<br />
und vor allem die Folgen von Personen-, Sach- und<br />
Vermögens schäden selbst zu tragen; er bedient sich der<br />
Hilfe einer "Gefahrengemeinschaft", in der jeder einzelne<br />
sich verpflichtet, eine geringe Leistung zu erbringen,<br />
unabhängig davon, ob ihm selbst ein Schaden zustößt<br />
oder nicht. Aus der Gesamtheit der erbrachten Leistungen<br />
wird dann denjenigen Mitgliedern, die von einer Schädigung<br />
betroffen werden, eine ausreichende Entschädigung<br />
in natura oder Geld gewährt. Der einzelne kann also das<br />
Risiko einer zufälligen Beschädigung oder des Unterganges<br />
der von der Gemeinschaft geschützten Güter (in<br />
weitestem Sinne) von sich abwälzen. Das Gedankengut<br />
der wirtschaftlichen Gegenseitigkeit und der Risikodeckung<br />
aus der Gesamtheit der Leistungen der Mitglieder<br />
einer Gefahrengemeinschaft bildet die Grundlage<br />
der Versicherungen.<br />
In der <strong>historische</strong>n Entwicklung haben sich die zwei<br />
großen Versicherungszweige der Sozial- und Individualversicherung<br />
herausgebildet, die sich durch Zielsetzung<br />
und Aufgabengestellung wesentlich voneinander unterscheiden.<br />
Die folgende Zusammenstellung soll die<br />
Unterschiedsmerkmale und Formen dieser Versicherungen<br />
veranschaulichen und die wichtigsten Versicherungsarten<br />
aufführen:<br />
A) Sozialversicl1erung: a) Tod, b) Arbeitsunfähigkeit,<br />
c) Arbeitslosigkeit. B) Individualversicherung: a) P ersonenschaden,<br />
b) Sach- und Vermögensschaden.<br />
A) Sozialversicherung: Zu a) Eintritt infolge Alter,<br />
Unfall, Krankheit. Zu b) kann eintreten für dauernd oder<br />
vorübergehend, voll oder teilweise als Folge von Alter,<br />
Unfall, Krankheit und Berufsunfähigkeit. Zu c) kann<br />
durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden.<br />
B) Individualversicherung: Zu a) Man unterscheidet<br />
Versicherungen für 1. Leben und Tod, 2. Unfall und<br />
Unfallfolgen, 3. Krankheit und deren Folgen. Zu b)<br />
1. Feuer-, Diebstahl- und ähnliche Versicherungen,<br />
2. Haftpflichtversicherung, 3. Kraftverkehrversicherung,<br />
4. Transportversicherung, 5. Tierversicherung, 6. Wetterversicherung,<br />
7. Rückversicherung, 8. Vermögensschadenund<br />
sonstige Versicherung.<br />
Die Träger der Sozialversicherung sind die Orts- und<br />
Landeskrankenkassen, Knappschaften und Berufgenossenschaften<br />
; ferner die Ersatz-, Innungs- und Betriebs-<br />
kassen sowie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung<br />
und Arbeitslosenversicherung, die Bundesversicherungsanstalt<br />
für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten.<br />
Es handelt sich um öffentliche Einrichtungen,<br />
die die Bevölkerung aus sozialpolitischen Erwägungen<br />
vor wirtschaftlichen Notständen schützen und die Folgen<br />
von Krankheit, Tod, Unfall oder Arbeitsunfähigkeit von<br />
den Unterhaltsberechtigten abwenden sollen.<br />
Die Sozialversicherung umfaßt also sehr weitgehend<br />
die Aufgaben des Staates in sozialer, fürsorgerischer<br />
Hinsicht. Die Mittel werden durch Beiträge der Versicherer,<br />
Umlagen und Zuschüsse des Staates aufgebracht.<br />
Der Individualversicl1erung dagegen obliegt die Vorsorge<br />
für einzelne und "Gefahrengemeinschaften". Die<br />
Mittel für diese individuelle Daseins- und Gefahrenvorsorge<br />
müssen von den Versicherten selbst aufgebracht<br />
werden. Auch in der Individualversicherung gibt<br />
es öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten, so zum<br />
Beispiel auf den Gebieten der Feuer-, Haftpflicht- und<br />
Lebensversicherung neben den ausgesprochenen privaten<br />
Versicherungsgesellschaften. Die staatliche überwachung<br />
und Einflußnahme über die sachliche und wirtschaftliche<br />
Geschäftsführung wird durch das Bundesaufsichtsamt<br />
für das Versicherungs- und Bausparwesen in Berlin und<br />
durch die Landesregierungen ausgeübt.<br />
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Anstaltssatzungen<br />
zum Beispiel unterliegen der aufsichtsbehördlichen<br />
Genehmigung. Die überwachung der Ausführung<br />
und Beachtung des Versicherungsvertragsgesetzes<br />
und des Versicherungsaufsichtsgesetzes geben<br />
dem Staat eine weitere Kontrollmöglichkeit. Das große<br />
öffentliche Interesse am Versicherungswesen beruht auf<br />
mehreren Faktoren. Der Staat ist daran interessiert, daß<br />
jeder einzelne und jede Wirtschaftseinheit vor Schaden<br />
geschützt und die Folgen im Rahmen des Möglichen<br />
abgewendet werden; jeder Schaden ist ein Verlust für die<br />
Volkswirtschaft, denn der Tod eines im Berufsleben<br />
stehenden Menschen oder die Vernichtung eines Betriebes<br />
bedingt stets einen Ausfall von Gebrauchs- und<br />
Verbrauchsartikeln und anderen für die Volkswirtschaft<br />
wichtigen Gütern. Neben dieser Sicherung der Existenz<br />
einzelner Menschen, ihres Lebensraumes und der<br />
Arbeitsstätten erfüllt die Versicherungswirtschaft wichtige<br />
Funktionen auf dem Kapitalmarkt. Es wird häufig<br />
über die zum Teil recht aufwendigen Verwaltungsgebäude<br />
der Versicherungsgesellschaften debattiert.<br />
Dabei wird aber immer wieder übersehen, daß für<br />
Eigeninvestitionen dieser Art nur ein ganz verschwindend<br />
geringer Bruchteil der Summen aufgewendet wird, die<br />
zum Beispiel für Wohnungsbau und Industriefinanzierung<br />
zur Verfügung gestellt worden sind und w eiter werden.<br />
Gerade die langfristige Anlage der Rückstellungen für<br />
Schadensfälle ihrer Mitglieder gibt den Versicherungen<br />
die Möglichkeit, auch in ungünstigen I ~ onjunktur- u nd<br />
Krisenzeiten die Schadensfälle zur allgemeinen Zufriedenheit<br />
zu regeln.<br />
(W ird fortgesetzt)<br />
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