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Januar - THW-historische Sammlung

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folgen, wenn eine Gewähr dafür<br />

gegeben ist, daß die Einsatzgruppen<br />

über das notwendigste Wiss~n um<br />

die Eigenarten der zu erwartenden<br />

A ufgaben auf und am Wasser, über<br />

eine einschlägige Ausbildung und<br />

eine genügende Fähigkeit im Schwimmen<br />

und möglichst auch im Rettungsschwimmen<br />

verfügen. Gerade letzteres<br />

ist von großer Wichtigkeit, weil<br />

das Sicherheitsgefühl, nicht leichtsinniger<br />

Wagemut der Helfer in<br />

vielen Fällen den Erfolg des Einsatzes<br />

beeinfl ußt.<br />

Zweck dieser Ausführ ungen soll es<br />

sein. die Landes- und Ortsverbände<br />

des <strong>THW</strong>, die an einer Wasserstraße<br />

liegen, auf die Einsatzmöglichkeiten<br />

hinzuweisen und zu überlegungen<br />

anzuregen. Diese überlegungen sollten<br />

umfassen:<br />

1. die Helfer jedes OV bezüglich<br />

ihrer körperlichen und ausbildungsmäßigen<br />

Eignung als Helfer auf dem<br />

Wasser.<br />

2. die vorhandenen Hilfsquellen<br />

und ihre Erweiterung entsprechend<br />

dem besonderen Bedarf an Mitteln<br />

für die Hilfe an und auf dem Wasser.<br />

3. die Zusammenarbeit mit den<br />

Katastrophenschutz-Dienststellen der<br />

Behörden des Landes und der Bundeswasser-<br />

und Scbiffahrtsverwaltung.<br />

Die Unterschiede der Wasserstraßen<br />

wie Seewasserstraßen mit Ebbe und<br />

Flut. natürliche und künstliche Wasserstraßen<br />

mit und ohne Strömung,<br />

lassen ebensowenig wie die Vielfältigkeit<br />

der Ka tastrophenmöglichkeiten<br />

eine immer und ü berall gültige<br />

Patentlösung für den Einsatz zu. Das<br />

darf und wir d jedoch für das <strong>THW</strong><br />

kein Hindernis dafür sein, einen etwaigen<br />

Einsatz in Gedanken und<br />

technischer Vorsorge bestmöglich<br />

vorzubereiten.<br />

Dlplom·Volkswlrt Wolfgang Isenberg<br />

Sind Versicherungen notwendig?<br />

Alle Lebewesen und Güter unserer Erde sind ständig<br />

von Gefahren umgeben. In seinem Streben nach Vervollkommnung<br />

und nicht zuletzt aus dem Selbsterhaltungstrieb<br />

heraus hat der Mensch mit zunehmender geistiger<br />

Entwicklung und Ausbildung immer mehr erkennen<br />

können, welche Gefahren ihm und seinem Lebenskreis<br />

drohen und wie er sich vor den schädigenden Einflüssen<br />

schützen bzw. ihren Folgen entgehen kann. Dieses Streben<br />

nach Sicherheit ist stets einer der wesentlichen<br />

Faktoren für den Zusammenschluß der Menschen in<br />

Gemeinschaften gewesen. Der einzelne ist nur selten in<br />

der Lage und gewillt, das Risiko der drohenden Gefahren<br />

und vor allem die Folgen von Personen-, Sach- und<br />

Vermögens schäden selbst zu tragen; er bedient sich der<br />

Hilfe einer "Gefahrengemeinschaft", in der jeder einzelne<br />

sich verpflichtet, eine geringe Leistung zu erbringen,<br />

unabhängig davon, ob ihm selbst ein Schaden zustößt<br />

oder nicht. Aus der Gesamtheit der erbrachten Leistungen<br />

wird dann denjenigen Mitgliedern, die von einer Schädigung<br />

betroffen werden, eine ausreichende Entschädigung<br />

in natura oder Geld gewährt. Der einzelne kann also das<br />

Risiko einer zufälligen Beschädigung oder des Unterganges<br />

der von der Gemeinschaft geschützten Güter (in<br />

weitestem Sinne) von sich abwälzen. Das Gedankengut<br />

der wirtschaftlichen Gegenseitigkeit und der Risikodeckung<br />

aus der Gesamtheit der Leistungen der Mitglieder<br />

einer Gefahrengemeinschaft bildet die Grundlage<br />

der Versicherungen.<br />

In der <strong>historische</strong>n Entwicklung haben sich die zwei<br />

großen Versicherungszweige der Sozial- und Individualversicherung<br />

herausgebildet, die sich durch Zielsetzung<br />

und Aufgabengestellung wesentlich voneinander unterscheiden.<br />

Die folgende Zusammenstellung soll die<br />

Unterschiedsmerkmale und Formen dieser Versicherungen<br />

veranschaulichen und die wichtigsten Versicherungsarten<br />

aufführen:<br />

A) Sozialversicl1erung: a) Tod, b) Arbeitsunfähigkeit,<br />

c) Arbeitslosigkeit. B) Individualversicherung: a) P ersonenschaden,<br />

b) Sach- und Vermögensschaden.<br />

A) Sozialversicherung: Zu a) Eintritt infolge Alter,<br />

Unfall, Krankheit. Zu b) kann eintreten für dauernd oder<br />

vorübergehend, voll oder teilweise als Folge von Alter,<br />

Unfall, Krankheit und Berufsunfähigkeit. Zu c) kann<br />

durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden.<br />

B) Individualversicherung: Zu a) Man unterscheidet<br />

Versicherungen für 1. Leben und Tod, 2. Unfall und<br />

Unfallfolgen, 3. Krankheit und deren Folgen. Zu b)<br />

1. Feuer-, Diebstahl- und ähnliche Versicherungen,<br />

2. Haftpflichtversicherung, 3. Kraftverkehrversicherung,<br />

4. Transportversicherung, 5. Tierversicherung, 6. Wetterversicherung,<br />

7. Rückversicherung, 8. Vermögensschadenund<br />

sonstige Versicherung.<br />

Die Träger der Sozialversicherung sind die Orts- und<br />

Landeskrankenkassen, Knappschaften und Berufgenossenschaften<br />

; ferner die Ersatz-, Innungs- und Betriebs-<br />

kassen sowie die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung<br />

und Arbeitslosenversicherung, die Bundesversicherungsanstalt<br />

für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten.<br />

Es handelt sich um öffentliche Einrichtungen,<br />

die die Bevölkerung aus sozialpolitischen Erwägungen<br />

vor wirtschaftlichen Notständen schützen und die Folgen<br />

von Krankheit, Tod, Unfall oder Arbeitsunfähigkeit von<br />

den Unterhaltsberechtigten abwenden sollen.<br />

Die Sozialversicherung umfaßt also sehr weitgehend<br />

die Aufgaben des Staates in sozialer, fürsorgerischer<br />

Hinsicht. Die Mittel werden durch Beiträge der Versicherer,<br />

Umlagen und Zuschüsse des Staates aufgebracht.<br />

Der Individualversicl1erung dagegen obliegt die Vorsorge<br />

für einzelne und "Gefahrengemeinschaften". Die<br />

Mittel für diese individuelle Daseins- und Gefahrenvorsorge<br />

müssen von den Versicherten selbst aufgebracht<br />

werden. Auch in der Individualversicherung gibt<br />

es öffentlich-rechtliche Versicherungsanstalten, so zum<br />

Beispiel auf den Gebieten der Feuer-, Haftpflicht- und<br />

Lebensversicherung neben den ausgesprochenen privaten<br />

Versicherungsgesellschaften. Die staatliche überwachung<br />

und Einflußnahme über die sachliche und wirtschaftliche<br />

Geschäftsführung wird durch das Bundesaufsichtsamt<br />

für das Versicherungs- und Bausparwesen in Berlin und<br />

durch die Landesregierungen ausgeübt.<br />

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und Anstaltssatzungen<br />

zum Beispiel unterliegen der aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigung. Die überwachung der Ausführung<br />

und Beachtung des Versicherungsvertragsgesetzes<br />

und des Versicherungsaufsichtsgesetzes geben<br />

dem Staat eine weitere Kontrollmöglichkeit. Das große<br />

öffentliche Interesse am Versicherungswesen beruht auf<br />

mehreren Faktoren. Der Staat ist daran interessiert, daß<br />

jeder einzelne und jede Wirtschaftseinheit vor Schaden<br />

geschützt und die Folgen im Rahmen des Möglichen<br />

abgewendet werden; jeder Schaden ist ein Verlust für die<br />

Volkswirtschaft, denn der Tod eines im Berufsleben<br />

stehenden Menschen oder die Vernichtung eines Betriebes<br />

bedingt stets einen Ausfall von Gebrauchs- und<br />

Verbrauchsartikeln und anderen für die Volkswirtschaft<br />

wichtigen Gütern. Neben dieser Sicherung der Existenz<br />

einzelner Menschen, ihres Lebensraumes und der<br />

Arbeitsstätten erfüllt die Versicherungswirtschaft wichtige<br />

Funktionen auf dem Kapitalmarkt. Es wird häufig<br />

über die zum Teil recht aufwendigen Verwaltungsgebäude<br />

der Versicherungsgesellschaften debattiert.<br />

Dabei wird aber immer wieder übersehen, daß für<br />

Eigeninvestitionen dieser Art nur ein ganz verschwindend<br />

geringer Bruchteil der Summen aufgewendet wird, die<br />

zum Beispiel für Wohnungsbau und Industriefinanzierung<br />

zur Verfügung gestellt worden sind und w eiter werden.<br />

Gerade die langfristige Anlage der Rückstellungen für<br />

Schadensfälle ihrer Mitglieder gibt den Versicherungen<br />

die Möglichkeit, auch in ungünstigen I ~ onjunktur- u nd<br />

Krisenzeiten die Schadensfälle zur allgemeinen Zufriedenheit<br />

zu regeln.<br />

(W ird fortgesetzt)<br />

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