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Bau - Gemeinde Ufhusen

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§ 156 PBG Ausnahmen<br />

§ 157 PBG Behindertengerechtes <strong>Bau</strong>en<br />

2. Spielplätze und Freizeitanlagen<br />

§ 158 PBG Erstellung<br />

§ 159 PBG Ersatzabgaben<br />

Art. 31 Spielplätze und Freizeitanlagen<br />

1 Der <strong>Bau</strong>herr hat für sämtliche neuen Wohnbauten in <strong>Bau</strong>zonen auf privatem Grund<br />

Spielplätze und Freizeitanlagen, wie sie in § 158 PBG umschrieben sind, zu erstellen.<br />

2 Verunmöglichen die örtlichen Verhältnisse die Erstellung solcher Anlagen auf<br />

eigenem Terrain, so ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Höhe derselben wird in<br />

einem besonderen Reglement festgelegt.<br />

3 Bei bestehenden <strong>Bau</strong>ten in <strong>Bau</strong>zonen entsteht die Pflicht zur Erstellung, Beteiligung<br />

oder Ersatzabgabe im Zusammenhang mit erheblichen Umbauten oder Nutzungsänderungen,<br />

sofern diese nicht unter das vereinfachte <strong>Bau</strong>bewilligungsverfahren<br />

nach § 198 PBG fallen.<br />

3. Immissionsschutz<br />

§ 160 PBG <strong>Bau</strong>ten mit übermässigen Emissionen<br />

§ 161 PBG Vermeidung übermässiger Immissionen<br />

Art. 32 <strong>Bau</strong>bewilligung in lärmbelasteten Gebieten<br />

1 Auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei liegt ein Plan auf, der die im Sinne der Lärmschutzverordnung<br />

(LSV) lärmbelasteten Gebiete aufzeigt. In diesen Gebieten sind die<br />

Aspekte des Lärmschutzes, insbesondere die Bestimmungen des Art. 31 LSV, besonders<br />

zu beachten.<br />

2 In den bezeichneten Gebieten erteilt der <strong>Gemeinde</strong>rat die <strong>Bau</strong>bewilligung für<br />

<strong>Bau</strong>vorhaben mit lärmempfindlichen Räumen nur, wenn von Gesuchsteller der<br />

Nachweis vorliegt, dass durch die getroffenen konzeptionellen oder baulichen<br />

Massnahmen die geforderten Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können.<br />

3 Auf den Lärmschutznachweis kann verzichtet werden, wenn fundierte Abklärungen<br />

im Zusammenhang mit bereits genehmigten <strong>Bau</strong>vorhaben in vergleichbarer Exposition<br />

und mit ähnlicher Nutzung belegen, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten<br />

werden können.<br />

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