Bau - Gemeinde Ufhusen
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§ 156 PBG Ausnahmen<br />
§ 157 PBG Behindertengerechtes <strong>Bau</strong>en<br />
2. Spielplätze und Freizeitanlagen<br />
§ 158 PBG Erstellung<br />
§ 159 PBG Ersatzabgaben<br />
Art. 31 Spielplätze und Freizeitanlagen<br />
1 Der <strong>Bau</strong>herr hat für sämtliche neuen Wohnbauten in <strong>Bau</strong>zonen auf privatem Grund<br />
Spielplätze und Freizeitanlagen, wie sie in § 158 PBG umschrieben sind, zu erstellen.<br />
2 Verunmöglichen die örtlichen Verhältnisse die Erstellung solcher Anlagen auf<br />
eigenem Terrain, so ist eine Ersatzabgabe zu leisten. Die Höhe derselben wird in<br />
einem besonderen Reglement festgelegt.<br />
3 Bei bestehenden <strong>Bau</strong>ten in <strong>Bau</strong>zonen entsteht die Pflicht zur Erstellung, Beteiligung<br />
oder Ersatzabgabe im Zusammenhang mit erheblichen Umbauten oder Nutzungsänderungen,<br />
sofern diese nicht unter das vereinfachte <strong>Bau</strong>bewilligungsverfahren<br />
nach § 198 PBG fallen.<br />
3. Immissionsschutz<br />
§ 160 PBG <strong>Bau</strong>ten mit übermässigen Emissionen<br />
§ 161 PBG Vermeidung übermässiger Immissionen<br />
Art. 32 <strong>Bau</strong>bewilligung in lärmbelasteten Gebieten<br />
1 Auf der <strong>Gemeinde</strong>kanzlei liegt ein Plan auf, der die im Sinne der Lärmschutzverordnung<br />
(LSV) lärmbelasteten Gebiete aufzeigt. In diesen Gebieten sind die<br />
Aspekte des Lärmschutzes, insbesondere die Bestimmungen des Art. 31 LSV, besonders<br />
zu beachten.<br />
2 In den bezeichneten Gebieten erteilt der <strong>Gemeinde</strong>rat die <strong>Bau</strong>bewilligung für<br />
<strong>Bau</strong>vorhaben mit lärmempfindlichen Räumen nur, wenn von Gesuchsteller der<br />
Nachweis vorliegt, dass durch die getroffenen konzeptionellen oder baulichen<br />
Massnahmen die geforderten Immissionsgrenzwerte eingehalten werden können.<br />
3 Auf den Lärmschutznachweis kann verzichtet werden, wenn fundierte Abklärungen<br />
im Zusammenhang mit bereits genehmigten <strong>Bau</strong>vorhaben in vergleichbarer Exposition<br />
und mit ähnlicher Nutzung belegen, dass die Immissionsgrenzwerte eingehalten<br />
werden können.<br />
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