15.10.2014 Aufrufe

Bau - Gemeinde Ufhusen

Bau - Gemeinde Ufhusen

Bau - Gemeinde Ufhusen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

E. BAUBEWILLIGUNG UND BAUKONTROLLE<br />

§§ 184–205 PBG<br />

§ 187 PBG Abbrucharbeiten<br />

§ 188 ff PBG <strong>Bau</strong>gesuch<br />

F. RECHTSSCHUTZ<br />

§ 206 PBG Rechtsmittel<br />

Art. 34 Verwaltungsbeschwerde<br />

Gegen alle in Anwendung dieses Reglements gefassten Beschlüsse und Entscheide des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde<br />

eingereicht werden.<br />

§ 207 PBG Einsprache- und Beschwerdebefugnis<br />

G. AUFSICHT, VOLLZUG, STRAFEN<br />

§ 208 PBG Aufsicht<br />

Art. 35 Zuständige Behörde; Gutachten<br />

1 Die Aufsicht über das Planungs- und <strong>Bau</strong>wesen und die Handhabung dieses<br />

Reglementes obliegt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, der diese Vorschriften von Amtes wegen<br />

anwendet.<br />

2 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann zur Beurteilung von <strong>Bau</strong>vorhaben und Gestaltungsplänen<br />

Fachleute auf Kosten der Gesuchsteller beiziehen.<br />

3 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann einzelne Aufgaben des Planungs- und <strong>Bau</strong>wesens Fachleuten<br />

übertragen.<br />

Art. 36 Ausnahmen<br />

1 Der <strong>Gemeinde</strong>rat kann aus wichtigen Gründen von den Vorschriften dieses<br />

Reglementes Ausnahmen bewilligen, wenn diese mit dem öffentlichen Wohle vereinbar<br />

sind und unter angemessener Abwägung der beteiligten privaten Interessen<br />

gestattet werden können.<br />

2 Ausnahmen im Sinne von Abs. 1 kommen insbesondere in Betracht:<br />

a) wenn ausserordentliche Verhältnisse vorliegen und die Verpflichtung zur<br />

Einhaltung der Vorschriften eine unzumutbare Härte bedeuten würde;<br />

- 26 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!