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Handbuch gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...

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Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Lungenkrankheiten<br />

Minimalinformation eine Spirometrie vor und nach Broncholyse mit einem ß2-Sympathomimetikum<br />

und bei einem FEV1 55 mmHg, ein pCO2 7,30.<br />

Letztlich bestimmt jedoch die körperliche Leistungsfähigkeit die physische Fahrtüchtigkeit. Die bestimmenden<br />

Größen <strong>für</strong> die körperliche Belastbarkeit sind Herz-Kreislauf- und Atemfunktionen sowie<br />

der muskuläre Trainingszustand und Beweglichkeit. Die Ergo(spiro)metrie ermittelt die tatsächliche<br />

Leistungsfähigkeit.<br />

Die Mindestleistung <strong>für</strong> die Kfz-Gruppen 1 wird mit 0,7-0,75 WATT/kg KG und <strong>für</strong> Kfz-Gruppe 2<br />

mit 1 WATT/kg Körpergewicht vorgeschlagen; wenn man die über das Lenken hinausgehenden körperlichen<br />

Anforderungen mitbedenkt sind bei Gruppe 2 mitunter Werte b ist und über 1,25 WATT/kg<br />

KG erforderlich. Bei LKW und Bussen haben zB Schneeketten ein großes Gewicht, das eine höhere<br />

Leistungsfähigkeit bzw Leistungsreserve verlangt. Bei Schneekettenpflicht müssen Ketten montiert<br />

werden können. Bei Bussen und LKW kommt allenfalls eine unterschiedlich intensive Ladetätigkeit<br />

hinzu. Andererseits bedingt das hohe Eigengewicht von Motorrädern eine beträchtliche körperliche<br />

Leistungsfähigkeit, sodass das körperliche Anforderungsprofil eher der Kfz-Gruppe 2 entspricht. Vice<br />

versa verlangen Traktoren eine Leistung ähnlich wie PKW.<br />

Es wird im Folgenden daher der Terminus Leistungsgruppe 1 (niedriger Leistungsanspruch) und Leistungsgruppe<br />

2 (höherer Leistungsanspruch) geprägt.<br />

Liegt die Arztdiagnose eines Bronchialasthmas, einer COPD oder anderen bronchopulmonalen Erkrankung<br />

vor, sollte eine Spirometrie vorgelegt werden.<br />

Bei einem FEV1 > 50% der österreichischen Altersnorm besteht <strong>für</strong> Kfz-Gruppe 1 sicher, bei einem<br />

FEV1 > 50% <strong>für</strong> Kfz-Gruppe 2 eine grenzwertige Fahrtauglichkeit. Frage: Sollte die Grenze <strong>für</strong> eine<br />

Ergometrie bei Gruppe 2 höher, zB bei 60-65% (d.h. Bereich mäßige Atemeinbuße) gezogen werden?<br />

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