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Handbuch gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...

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3.5.4 Koronare Herzkrankheit (Herzinfarkt)<br />

Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> im Detail | Herz- und Gefäßkrankheiten<br />

§ 10 Abs. 4 FSG-GV:<br />

„Personen, bei denen es im Ruhe- oder Erregungszustand zu Angina-pectoris-Anfällen kommt, darf eine Lenkberechtigung der Gruppe 2 weder erteilt noch belassen werden;<br />

<strong>für</strong> die Gruppe 1 kann eine Lenkberechtigung nur nach einer be<strong>für</strong>wortenden fachärztlichen Stellungnahme erteilt oder belassen werden. Personen, die einen Herzinfarkt erlitten<br />

haben, darf eine Lenkberechtigung nur vorbehaltlich einer be<strong>für</strong>wortenden fachärztlichen Stellungnahme erteilt oder belassen werden.“<br />

KRANKHEIT<br />

Herzinfarkt<br />

Akutes Koro­ narsyndrom<br />

MINDEST­<br />

BEFUNDE<br />

Internistische<br />

Untersuchung<br />

einschließlich<br />

EKG (12 Ablei­<br />

tungen), 24­<br />

Stunden EKG,<br />

Echokardiogra­ phie (in ein-<br />

oder zweidi­ mensionalen<br />

Untersuchungsverfahren),<br />

Ergometrie,<br />

Carotissonographie<br />

und<br />

kardiovaskuläre<br />

Risikofaktoren<br />

GRUPPE 1 GRUPPE 2<br />

GEEIGNET, WENN NICHT GEEIGNET GEEIGNET, WENN<br />

B EFÜRWORTENDE FACHÄRZTLICHE STELLUNGNAHME und:<br />

bei komplikationslosem Infarkt ohne Herzinsuffizienz und<br />

Rhythmusstörungen nach 2 Wochen, sonst wenn Situation<br />

stabilisiert ist<br />

Es dürfen keine zu Synkopen prädestinierenden Herzrhythmusstörungen<br />

vorliegen (siehe Kap. Herzrhythmusstörungen)<br />

Æ BEFRISTUNG NICHT INDIZIERT WENN<br />

1. gute Linksventrikelfunktion und stabile klinische<br />

Situation<br />

2. keine Neigung zu malignen Rhythmusstörungen<br />

3. gute Compliance<br />

4. optimale Therapie der cardiovaskulären Risikofaktoren<br />

5. keine andere die Fahreignung ausschließende Er­<br />

krankung<br />

6. regelmäßige Kontrolle beim Internisten/Kardiologen<br />

7. begründete Annahme, dass regelmäßige Kontrol­ len beim Internisten/Kardiologen wahrgenommen<br />

werden<br />

Æ BEFRISTUNG: bei der Hochrisikogruppe mit schlechter<br />

in der Regel nicht in der Lage, den<br />

gestellten Anforderungen zum<br />

Lenken von Kfz gerecht zu werden<br />

Ein zweiter Herzinfarkt ist ein<br />

permanentes Ausschlusskriterium<br />

BEFÜRWORTENDE FACHÄRZTLICHE STELLUNG­<br />

NAHME und:<br />

Genesungszeit von 3 Monaten, wenn sich<br />

- keine gefährlichen bzw. prognostisch un­<br />

günstigen Herzrhythmusstörungen,<br />

- keine Herzinsuffizienz bzw. keine schwerwiegende<br />

Einschränkung der Pumpleis­ tung der linken Herzkammer, EF > 40%<br />

- kein ausgeprägtes Herzwandaneurysma,<br />

wobei nicht bereits jede hämodynamisch<br />

wirksame Dyskinesie gemeint ist, und<br />

- keine bereits bei leichten körperlichen Belastungen<br />

oder in Ruhe auftretende Angi­ na pectoris (entsprechend dem klinischen<br />

Schweregrad III oder IV nach der<br />

N.Y.H.A.), keine signifikante (> 70%) Ca­ rotisstenose nachweisen lassen.<br />

Æ fachärztliche KONTROLLUNTERSUCHUNG<br />

nach Ablauf von einem Jahr erforderlich (bei<br />

Klasse D nach 6 Monaten)<br />

Æ BEFRISTUNG: Je nach Gefahr von malignen<br />

und prognostisch ungünstigen Rhythmusstö­<br />

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