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Handbuch gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...

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1 Einleitende Bemerkungen<br />

1.1 Problemlage<br />

Allgemeiner Teil<br />

Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> jedes Führerscheinbesitzers zum Lenken von Kraftfahrzeugen<br />

ist von unmittelbarer Bedeutung <strong>für</strong> die Straßenverkehrssicherheit und stellt daher<br />

eine Voraussetzung sowohl <strong>für</strong> die Erteilung als auch <strong>für</strong> den Weiterbehalt einer Lenkberechtigung<br />

dar. Der Führerscheinwerber und unter Umständen auch der Führerscheinbesitzer haben<br />

sich daher einer Untersuchung aus verkehrsmedizinischer und/oder verkehrspsychologischer<br />

Sicht zu unterziehen. Im Gutachten hält der untersuchende Arzt fest, ob der Betroffene<br />

unter <strong>gesundheitliche</strong>n Einschränkungen leidet, die eine gefahrlose Teilnahme am motorisierten<br />

Straßenverkehr einschränken oder ganz ausschließen. Die tatsächliche Entscheidung über<br />

die Ausstellung einer Lenkberechtigung des Einzelnen wird durch die Behörde in Form eines<br />

Bescheids getroffen. Sie ist zwar nicht an die ärztliche Stellungnahme gebunden; diese dient<br />

jedoch als Grundlage <strong>für</strong> den Bescheid.<br />

Dass in solchen Verfahren mit möglicherweise schwerwiegenden Konsequenzen (zB<br />

keine Erteilung bzw Entziehung der Lenkberechtigung), in dem viele verschiedene Personen<br />

(Lenker, Behörde, Amtsärzte, Fachärzte) mit unterschiedlichen Interessen involviert sind,<br />

Komplikationen und Missverständnisse oft nicht ausbleiben, liegt auf der Hand. Zahlreiche<br />

Fälle – vor allem im Zusammenhang mit Diabetes und Hypertonie – haben in der Vergangenheit<br />

gezeigt, dass den behördlich verfügten Befristungen von Lenkberechtigungen amtsärztliche<br />

Gutachten zu Grunde gelegen sind, die im Lichte der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes<br />

als nicht schlüssig bzw als unzureichend <strong>für</strong> die betreffende Befristung anzusehen waren.<br />

Zur Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation hat das BMVIT eine Arbeitsgruppe<br />

unter der Leitung des Kuratoriums <strong>für</strong> Verkehrssicherheit (KfV), bestehend aus den Autofahrerclubs<br />

ARBÖ und ÖAMTC, Vertretern der Amtsärzte, Ärztekammer und der medizinischen<br />

Fachgesellschaften sowie von Behörden eingerichtet.<br />

Zuerst wurden Überweisungsformulare an die Fachärzte erstellt, die bereits per Erlass<br />

des BMVIT 1 eingeführt wurden. Dazu gibt es bereits positive Rückmeldungen insb von Seiten<br />

der Amtsärzte, nämlich dass seither die Gutachten der Fachärzte umfangreicher und<br />

schlüssiger geworden sind.<br />

Im Anschluss daran wurde in einem eineinhalbjährigen Prozess dieses <strong>Handbuch</strong> erarbeitet.<br />

Es ist das mutige Produkt vieler Autoren, die sehr bemüht waren, die derzeitige Praxis<br />

kritisch zu betrachten, einheitliche und durchführbare Standards im Einklang mit der FSG-GV<br />

zu finden und erstmalig auch schriftlich festzuhalten. An dieser Stelle geht ein herzliches<br />

Dankeschön an alle, die an dieser umfassenden Aufgabe mitgewirkt haben, insb an Frau Dr.<br />

Baldi und Frau Dr. Koller <strong>für</strong> deren unermüdlichen Einsatz.<br />

Nunmehr liegen Kapitel in unterschiedlicher Qualität und Quantität – auch abhängig<br />

vom Engagement der Fachärzte und der Workshopmitglieder – vor; dieses Leitlinienwerk<br />

kann jedoch nicht Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Teilweise wurden auch bewusst<br />

Interpretationsspielräume eingeräumt. Manche Aspekte werden erst durch das Arbeiten mit<br />

den Leitlinien aufgedeckt werden. Die Phase der Bewährung und öffentlichen Diskussion ist<br />

eingeläutet; eine dynamische Anpassung und Weiterentwicklung dieser komplexen Thematik<br />

ist angestrebt.<br />

1 Siehe Anlage.<br />

9

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