Handbuch gesundheitliche Eignung - Bundesministerium für ...
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1 Einleitende Bemerkungen<br />
1.1 Problemlage<br />
Allgemeiner Teil<br />
Die <strong>gesundheitliche</strong> <strong>Eignung</strong> jedes Führerscheinbesitzers zum Lenken von Kraftfahrzeugen<br />
ist von unmittelbarer Bedeutung <strong>für</strong> die Straßenverkehrssicherheit und stellt daher<br />
eine Voraussetzung sowohl <strong>für</strong> die Erteilung als auch <strong>für</strong> den Weiterbehalt einer Lenkberechtigung<br />
dar. Der Führerscheinwerber und unter Umständen auch der Führerscheinbesitzer haben<br />
sich daher einer Untersuchung aus verkehrsmedizinischer und/oder verkehrspsychologischer<br />
Sicht zu unterziehen. Im Gutachten hält der untersuchende Arzt fest, ob der Betroffene<br />
unter <strong>gesundheitliche</strong>n Einschränkungen leidet, die eine gefahrlose Teilnahme am motorisierten<br />
Straßenverkehr einschränken oder ganz ausschließen. Die tatsächliche Entscheidung über<br />
die Ausstellung einer Lenkberechtigung des Einzelnen wird durch die Behörde in Form eines<br />
Bescheids getroffen. Sie ist zwar nicht an die ärztliche Stellungnahme gebunden; diese dient<br />
jedoch als Grundlage <strong>für</strong> den Bescheid.<br />
Dass in solchen Verfahren mit möglicherweise schwerwiegenden Konsequenzen (zB<br />
keine Erteilung bzw Entziehung der Lenkberechtigung), in dem viele verschiedene Personen<br />
(Lenker, Behörde, Amtsärzte, Fachärzte) mit unterschiedlichen Interessen involviert sind,<br />
Komplikationen und Missverständnisse oft nicht ausbleiben, liegt auf der Hand. Zahlreiche<br />
Fälle – vor allem im Zusammenhang mit Diabetes und Hypertonie – haben in der Vergangenheit<br />
gezeigt, dass den behördlich verfügten Befristungen von Lenkberechtigungen amtsärztliche<br />
Gutachten zu Grunde gelegen sind, die im Lichte der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes<br />
als nicht schlüssig bzw als unzureichend <strong>für</strong> die betreffende Befristung anzusehen waren.<br />
Zur Verbesserung dieser unbefriedigenden Situation hat das BMVIT eine Arbeitsgruppe<br />
unter der Leitung des Kuratoriums <strong>für</strong> Verkehrssicherheit (KfV), bestehend aus den Autofahrerclubs<br />
ARBÖ und ÖAMTC, Vertretern der Amtsärzte, Ärztekammer und der medizinischen<br />
Fachgesellschaften sowie von Behörden eingerichtet.<br />
Zuerst wurden Überweisungsformulare an die Fachärzte erstellt, die bereits per Erlass<br />
des BMVIT 1 eingeführt wurden. Dazu gibt es bereits positive Rückmeldungen insb von Seiten<br />
der Amtsärzte, nämlich dass seither die Gutachten der Fachärzte umfangreicher und<br />
schlüssiger geworden sind.<br />
Im Anschluss daran wurde in einem eineinhalbjährigen Prozess dieses <strong>Handbuch</strong> erarbeitet.<br />
Es ist das mutige Produkt vieler Autoren, die sehr bemüht waren, die derzeitige Praxis<br />
kritisch zu betrachten, einheitliche und durchführbare Standards im Einklang mit der FSG-GV<br />
zu finden und erstmalig auch schriftlich festzuhalten. An dieser Stelle geht ein herzliches<br />
Dankeschön an alle, die an dieser umfassenden Aufgabe mitgewirkt haben, insb an Frau Dr.<br />
Baldi und Frau Dr. Koller <strong>für</strong> deren unermüdlichen Einsatz.<br />
Nunmehr liegen Kapitel in unterschiedlicher Qualität und Quantität – auch abhängig<br />
vom Engagement der Fachärzte und der Workshopmitglieder – vor; dieses Leitlinienwerk<br />
kann jedoch nicht Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Teilweise wurden auch bewusst<br />
Interpretationsspielräume eingeräumt. Manche Aspekte werden erst durch das Arbeiten mit<br />
den Leitlinien aufgedeckt werden. Die Phase der Bewährung und öffentlichen Diskussion ist<br />
eingeläutet; eine dynamische Anpassung und Weiterentwicklung dieser komplexen Thematik<br />
ist angestrebt.<br />
1 Siehe Anlage.<br />
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