Zusteller/in für das Mitteilungsblatt ... - Samtgemeinde Freden
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<strong>Freden</strong> – 6 – Nr. 08/2011<br />
Ulrike Baumgarte Peter Helmreich<br />
Zum Apenteich 19 Lamspr<strong>in</strong>ger Str. 8 c<br />
31088 W<strong>in</strong>zenburg 31088 W<strong>in</strong>zenburg<br />
Lothar Helmbrecht Sab<strong>in</strong>e Warnecke<br />
Am Sauberg 4 Glashüttenweg 16<br />
31088 W<strong>in</strong>zenburg 31088 W<strong>in</strong>zenburg<br />
Dietmar Müller Henn<strong>in</strong>g Schneidereit<br />
Zum Apenteich 12 Schildhorsttal 7<br />
31088 W<strong>in</strong>zenburg 31088 W<strong>in</strong>zenburg<br />
Brigitte von Soest Anna Hoppmann<br />
Am Sauberg 28 Petersberg 8<br />
31088 W<strong>in</strong>zenburg 31088 W<strong>in</strong>zenburg<br />
Andreas Zimmer Eckard Hillebrecht<br />
Zum Apenteich 1 Tiergarten 2<br />
31088 W<strong>in</strong>zenburg 31088 W<strong>in</strong>zenburg<br />
<strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e), 19.07.2011<br />
A 114<br />
Samtgeme<strong>in</strong>de <strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e)<br />
Der Samtgeme<strong>in</strong>dewahlleiter<br />
Kommunalwahlen <strong>in</strong> Niedersachsen<br />
am 11. September 2011<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Gemäß § 30 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO)<br />
vom 05.07.2006 (Nds. GVBI. S. 280, 431) <strong>in</strong> der aktuell geltenden Fassung<br />
gebe ich folgendes bekannt:<br />
I. Das Wählerverzeichnis <strong>für</strong> die sieben Wahlbezirke der Samtgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e) kann im Wahlamt der Samtgeme<strong>in</strong>de <strong>Freden</strong><br />
(Le<strong>in</strong>e), Am Schillerplatz 4, 31084 <strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e), <strong>in</strong> der Zeit vom<br />
22. August 2011 bis 26. August 2011 während der allg. Dienststunden<br />
von 08:30 bis 12:00 Uhr von den wahlberechtigten Personen <strong>für</strong><br />
ihren Wahlbezirk e<strong>in</strong>gesehen werden.<br />
Das Recht zur E<strong>in</strong>sichtnahme besteht nicht h<strong>in</strong>sichtlich der Daten<br />
von Wahlberechtigten, über die e<strong>in</strong>e Auskunft nach § 35 Abs. 2 des<br />
Niedersächsischen Meldegesetzes unzulässig wäre.<br />
Erkenntnisse, die bei der E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>in</strong> <strong>das</strong> Wählerverzeichnis<br />
gewonnen wurden, dürfen nur <strong>für</strong> die Begründung e<strong>in</strong>es Berichtigungsantrages<br />
oder <strong>für</strong> die Begründung e<strong>in</strong>es Wahle<strong>in</strong>spruchs (§<br />
46 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz) verwendet werden.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt.<br />
E<strong>in</strong>sichtnahme ist über Bildschirm möglich.<br />
II. Wer <strong>das</strong> Wählerverzeichnis <strong>für</strong> unrichtig oder unvollständig hält,<br />
kann während der E<strong>in</strong>sichtnahmefrist, spätestens am 26. August<br />
2011, bis 12:00 Uhr bei der Samtgeme<strong>in</strong>de <strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e), Am<br />
Schillerplatz 4, 31084 <strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e), schriftlich oder zur Niederschrift<br />
e<strong>in</strong>e Berichtigung des Wählerverzeichnisses beantragen.<br />
Die Antragsteller<strong>in</strong>/Der Antragsteller hat die erforderlichen Beweismittel<br />
beizubr<strong>in</strong>gen, sofern die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
III. Wer <strong>in</strong> <strong>das</strong> Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen ist, hat spätestens am<br />
19. August 2011 e<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigungskarte erhalten. Wer<br />
ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, muss <strong>das</strong> Wählerverzeichnis<br />
e<strong>in</strong>sehen, um sicherzustellen, <strong>das</strong>s er se<strong>in</strong> Wahlrecht<br />
ausüben kann.<br />
IV. Wählen kann nur, wer <strong>in</strong> <strong>das</strong> Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen ist oder<br />
e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> erhalten hat. Inhaber von Wahlsche<strong>in</strong>en können<br />
nur durch Briefwahl wählen.<br />
V. E<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> und Briefwahlunterlagen erhält auf Antrag (Antragsformular<br />
auf Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte)<br />
1. e<strong>in</strong>e <strong>in</strong> <strong>das</strong> Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragene wahlberechtigte<br />
Person,<br />
2. e<strong>in</strong>e nicht <strong>in</strong> <strong>das</strong> Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragene wahlberechtigte<br />
Person, wenn<br />
a) sie nachweist, <strong>das</strong>s sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist<br />
<strong>für</strong> die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat;<br />
<strong>das</strong> gilt h<strong>in</strong>sichtlich der Kreiswahl auch, wenn sie bei Wohnortwechsel<br />
die ihr erteilte Wahlrechtsbesche<strong>in</strong>igung entschuldbar<br />
erst nach Ablauf der Antragsfrist vorlegt;<br />
b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der<br />
Antragsfrist entstanden ist.<br />
E<strong>in</strong> Wahlsche<strong>in</strong> kann schriftlich oder mündlich beantragt werden.<br />
Der Schriftform wird auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax,<br />
E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung <strong>in</strong><br />
elektronischer Form Genüge getan. Fernmündliche Anträge s<strong>in</strong>d<br />
nicht zulässig.<br />
Die beantragende Person muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum,<br />
und ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl,<br />
Ort) angeben.<br />
Wer den Wahlsche<strong>in</strong> <strong>für</strong> e<strong>in</strong>e andere Person beantragt, muss se<strong>in</strong>e<br />
Berechtigung durch Vorlage e<strong>in</strong>er schriftlichen Vollmacht nachweisen.<br />
Hierzu ist weder Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail<br />
noch sonstige dokumentierbare Übermittlung <strong>in</strong> elektronischer Form<br />
zulässig.<br />
Bewerber<strong>in</strong>nen, Bewerber und Vertrauenspersonen <strong>für</strong> Wahlvorschläge<br />
können nur <strong>für</strong> nahe Familienangehörige e<strong>in</strong>en Antrag stellen.<br />
Der Wahlsche<strong>in</strong>antrag gilt <strong>für</strong> jede Wahl, <strong>für</strong> die die beantragende<br />
Person wahlberechtigt ist.<br />
Wahlsche<strong>in</strong>e können im Wahlamt der Samtgeme<strong>in</strong>de <strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e),<br />
Am Schillerplatz 4, 31084 <strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e), <strong>in</strong>nerhalb der allgeme<strong>in</strong>en<br />
Öffnungszeiten, montags bis freitags von 08:30 Uhr bis<br />
12:00 Uhr, zusätzlich am 06. September von 13:30 Uhr bis 18:00<br />
Uhr, bis zum 09. September 2011, 18:00 Uhr, beantragt werden.<br />
Bis zum Wahltage, 11. September 2011, 15:00 Uhr, kann e<strong>in</strong>en<br />
Wahlsche<strong>in</strong> beantragen<br />
1. e<strong>in</strong>e nicht im Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragene wahlberechtigte<br />
Person, wenn die bereits vorstehend unter Abschnitt V. Ziffer 2<br />
genannten Voraussetzungen gegeben s<strong>in</strong>d,<br />
2. e<strong>in</strong>e im Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragene wahlberechtigte Person,<br />
wenn sie schriftlich erklärt, wegen e<strong>in</strong>er plötzlichen Erkrankung<br />
den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren<br />
Schwierigkeiten aufsuchen zu können.<br />
Die wahlberechtigte Person erhält <strong>für</strong> jede Wahl, <strong>für</strong> die sie wahlberechtigt<br />
ist, e<strong>in</strong>en Stimmzettel, <strong>für</strong> alle Wahlen aber nur e<strong>in</strong>en<br />
Stimmzettelumschlag und e<strong>in</strong>en Wahlbriefumschlag.<br />
Der Wahlsche<strong>in</strong> und die Briefwahlunterlagen werden der wahlberechtigten<br />
Person übersandt, ausgehändigt oder amtlich überbracht.<br />
Verlorene Wahlsche<strong>in</strong>e werden nicht ersetzt. Versichert e<strong>in</strong>e wahlberechtigte<br />
Person glaubhaft, <strong>das</strong>s ihr der beantragte Wahlsche<strong>in</strong><br />
nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum 10. September 2011, 12:00<br />
Uhr, e<strong>in</strong> neuer Wahlsche<strong>in</strong> erteilt werden.<br />
An e<strong>in</strong>e andere als die wahlberechtigte Person dürfen Wahlsche<strong>in</strong><br />
und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung<br />
zur Empfangnahme durch Vorlage e<strong>in</strong>er schriftlichen<br />
Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch<br />
gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht<br />
mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Samtgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e) vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich<br />
zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person<br />
auszuweisen.<br />
Bei der Briefwahl muss der verschlossene Wahlbrief (Inhalt; alle<br />
ausgehändigten Stimmzettel im Stimmzettelumschlag und der<br />
Wahlsche<strong>in</strong>) so rechtzeitig an die Samtgeme<strong>in</strong>dewahlleitung gesandt<br />
werden, <strong>das</strong>s der Wahlbrief dort spätestens am 11. September<br />
bis 18:00 Uhr e<strong>in</strong>geht. Er kann auch im Wahlamt der Samtgeme<strong>in</strong>de<br />
<strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e), Am Schillerplatz 4, 31084 <strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e),<br />
bis zu diesem Term<strong>in</strong> abgegeben werden. Nähere H<strong>in</strong>weise über<br />
die Briefwahl s<strong>in</strong>d der Rückseite des Wahlsche<strong>in</strong>es zu entnehmen.<br />
Samtgeme<strong>in</strong>de <strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e)<br />
Der Samtgeme<strong>in</strong>dewahlleiter<br />
Wahlbekanntmachung<br />
Gemäß § 41 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO)<br />
vom 05.07.2006 (Nds. GVBI. S. 280, 431) <strong>in</strong> der aktuell geltenden Fassung<br />
gebe ich folgendes bekannt:<br />
I. Am 11. September 2011 f<strong>in</strong>den <strong>in</strong> der Samtgeme<strong>in</strong>de <strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e)<br />
die Wahl des Kreistages im Landkreis Hildesheim,<br />
die Wahl des Samtgeme<strong>in</strong>derates der Samtgeme<strong>in</strong>de <strong>Freden</strong> (Le<strong>in</strong>e)<br />
die Wahl des Geme<strong>in</strong>derates der Geme<strong>in</strong>de Everode,<br />
die Wahl des Geme<strong>in</strong>derates der Geme<strong>in</strong>de <strong>Freden</strong>,