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Statistisches Jahrbuch - Statistik.regensburg.de - Stadt Regensburg

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Baureifes Land<br />

sind Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften<br />

baulich nutzbar sind; hierzu zählen Grundstücke, die die<br />

baurechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung erfüllen<br />

und <strong>de</strong>ren Erschließungsgrad die sofortige Bebauung gestattet.<br />

Kaufwerte für Bauland<br />

Die <strong>Statistik</strong> <strong>de</strong>r Kaufwerte für Bauland hat die Verkäufe von<br />

unbebauten Grundstücken von 100 m 2 und mehr zum Gegenstand,<br />

soweit sie in <strong>de</strong>n Baugebieten <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n<br />

liegen und somit Baulan<strong>de</strong>igenschaft besitzen.<br />

Finanzämter und Gutachterausschüsse erhalten durch die<br />

Veräußerungsanzeigen <strong>de</strong>r Gerichte, Behör<strong>de</strong>n und Notare,<br />

<strong>de</strong>nen jeweils eine Abschrift <strong>de</strong>r beurkun<strong>de</strong>ten Kaufverträge<br />

beizufügen ist, Kenntnis von <strong>de</strong>n Grundstücksverkäufen.<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n Daten wer<strong>de</strong>n in die Kaufpreissammlungen<br />

<strong>de</strong>r jeweiligen Behör<strong>de</strong>n aufgenommen und von dort<br />

<strong>de</strong>m Bayerischen Lan<strong>de</strong>samt für <strong>Statistik</strong> und Datenverarbeitung<br />

zum Zwecke <strong>de</strong>r <strong>Statistik</strong>erstellung übermittelt.<br />

Die <strong>Statistik</strong> <strong>de</strong>r Kaufwerte für Bauland stellt keine Preisstatistik<br />

im herkömmlichen Sinne dar; Zweck <strong>de</strong>r <strong>Statistik</strong> ist es<br />

nicht, die Wertentwicklung von Grundstücken zu verfolgen,<br />

son<strong>de</strong>rn lediglich die durchschnittlichen Verkaufswerte darzustellen.<br />

Wertsicherungsklausel Preisindizes<br />

Wer<strong>de</strong>n in Verträgen bzw. Vereinbarungen Preisindizes zur<br />

Anpassung an <strong>de</strong>n momentanen Geldwert herangezogen, so<br />

gilt als gesetzliche Grundlage für Wertsicherungsklauseln ab<br />

<strong>de</strong>m 01.01.1999 die Preisklauselverordnung (PrKV) vom<br />

23.09.1998 (BGBl. I S. 3043), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 8<br />

Absatz 7 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Neuglie<strong>de</strong>rung, Vereinfachung und<br />

Reform <strong>de</strong>s Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom<br />

19.06.2001 (BGBl I S. 1149). Für Mietanpassungsvereinbarungen<br />

in Verträgen über Wohnraum gilt gemäß § 4 Absatz 2 <strong>de</strong>r<br />

PrKV in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 7 Satz 2 <strong>de</strong>s Mietrechtsreformgesetzes<br />

§ 557b <strong>de</strong>s Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />

Rechnen mit In<strong>de</strong>xzahlen<br />

Die In<strong>de</strong>xverän<strong>de</strong>rung von einem Zeitpunkt zum an<strong>de</strong>ren kann in<br />

In<strong>de</strong>xpunkten o<strong>de</strong>r in Prozent gemessen wer<strong>de</strong>n. Welche In<strong>de</strong>xverän<strong>de</strong>rung<br />

in Frage kommt, muss aus <strong>de</strong>m Wortlaut <strong>de</strong>r Wertsicherungsklausel<br />

hervorgehen. Im allgemeinen ist dabei <strong>de</strong>r<br />

In<strong>de</strong>xverän<strong>de</strong>rung nach Prozent <strong>de</strong>r Vorzug zu geben, da<br />

sie unabhängig von einer Preisbasis <strong>de</strong>r In<strong>de</strong>xberechnung<br />

jeweils zum gleichen Ergebnis führt.<br />

Die In<strong>de</strong>xverän<strong>de</strong>rung in Punkten ist gleich <strong>de</strong>r Differenz<br />

zwischen <strong>de</strong>m neuen und <strong>de</strong>m alten In<strong>de</strong>xstand. Sie kann<br />

unmittelbar abgelesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Landwirtschaftlich genutzte Fläche<br />

Die landwirtschaftlich genutzte Fläche umfasst alle landwirtschaftlich<br />

o<strong>de</strong>r gärtnerisch genutzten Flächen. Zu ihr rechnen<br />

im Einzelnen folgen<strong>de</strong> Kulturarten: Ackerland, Dauergrünland,<br />

Gartenland, Obstanlagen, Baumschulflächen, Rebland, Korbwei<strong>de</strong>nanlagen,<br />

Pappelanlagen und Weihnachtsbaumkulturen<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s.<br />

So beträgt die In<strong>de</strong>xverän<strong>de</strong>rung nach In<strong>de</strong>xpunkten<br />

beim Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x für Deutschland von 2006 bis<br />

2008 (siehe Tab. 6.3)<br />

zur Basis 2005 = 100:<br />

106,6 (2008) minus 101,6 (2006) = 5,0 In<strong>de</strong>xpunkte<br />

Preisin<strong>de</strong>x<br />

Der Preisin<strong>de</strong>x für die Lebenshaltung ist von relativ großer<br />

Allgemeinbe<strong>de</strong>utung, da er die durchschnittliche Verschiebung<br />

<strong>de</strong>s Preisniveaus im Hinblick auf <strong>de</strong>n privaten Verbrauch<br />

misst, zur Beurteilung <strong>de</strong>s Geldwertes herangezogen<br />

und häufig <strong>de</strong>r Einkommensentwicklung gegenübergestellt<br />

wird.<br />

Die Berechnung aller Preisindizes für die Lebenshaltung im<br />

früheren Bun<strong>de</strong>sgebiet bzw. in <strong>de</strong>n neuen Län<strong>de</strong>rn und Berlin-<br />

Ost wur<strong>de</strong> ab Januar 2003 eingestellt. Somit stehen ab diesem<br />

Zeitpunkt keine Preisindizes für spezifische Haushaltstypen (4-<br />

Personen-Haushalt mit höherem Einkommen, 4-Personen-<br />

Haushalt mit mittlerem Einkommen, 2-Personen-Haushalt mit<br />

geringem Einkommen) mehr zur Verfügung. Es wird nur mehr<br />

<strong>de</strong>r “Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x für Deutschland“ (bisher: Preisin<strong>de</strong>x<br />

für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland)<br />

insgesamt berechnet.<br />

Der “Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x für Deutschland“ wird als Laspeyres-<br />

In<strong>de</strong>x, d. h. mit konstanten Wägungsanteilen <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Originalbasis berechnet. Seit Januar 2003 sind <strong>de</strong>r In<strong>de</strong>xberechnung<br />

die Verbrauchsverhältnisse <strong>de</strong>s Jahres 2000 zugrun<strong>de</strong><br />

gelegt. Zum Zwecke <strong>de</strong>s langfristigen Vergleichs wur<strong>de</strong>n die<br />

In<strong>de</strong>xzahlen zu durchlaufen<strong>de</strong>n Reihen (Basis 2000 = 100)<br />

verknüpft. Somit stehen für <strong>de</strong>n neuen “Verbraucherpreisin<strong>de</strong>x<br />

für Deutschland“ auf <strong>de</strong>r aktuellen Basis 2000 = 100 In<strong>de</strong>xzahlen<br />

zurück bis Januar 1991 zur Verfügung.<br />

Die In<strong>de</strong>xverän<strong>de</strong>rung in Prozent ergibt sich nach <strong>de</strong>r<br />

folgen<strong>de</strong>n Formel:<br />

neuer In<strong>de</strong>xstand minus alter In<strong>de</strong>xstand X 100<br />

alter In<strong>de</strong>xstand<br />

bzw.<br />

( neuer In<strong>de</strong>xstand X 100) - 100<br />

alter In<strong>de</strong>xstand<br />

nach <strong>de</strong>m obigen Beispiel also:<br />

( 106,6 X 100) - 100 = 4,9213 %<br />

101,6<br />

REWAG<br />

Die “REWAG - <strong>Regensburg</strong>er Energie- und Wasserversorgung<br />

AG & Co. KG“ wur<strong>de</strong> 1976 aus <strong>de</strong>m Energie- und Wasserversorgungsbereich<br />

<strong>de</strong>r damaligen <strong>Stadt</strong>werke <strong>Regensburg</strong> mit<br />

Beteiligung <strong>de</strong>r Energieversorgung Ostbayern AG (OBAG)<br />

gegrün<strong>de</strong>t. Eigentümer sind die <strong>Stadt</strong> <strong>Regensburg</strong> (64,52 %)<br />

und E.ON Bayern (35,48 %). Die REWAG verfügt <strong>de</strong>rzeit über<br />

rund 400 Mitarbeiter.

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