Statistisches Jahrbuch - Statistik.regensburg.de - Stadt Regensburg
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Aufenthaltsdauer<br />
Durchschnittliche Anzahl <strong>de</strong>r Übernachtungen je Gästeankunft.<br />
Berechnet aus <strong>de</strong>r Formel: Anzahl <strong>de</strong>r Übernachtungen<br />
geteilt durch die Anzahl <strong>de</strong>r Gästeankünfte.<br />
Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer, die im wesentlichen<br />
auf <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s amtlichen Frem<strong>de</strong>nscheins, also <strong>de</strong>r<br />
polizeilichen Anmeldung aufbaut, kann nur näherungsweise<br />
bestimmt wer<strong>de</strong>n. So wird beispielsweise bei je<strong>de</strong>m Quartierwechsel<br />
eines Gastes in eine an<strong>de</strong>re Beherbergungsstätte<br />
eine (neue) Ankunft gezählt, o<strong>de</strong>r aber es wer<strong>de</strong>n für<br />
Gäste, die bereits in einem vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum<br />
angekommen sind, lediglich die im aktuellen Berichtszeitraum<br />
angefallenen Übernachtungen registriert.<br />
Beherbergungsstatistik<br />
Erfasst wer<strong>de</strong>n nur die Beherbergungsbetriebe mit neun<br />
und mehr Gästebetten, d. h. die Übernachtungen in Kleinbeherbergungsstätten,<br />
zu <strong>de</strong>nen vor allem Privatquartiere<br />
zählen, bleiben in <strong>de</strong>r Beherbergungsstatistik unberücksichtigt.<br />
Zum Berichtskreis <strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>nverkehrsstatistik zählen<br />
sowohl die gewerblich als auch die nichtgewerblich betriebenen<br />
Unterkunftsstätten und zwar unabhängig davon, ob<br />
die Beherbergung Hauptzweck (z. B. bei Hotels, Gasthöfen,<br />
Erholungs- und Ferienheimen) o<strong>de</strong>r nur Nebenzweck <strong>de</strong>s<br />
Betriebes (z. B. bei Heilstätten, Sanatorien, Schulungsheimen)<br />
ist. Ebenso unbeachtlich ist <strong>de</strong>r Aufenthaltszweck <strong>de</strong>r<br />
Gäste.<br />
Rechtsgrundlage für die Beherbergungsstatistik ist das<br />
Beherbergungsstatistikgesetz – BeherbStatG vom 22. Mai<br />
2002 (BGBl I S. 1642).<br />
Betten<br />
Betten und sonstige Schlafgelegenheiten, die tatsächlich<br />
angeboten wur<strong>de</strong>n, ohne behelfsmäßige Schlafgelegenheiten.<br />
Gästeankünfte<br />
Zahl <strong>de</strong>r Gäste, die im Berichtszeitraum in einer Beherbergungsstätte<br />
ankamen und zum vorübergehen<strong>de</strong>n Aufenthalt<br />
ein Gästebett belegten.<br />
Gästeübernachtungen<br />
Zahl <strong>de</strong>r Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum<br />
in einer Beherbergungsstätte ankamen o<strong>de</strong>r aus einem vorhergehen<strong>de</strong>n<br />
Berichtszeitraum noch anwesend waren.<br />
Erfasst wer<strong>de</strong>n nur Übernachtungen in Verbindung mit einem<br />
vorübergehen<strong>de</strong>n Aufenthalt, <strong>de</strong>r im allgemeinen nicht länger<br />
als 12 Monate dauert und durch <strong>de</strong>n kein Zweitwohnsitz begrün<strong>de</strong>t<br />
wird.<br />
Gasthöfe<br />
sind Beherbergungsstätten, die je<strong>de</strong>rmann zugänglich sind und<br />
in <strong>de</strong>nen außer <strong>de</strong>m Gastraum in <strong>de</strong>r Regel keine weiteren<br />
Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen. Bei Gasthöfen übersteigt<br />
<strong>de</strong>r Umsatz aus Bewirtung <strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n aus Beherbergung.<br />
Herkunftslän<strong>de</strong>r<br />
Für die Erfassung ist grundsätzlich <strong>de</strong>r ständige Wohnsitz <strong>de</strong>r<br />
Gäste maßgebend, nicht dagegen <strong>de</strong>ren Staatsangehörigkeit.<br />
Hotels<br />
sind Beherbergungsstätten, die je<strong>de</strong>rmann zugänglich sind<br />
und in <strong>de</strong>nen ein Restaurant - auch für Passanten - vorhan<strong>de</strong>n<br />
ist sowie in <strong>de</strong>r Regel weitere Einrichtungen o<strong>de</strong>r Räume<br />
für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare,<br />
Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung stehen.<br />
Bettenausnutzung<br />
Die Bettenausnutzung, auch Bettenauslastung genannt,<br />
dokumentiert <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r tatsächlichen Übernachtungen<br />
an <strong>de</strong>n möglichen Übernachtungen. Sie berechnet sich aus<br />
<strong>de</strong>r Formel: (Anzahl <strong>de</strong>r Übernachtungen x 100) / (Betten x<br />
Tage <strong>de</strong>s Berichtszeitraums).<br />
Campingplätze<br />
sind abgegrenzte Gelän<strong>de</strong>, die je<strong>de</strong>rmann zum vorübergehen<strong>de</strong>n<br />
Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Wohnmobilen<br />
o<strong>de</strong>r Zelten zugänglich sind.<br />
Hotels garnis<br />
Beherbergungsstätten, die je<strong>de</strong>rmann zugänglich sind und<br />
in <strong>de</strong>nen höchstens Frühstück abgegeben wird.<br />
Jugendherbergen<br />
sind Beherbergungsstätten mit in <strong>de</strong>r Regel einfacher Ausstattung,<br />
vorzugsweise für Jugendliche o<strong>de</strong>r Angehörige <strong>de</strong>r<br />
sie tragen<strong>de</strong>n Organisation (z. B. Wan<strong>de</strong>rverein), in <strong>de</strong>nen<br />
Speisen und Getränke in <strong>de</strong>r Regel nur an Hausgäste abgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Ferienhäuser und Ferienwohnungen<br />
sind Beherbergungsstätten, die je<strong>de</strong>rmann zugänglich sind<br />
und in <strong>de</strong>nen Speisen und Getränke nicht abgegeben wer<strong>de</strong>n,<br />
aber eine Kochgelegenheit vorhan<strong>de</strong>n ist.