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Statistisches Jahrbuch - Statistik.regensburg.de - Stadt Regensburg

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Aufenthaltsdauer<br />

Durchschnittliche Anzahl <strong>de</strong>r Übernachtungen je Gästeankunft.<br />

Berechnet aus <strong>de</strong>r Formel: Anzahl <strong>de</strong>r Übernachtungen<br />

geteilt durch die Anzahl <strong>de</strong>r Gästeankünfte.<br />

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer, die im wesentlichen<br />

auf <strong>de</strong>n Angaben <strong>de</strong>s amtlichen Frem<strong>de</strong>nscheins, also <strong>de</strong>r<br />

polizeilichen Anmeldung aufbaut, kann nur näherungsweise<br />

bestimmt wer<strong>de</strong>n. So wird beispielsweise bei je<strong>de</strong>m Quartierwechsel<br />

eines Gastes in eine an<strong>de</strong>re Beherbergungsstätte<br />

eine (neue) Ankunft gezählt, o<strong>de</strong>r aber es wer<strong>de</strong>n für<br />

Gäste, die bereits in einem vorhergehen<strong>de</strong>n Berichtszeitraum<br />

angekommen sind, lediglich die im aktuellen Berichtszeitraum<br />

angefallenen Übernachtungen registriert.<br />

Beherbergungsstatistik<br />

Erfasst wer<strong>de</strong>n nur die Beherbergungsbetriebe mit neun<br />

und mehr Gästebetten, d. h. die Übernachtungen in Kleinbeherbergungsstätten,<br />

zu <strong>de</strong>nen vor allem Privatquartiere<br />

zählen, bleiben in <strong>de</strong>r Beherbergungsstatistik unberücksichtigt.<br />

Zum Berichtskreis <strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>nverkehrsstatistik zählen<br />

sowohl die gewerblich als auch die nichtgewerblich betriebenen<br />

Unterkunftsstätten und zwar unabhängig davon, ob<br />

die Beherbergung Hauptzweck (z. B. bei Hotels, Gasthöfen,<br />

Erholungs- und Ferienheimen) o<strong>de</strong>r nur Nebenzweck <strong>de</strong>s<br />

Betriebes (z. B. bei Heilstätten, Sanatorien, Schulungsheimen)<br />

ist. Ebenso unbeachtlich ist <strong>de</strong>r Aufenthaltszweck <strong>de</strong>r<br />

Gäste.<br />

Rechtsgrundlage für die Beherbergungsstatistik ist das<br />

Beherbergungsstatistikgesetz – BeherbStatG vom 22. Mai<br />

2002 (BGBl I S. 1642).<br />

Betten<br />

Betten und sonstige Schlafgelegenheiten, die tatsächlich<br />

angeboten wur<strong>de</strong>n, ohne behelfsmäßige Schlafgelegenheiten.<br />

Gästeankünfte<br />

Zahl <strong>de</strong>r Gäste, die im Berichtszeitraum in einer Beherbergungsstätte<br />

ankamen und zum vorübergehen<strong>de</strong>n Aufenthalt<br />

ein Gästebett belegten.<br />

Gästeübernachtungen<br />

Zahl <strong>de</strong>r Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum<br />

in einer Beherbergungsstätte ankamen o<strong>de</strong>r aus einem vorhergehen<strong>de</strong>n<br />

Berichtszeitraum noch anwesend waren.<br />

Erfasst wer<strong>de</strong>n nur Übernachtungen in Verbindung mit einem<br />

vorübergehen<strong>de</strong>n Aufenthalt, <strong>de</strong>r im allgemeinen nicht länger<br />

als 12 Monate dauert und durch <strong>de</strong>n kein Zweitwohnsitz begrün<strong>de</strong>t<br />

wird.<br />

Gasthöfe<br />

sind Beherbergungsstätten, die je<strong>de</strong>rmann zugänglich sind und<br />

in <strong>de</strong>nen außer <strong>de</strong>m Gastraum in <strong>de</strong>r Regel keine weiteren<br />

Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen. Bei Gasthöfen übersteigt<br />

<strong>de</strong>r Umsatz aus Bewirtung <strong>de</strong>utlich <strong>de</strong>n aus Beherbergung.<br />

Herkunftslän<strong>de</strong>r<br />

Für die Erfassung ist grundsätzlich <strong>de</strong>r ständige Wohnsitz <strong>de</strong>r<br />

Gäste maßgebend, nicht dagegen <strong>de</strong>ren Staatsangehörigkeit.<br />

Hotels<br />

sind Beherbergungsstätten, die je<strong>de</strong>rmann zugänglich sind<br />

und in <strong>de</strong>nen ein Restaurant - auch für Passanten - vorhan<strong>de</strong>n<br />

ist sowie in <strong>de</strong>r Regel weitere Einrichtungen o<strong>de</strong>r Räume<br />

für unterschiedliche Zwecke (Konferenzen, Seminare,<br />

Sport, Freizeit, Erholung) zur Verfügung stehen.<br />

Bettenausnutzung<br />

Die Bettenausnutzung, auch Bettenauslastung genannt,<br />

dokumentiert <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r tatsächlichen Übernachtungen<br />

an <strong>de</strong>n möglichen Übernachtungen. Sie berechnet sich aus<br />

<strong>de</strong>r Formel: (Anzahl <strong>de</strong>r Übernachtungen x 100) / (Betten x<br />

Tage <strong>de</strong>s Berichtszeitraums).<br />

Campingplätze<br />

sind abgegrenzte Gelän<strong>de</strong>, die je<strong>de</strong>rmann zum vorübergehen<strong>de</strong>n<br />

Aufstellen von mitgebrachten Wohnwagen, Wohnmobilen<br />

o<strong>de</strong>r Zelten zugänglich sind.<br />

Hotels garnis<br />

Beherbergungsstätten, die je<strong>de</strong>rmann zugänglich sind und<br />

in <strong>de</strong>nen höchstens Frühstück abgegeben wird.<br />

Jugendherbergen<br />

sind Beherbergungsstätten mit in <strong>de</strong>r Regel einfacher Ausstattung,<br />

vorzugsweise für Jugendliche o<strong>de</strong>r Angehörige <strong>de</strong>r<br />

sie tragen<strong>de</strong>n Organisation (z. B. Wan<strong>de</strong>rverein), in <strong>de</strong>nen<br />

Speisen und Getränke in <strong>de</strong>r Regel nur an Hausgäste abgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Ferienhäuser und Ferienwohnungen<br />

sind Beherbergungsstätten, die je<strong>de</strong>rmann zugänglich sind<br />

und in <strong>de</strong>nen Speisen und Getränke nicht abgegeben wer<strong>de</strong>n,<br />

aber eine Kochgelegenheit vorhan<strong>de</strong>n ist.

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