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Aus dem Institut für Hygiene und Umweltmedizin - Ernst-Moritz-Arndt ...

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Dagegen existieren in allen Rettungswachen schriftliche Richtlinien <strong>für</strong> den<br />

Einsatz von Desinfektionsmitteln. Für die ordnungsgemäße Durchführung<br />

der Desinfektion ist das diensthabende Team verantwortlich. Die<br />

Verantwortung übernimmt selten (20%) der Desinfektor oder der Leiter der<br />

Rettungswache. Der Gebrauch der Desinfektionsmittel wird ausschließlich<br />

durch den <strong>Hygiene</strong>beautragten, d.h. den Desinfektor, reglementiert.<br />

Das Personal wird in <strong>Hygiene</strong>belangen zu 74% halbjährlich, zu 26%<br />

jährlich geschult. Für die Weiterbildung ist ausreichend Literatur vorhanden.<br />

Es gibt so gut wie keine Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst <strong>und</strong><br />

<strong>Hygiene</strong>beautragtem der territorial nächst gelegenen Klinik.<br />

Für die Reinigung der Rettungswachen ist das Personal selbst zuständig,<br />

d.h. es wird keine Fremdreinigung in Anspruch genommen.<br />

Der Zustand der Rettungswachen ist als gut zu bezeichnen. Bei 7% handelt<br />

es sich um einen Neubau, 14% wurden rekonstruiert, 71% befinden sich als<br />

Altbau in gutem Zustand <strong>und</strong> nur bei 7% wird der Zustand als schlecht<br />

bewertet (Abb. 4).<br />

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