Aus dem Institut für Hygiene und Umweltmedizin - Ernst-Moritz-Arndt ...
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Dagegen existieren in allen Rettungswachen schriftliche Richtlinien <strong>für</strong> den<br />
Einsatz von Desinfektionsmitteln. Für die ordnungsgemäße Durchführung<br />
der Desinfektion ist das diensthabende Team verantwortlich. Die<br />
Verantwortung übernimmt selten (20%) der Desinfektor oder der Leiter der<br />
Rettungswache. Der Gebrauch der Desinfektionsmittel wird ausschließlich<br />
durch den <strong>Hygiene</strong>beautragten, d.h. den Desinfektor, reglementiert.<br />
Das Personal wird in <strong>Hygiene</strong>belangen zu 74% halbjährlich, zu 26%<br />
jährlich geschult. Für die Weiterbildung ist ausreichend Literatur vorhanden.<br />
Es gibt so gut wie keine Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst <strong>und</strong><br />
<strong>Hygiene</strong>beautragtem der territorial nächst gelegenen Klinik.<br />
Für die Reinigung der Rettungswachen ist das Personal selbst zuständig,<br />
d.h. es wird keine Fremdreinigung in Anspruch genommen.<br />
Der Zustand der Rettungswachen ist als gut zu bezeichnen. Bei 7% handelt<br />
es sich um einen Neubau, 14% wurden rekonstruiert, 71% befinden sich als<br />
Altbau in gutem Zustand <strong>und</strong> nur bei 7% wird der Zustand als schlecht<br />
bewertet (Abb. 4).<br />
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