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Studie Poker-Texas-Holdem[34.0][1] - Forschungsinstitut für ...

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Seite 28<br />

2012-02-27 <strong>Forschungsinstitut</strong> <strong>für</strong> Glücksspiel und Wetten<br />

� Sportwetten: Sie werden liberalisiert. Dazu kann Schleswig-Holstein<br />

Konzessionen <strong>für</strong> private Sportwettenanbieter vergeben. Die Anzahl<br />

wird nicht begrenzt.<br />

� Spielerschutz: Für Online-Glücksspiele ist ein Sperrsystem vorgesehen.<br />

Anbieter sind demnach verpflichtet, <strong>für</strong> suchtgefährdete Menschen<br />

Spielsperren auszusprechen. Schleswig-Holstein kann das Sperrsystem<br />

auch auf den Spielautomatenbetrieb anwenden, solange es da<strong>für</strong><br />

keine bundesrechtliche Regelung gibt.<br />

� Abgabe: Glücksspielanbieter in Schleswig-Holstein müssen eine<br />

Abgabe von 20% Prozent auf den Rohertrag entrichten. Ein Teil des<br />

Aufkommens der Abgabe geht in Suchtprävention sowie Schuldner-<br />

und Insolvenzberatung.<br />

Die übrigen 15 Bundesländer planen, einen neuen Glücksspielstaatsvertrag,<br />

der am 01.07.2012 in Kraft treten soll, wenn die EU-Kommission im<br />

Rahmen des Notifizierungsverfahrens keine erneuten Einwände gegen das<br />

Gesetz erhebt. Die 15 Länder haben u.a. wesentliche Veränderungen bei<br />

den Sportwetten und Spielhallen beschlossen. 87<br />

Spielhallen: Angesprochen werden der Mindestabstand zwischen Spielhallen,<br />

das Verbot von Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex,<br />

die Möglichkeit einer Begrenzung der Anzahl der Spielhallen<br />

pro Gemeinde (alle § 25 Entwurf Erster GlüÄndStV), das Verbot von<br />

Werbung sowie eine zwingende Mindestsperrzeit von drei Stunden pro Tag<br />

(§ 26 Entwurf Erster GlüÄndStV). Nicht geklärt ist, wie Gewerbe- und Spielordnung<br />

entsprechend den neuen Regelungen anzupassen sind. Das Recht<br />

der Spielhallen liegt seit der Föderalismusreform bei den Ländern, alle<br />

anderen Regelungen liegen jedoch beim Bund.<br />

Das Recht der Sportwetten hingegen ist ausschließlich Sache der Länder.<br />

Die beschlossenen Regelungen der 15 Länder sind liberaler als zuvor, wirken<br />

jedoch nach Auffassung von Fachexperten weiterhin begrenzend.<br />

Danach sollen 20 Konzessionen an private Sportwettunternehmen erteilt<br />

werden. Die Unternehmen müssen die Konzessionen in dem jeweiligen<br />

Land beantragen. Die Abgabe – keine Steuer – soll 5% des Umsatzes<br />

betragen. Die Internetwette soll unter strengen, noch nicht näher benannten<br />

Kontrollen ermöglicht werden. Sportwetten dürfen nicht in Spielhallen vermittelt<br />

werden. Zudem sollen Trikot- und Bandenwerbung <strong>für</strong> Sportwetten<br />

zugelassen werden, Fernsehwerbung im Umfeld von Sportsendungen<br />

dagegen nicht.<br />

Online-<strong>Poker</strong> und Casinospiele im Internet bleiben verboten. Damit sind<br />

bundesweit einheitliche und mit dem EU-Recht konforme Regelungen nicht<br />

87 http://beck-aktuell.beck.de/news/bundesrat-15-laender-einigen-sich-auf-gluecks-<br />

spiel-liberalisierung.

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