Studie Poker-Texas-Holdem[34.0][1] - Forschungsinstitut für ...
Studie Poker-Texas-Holdem[34.0][1] - Forschungsinstitut für ...
Studie Poker-Texas-Holdem[34.0][1] - Forschungsinstitut für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Seite 28<br />
2012-02-27 <strong>Forschungsinstitut</strong> <strong>für</strong> Glücksspiel und Wetten<br />
� Sportwetten: Sie werden liberalisiert. Dazu kann Schleswig-Holstein<br />
Konzessionen <strong>für</strong> private Sportwettenanbieter vergeben. Die Anzahl<br />
wird nicht begrenzt.<br />
� Spielerschutz: Für Online-Glücksspiele ist ein Sperrsystem vorgesehen.<br />
Anbieter sind demnach verpflichtet, <strong>für</strong> suchtgefährdete Menschen<br />
Spielsperren auszusprechen. Schleswig-Holstein kann das Sperrsystem<br />
auch auf den Spielautomatenbetrieb anwenden, solange es da<strong>für</strong><br />
keine bundesrechtliche Regelung gibt.<br />
� Abgabe: Glücksspielanbieter in Schleswig-Holstein müssen eine<br />
Abgabe von 20% Prozent auf den Rohertrag entrichten. Ein Teil des<br />
Aufkommens der Abgabe geht in Suchtprävention sowie Schuldner-<br />
und Insolvenzberatung.<br />
Die übrigen 15 Bundesländer planen, einen neuen Glücksspielstaatsvertrag,<br />
der am 01.07.2012 in Kraft treten soll, wenn die EU-Kommission im<br />
Rahmen des Notifizierungsverfahrens keine erneuten Einwände gegen das<br />
Gesetz erhebt. Die 15 Länder haben u.a. wesentliche Veränderungen bei<br />
den Sportwetten und Spielhallen beschlossen. 87<br />
Spielhallen: Angesprochen werden der Mindestabstand zwischen Spielhallen,<br />
das Verbot von Mehrfachkonzessionen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex,<br />
die Möglichkeit einer Begrenzung der Anzahl der Spielhallen<br />
pro Gemeinde (alle § 25 Entwurf Erster GlüÄndStV), das Verbot von<br />
Werbung sowie eine zwingende Mindestsperrzeit von drei Stunden pro Tag<br />
(§ 26 Entwurf Erster GlüÄndStV). Nicht geklärt ist, wie Gewerbe- und Spielordnung<br />
entsprechend den neuen Regelungen anzupassen sind. Das Recht<br />
der Spielhallen liegt seit der Föderalismusreform bei den Ländern, alle<br />
anderen Regelungen liegen jedoch beim Bund.<br />
Das Recht der Sportwetten hingegen ist ausschließlich Sache der Länder.<br />
Die beschlossenen Regelungen der 15 Länder sind liberaler als zuvor, wirken<br />
jedoch nach Auffassung von Fachexperten weiterhin begrenzend.<br />
Danach sollen 20 Konzessionen an private Sportwettunternehmen erteilt<br />
werden. Die Unternehmen müssen die Konzessionen in dem jeweiligen<br />
Land beantragen. Die Abgabe – keine Steuer – soll 5% des Umsatzes<br />
betragen. Die Internetwette soll unter strengen, noch nicht näher benannten<br />
Kontrollen ermöglicht werden. Sportwetten dürfen nicht in Spielhallen vermittelt<br />
werden. Zudem sollen Trikot- und Bandenwerbung <strong>für</strong> Sportwetten<br />
zugelassen werden, Fernsehwerbung im Umfeld von Sportsendungen<br />
dagegen nicht.<br />
Online-<strong>Poker</strong> und Casinospiele im Internet bleiben verboten. Damit sind<br />
bundesweit einheitliche und mit dem EU-Recht konforme Regelungen nicht<br />
87 http://beck-aktuell.beck.de/news/bundesrat-15-laender-einigen-sich-auf-gluecks-<br />
spiel-liberalisierung.