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Die Geschichte des Rittergutes Tannenberg bei Geyer

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28 Hermann Lungwitz - <strong>Die</strong> <strong>Geschichte</strong> <strong>des</strong> <strong>Rittergutes</strong> <strong>Tannenberg</strong> <strong>bei</strong> <strong>Geyer</strong><br />

besonders, zum Flachsjäten und 40 Tage zur Schafschur zu erscheinen<br />

hatten. Ebenso mußte das ganze Dorf jährlich 40 Stück halbgrobes<br />

und halbflachsenes Garn umsonst spinnen. Zur Fischzucht<br />

waren 12 Teiche mittlerer Größe vorhanden, besonders wurden<br />

Karpfen und Forellen gezüchtet. <strong>Die</strong> niedere Jagd, die<br />

Bergwerksregalien und das Jus patronatus gehörte zu dem mit<br />

Mann- und Weiberlehen versehenen Rittergut <strong>Tannenberg</strong>. Auch<br />

über die Anlage <strong>des</strong> Herrenhauses und der Wirtschaftsgebäude, welche<br />

wiederholt vom Feuer zerstört worden sind, lassen die<br />

Hörnigschen Aufzeichnungen einiges schließen. So wird z. B. vom<br />

Hof gerühmt, daß man unmittelbar durch die Zimmer in die nahe<br />

Kirche gelangen könne.<br />

Welche Frondienste ein einzelnes Gut zu leisten hatte, ersieht man<br />

<strong>bei</strong>spielsweise <strong>bei</strong> dem sogenannten Tretzschgut in Siebenhöfen,<br />

<strong>des</strong>sen Äcker übrigens in letzter Zeit durch Ankauf <strong>des</strong> Herrn Karl<br />

Grund in den Besitz <strong>des</strong> <strong>Rittergutes</strong> übergegangen sind. Das<br />

Tretzschgut, ein Gütchen, welches „ein Sechzehn-Teil-Hufen-<br />

Gütchen“ genannt wurde, hatte zu leisten an herrschaftlichen<br />

Zinsen und Erbgefällen jährlich:<br />

1 gr. - Pf. Hasenjagdgeld,<br />

3 gr. - Pf. Walpurgisgeld,<br />

3 gr. - Pf. Michaeliszins,<br />

2 gr. - Pf. Schafschurgeld,<br />

9 gr. - Pf. Holzschlaggeld, oder 1 Schragen Holz in<br />

natura zu schlagen<br />

5 gr. - Pf. Spinngeld, oder 1 Stück flächsenes Garn<br />

zu spinnen,<br />

2 Mädertage,<br />

1 Flachsjättag,<br />

1 Kornschneidtag,<br />

4 Rechentage,<br />

1 Ackertag mit dem Haken oder Egge, einspännig, wenn<br />

aber der Besitzer das Zugvieh nicht selber hat, ist ihm dies<br />

laut Erbbuch erlassen.<br />

An Pfarrer-Besoldung:<br />

1 gr. 6 Pf. zum Gründonnerstag,<br />

3 gr. 6 Pf. zu Walpurgis,

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