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Statistisches JAHRBUCH 2001 der Stadt Regensburg - Statistik ...

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Angestellte (Industrie – Bruttomonatsverdienste)<br />

Erfasst werden alle Angestellten (Personen, die <strong>der</strong> Angestelltenrentenversicherungspflicht<br />

unterliegen) <strong>der</strong> Stichprobenbetriebe<br />

mit Ausnahme <strong>der</strong> Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden,<br />

mithelfenden Familienangehörigen sowie <strong>der</strong><br />

Personen, die wegen Krankheit, Einstellung o<strong>der</strong> wegen<br />

Entlassung nicht für den ganzen Erhebungsmonat entlohnt<br />

wurden. Nicht erfasst werden ferner Leitende Angestellte<br />

mit voller Aufsichts- und Dispositionsbefugnis sowie Angestellte<br />

mit einem regelmäßigen Monatsgehalt von 17.000<br />

DM und mehr im früheren Bundesgebiet.<br />

Arbeiter (Industrie – Bruttostundenverdienste)<br />

Erfasst werden alle Arbeiter (Personen, die <strong>der</strong> Arbeiterrentenversicherungspflicht<br />

unterliegen) <strong>der</strong> Stichprobenbetriebe<br />

mit Ausnahme <strong>der</strong> Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden,<br />

mithelfenden Familienangehörigen sowie <strong>der</strong> Personen, die<br />

wegen Krankheit, Einstellung o<strong>der</strong> wegen Entlassung nicht<br />

für den ganzen Erhebungsmonat entlohnt wurden.<br />

Bruttoverdienst<br />

Alle Beträge, die dem Arbeitnehmer laufend (in je<strong>der</strong> Abrechnungsperiode)<br />

vom Arbeitgeber gezahlt werden. Das sind<br />

<strong>der</strong>/das tarifliche o<strong>der</strong> frei vereinbarte Lohn/Gehalt einschließlich<br />

tariflicher und außertariflicher Leistungs-, Sozialund<br />

sonstiger Zulagen und Zuschläge. Bei Angestellten, die<br />

neben einem festen Gehalt laufend eine Umsatzprovision<br />

beziehen, wird die im Berichtsmonat gezahlte Provision berücksichtigt.<br />

Nicht zum Bruttoverdienst rechnen alle Beträge,<br />

die nicht <strong>der</strong> Erhebungszeit zuzuschreiben sind (z. B. Nachzahlungen),<br />

sowie Spesenersatz, Trennungsentschädigungen,<br />

Auslösungen usw.. Nicht erfasst werden außerdem alle<br />

einmaligen Zahlungen, wie Gratifikationen, Jahresabschlussprämien,<br />

13. Monatsgehalt, Gewinnbeteiligungen, zusätzliches<br />

Urlaubsgeld und unregelmäßig gezahlte vermögenswirksame<br />

Leistungen.<br />

Preisindex<br />

Der Preisindex für die Lebenshaltung'ist von relativ großer<br />

Allgemeinbedeutung, da er die durchschnittliche Verschiebung<br />

des Preisniveaus im Hinblick auf den privaten Verbrauch<br />

misst, zur Beurteilung des Geldwertes herangezogen<br />

und häufig <strong>der</strong> Einkommensentwicklung gegenübergestellt<br />

wird.<br />

Die Preisindizes für die Lebenshaltung werden als Laspeyres-Indizes,<br />

d. h. mit konstanten Wägungsanteilen <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Originalbasis berechnet. Ab Januar 1995 sind <strong>der</strong><br />

Indexberechnung die Verbrauchsverhältnisse des Jahres<br />

1995 zugrundegelegt.<br />

Verdiensterhebung<br />

Die Verdiensterhebung wird in den Monaten Januar, April,<br />

Juli und Oktober durchgeführt. Sie liefert vierteljährliche und<br />

auf das ganze Jahr hochgeschätzte Angaben über Bruttostunden<br />

und Wochenverdienste, bezahlte Wochenstunden<br />

<strong>der</strong> Arbeiter und Arbeiterinnen und Bruttomonatsverdienste<br />

<strong>der</strong> Angestellten in <strong>der</strong> Glie<strong>der</strong>ung nach Geschlecht, Wirtschaftszweigen,<br />

Leistungsgruppen sowie, bei Angestellten,<br />

kaufmännischer o<strong>der</strong> technischer Tätigkeit.<br />

Die Verdiensterhebung wird als Stichprobenerhebung durchgeführt.<br />

Im früheren Bundesgebiet werden etwa 10 Prozent<br />

aller Betriebe des Erhebungsbereichs erfasst.<br />

Wertsicherungsklausel Preisindizes<br />

Werden in Verträgen bzw. Vereinbarungen Preisindizes zur<br />

Anpassung an den momentanen Geldwert herangezogen,<br />

so gilt als gesetzliche Grundlage für Wertsicherungsklauseln<br />

ab dem 01.Januar 1999 die Preisklauselverordnung (PrKV)<br />

vom 23.09.1998 (BGBl. I S. 3043), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch<br />

Artikel 8 Absatz 7 des Gesetzes zur Neuglie<strong>der</strong>ung, Vereinfachung<br />

und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz)<br />

vom 19.06.<strong>2001</strong> (BGBl I S. 1149). Für Mietanpassungsvereinbarungen<br />

in Verträgen über Wohnraum gilt<br />

gemäß § 4 Absatz 2 <strong>der</strong> PrKV in Verbindung mit Artikel 8<br />

Absatz 7 Satz 2 des Mietrechtsreformgesetzes § 557b des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches.<br />

Rechnen mit Indexzahlen<br />

Die Indexverän<strong>der</strong>ung von einem Prozentpunkt zum an<strong>der</strong>en<br />

kann in Indexpunkten o<strong>der</strong> in Prozent gemessen werden.<br />

Welche Indexverän<strong>der</strong>ung in Frage kommt, muss aus<br />

dem Wortlaut <strong>der</strong> Wertsicherungsklausel hervorgehen. Im<br />

allgemeinen ist dabei <strong>der</strong> Indexverän<strong>der</strong>ung nach Prozent<br />

<strong>der</strong> Vorzug zu geben, da sie unabhängig von einer<br />

Preisbasis <strong>der</strong> Indexberechnung jeweils zum gleichen<br />

Ergebnis führt.<br />

Die Indexverän<strong>der</strong>ung in Punkten ist gleich <strong>der</strong> Differenz<br />

zwischen dem neuen und dem alten Indexstand. Sie kann<br />

unmittelbar abgelesen werden.<br />

So beträgt die Indexverän<strong>der</strong>ung nach Indexpunkten<br />

beim Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte<br />

in Deutschland von 1997 bis <strong>2001</strong> (siehe Tab. 5.1)<br />

zur Basis 1995 = 100:<br />

109,6 (<strong>2001</strong>) minus 103,3 (1997) = 6,3 Indexpunkte<br />

Die Indexverän<strong>der</strong>ung in Prozent ergibt sich nach <strong>der</strong><br />

folgenden Formel:<br />

neuer Indexstand minus alter Indexstand X 100<br />

alter Indexstand<br />

bzw.<br />

( neuer Indexstand X 100) - 100<br />

alter Indexstand<br />

nach dem obigen Beispiel also:<br />

( 109,6 X 100) - 100 = 6,0987 %<br />

103,3<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch <strong>2001</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Regensburg</strong>

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