Statistisches JAHRBUCH 2001 der Stadt Regensburg - Statistik ...
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Aufenthaltsdauer (in Krankenhäusern)<br />
Durchschnittliche Anzahl <strong>der</strong> Pflegetage je Patient. Sie wird<br />
berechnet aus <strong>der</strong> Formel: Pflegetage geteilt durch die Anzahl<br />
<strong>der</strong> Patienten.<br />
Bettenausnutzung (in Krankenhäusern)<br />
Die Bettenausnutzung, auch Bettenauslastung genannt,<br />
dokumentiert den Anteil <strong>der</strong> tatsächlichen Pflegetage an den<br />
möglichen Pflegetagen. Sie berechnet sich aus <strong>der</strong> Formel:<br />
(Anzahl <strong>der</strong> Pflegetage * 100) / (Betten x Tage des Berichtszeitraums).<br />
Jugendhilfe<br />
Die öffentliche Jugendhilfe umfasst alle behördlichen Maßnahmen<br />
zum Zwecke <strong>der</strong> Jugendhilfe nach dem Achten<br />
Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und an<strong>der</strong>en<br />
Rechtsvorschriften.<br />
Zu den Aufwendungen zählen die unmittelbaren Ausgaben<br />
für individuelle und gruppenbezogene Hilfen und an<strong>der</strong>e<br />
Aufgaben, Ausgaben für die Unterhaltung und den Betrieb<br />
eigener Einrichtungen sowie Zuschüsse an Träger <strong>der</strong> freien<br />
Jugendhilfe für personenbezogene Einzelmaßnahmen und<br />
für Einrichtungen.<br />
Kriegsopferfürsorge<br />
Die Leistungen <strong>der</strong> Kriegsopferfürsorge ergänzen die Leistungen<br />
<strong>der</strong> Kriegsopferversorgung (Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz),<br />
wenn die übrigen Leistungen, die die Beschädigten<br />
bzw. die Hinterbliebenen erhalten, zusammen<br />
mit Einkommen aus an<strong>der</strong>en Quellen nicht ausreichen, diesen<br />
eine angemessene soziale Stellung zu gewährleisten.<br />
Pflegeversicherung<br />
Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem Grundsatz:<br />
"Die Pflegeversicherung folgt <strong>der</strong> Krankenversicherung". Träger<br />
<strong>der</strong> sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen,<br />
für die private Pflege-Pflichtversicherung die Versicherungsunternehmen.<br />
Der versicherte Personenkreis <strong>der</strong> sozialen<br />
Pflegeversicherung umfasst die in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
Versicherten (Pflichtmitglie<strong>der</strong>, freiwillige Mitglie<strong>der</strong>,<br />
Familienversicherte). Alle privat Krankenversicherten<br />
werden in <strong>der</strong> privaten Pflegeversicherung abgesichert.<br />
Pflegetage<br />
Die Zahl <strong>der</strong> Pflegetage entspricht <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> an den<br />
einzelnen Tagen des Berichtszeitraums vollstationär untergebrachten<br />
Patienten (Summe <strong>der</strong> Mitternachtsbestände).<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>te<br />
Als schwerbehin<strong>der</strong>t gilt, wer nicht nur vorübergehend körperlich,<br />
geistig o<strong>der</strong> seelisch behin<strong>der</strong>t ist und dem vom<br />
Versorgungsamt ein Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung von mindestens<br />
50 Prozent zuerkannt worden ist.<br />
Sozialhilfe<br />
Sozialhilfe erhalten diejenigen Bürger, die nicht in <strong>der</strong><br />
Lage sind, aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt zu<br />
bestreiten o<strong>der</strong> welche <strong>der</strong> Hilfe in beson<strong>der</strong>en Lebenslagen<br />
bedürfen. Entsprechend ihrer beson<strong>der</strong>en Funktion<br />
wirkt die Sozialhilfe unterschiedslos für alle Bürger, die in<br />
Not geraten sind; die Gewährung ist nicht von Vorleistungen<br />
(Beiträgen) <strong>der</strong> Empfänger abhängig, son<strong>der</strong>n richtet<br />
sich nach entsprechenden Bedarfskriterien. Ein wichtiger<br />
Grundsatz für die Leistungsgewährung <strong>der</strong> Sozialhilfe ist<br />
allerdings ihr Nachrang: Sie tritt nur dann mit ihren Leistungen<br />
ein, wenn <strong>der</strong> Betroffene sich selbst nicht helfen<br />
kann und an<strong>der</strong>e Leistungsverpflichtete nicht o<strong>der</strong> noch<br />
nicht helfen. Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt<br />
und die Hilfe in beson<strong>der</strong>en Lebenslagen. Beide<br />
Hilfearten können den Empfängern als Geld- o<strong>der</strong> Sachleistungen<br />
gewährt werden. Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe sind die<br />
kreisfreien Städte und Landkreise als örtliche Träger sowie<br />
die von den Län<strong>der</strong>n als überörtliche Träger bestimmten<br />
Stellen.<br />
Todesursachen (nach <strong>der</strong> ICD-Liste)<br />
Für jeden Sterbefall wird vom Arzt eine Todesbescheinigung<br />
(Leichenschauschein) ausgestellt. Auf Grund dieser Bescheinigung<br />
wird das sogenannte Grundleiden bzw. die<br />
Schädigung, die den Ablauf <strong>der</strong> zum Tode führenden Ereignisse<br />
auslöste, statistisch erfasst.<br />
Maßgeblich für die <strong>der</strong>zeitige Klassifizierung <strong>der</strong> Todesursachen<br />
ist die seit dem 1. Jan. 1998 von <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />
(WHO) entwickelte und vom Deutschen Institut<br />
für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im<br />
Auftrag des Gesundheitsministeriums herausgegebene “Internationale<br />
statistische Klassifikation <strong>der</strong> Krankheiten und verwandter<br />
Gesundheitsprobleme, 10. Revision“ (ICD-10).<br />
Verweildauer<br />
Die Verweildauer gibt die Zahl <strong>der</strong> Tage an, die ein Patient<br />
durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt. Sie<br />
wird wie folgt berechnet: Anzahl <strong>der</strong> Pflegetage / Zahl <strong>der</strong><br />
Patienten.<br />
Wohngeld<br />
Leistungen an private Haushalte zur wirtschaftlichen Sicherung<br />
angemessenen familiengerechten Wohnens.<br />
Dabei wird Wohngeld den Mietern als Mietzuschuss und<br />
Eigentümern von Wohnungen als Lastenzuschuss gewährt,<br />
wenn die Aufwendungen für eine angemessene Wohnung<br />
im Verhältnis zum Haushaltsnettoeinkommen unzumutbar<br />
hoch sind. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich<br />
im Einzelfall nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen<br />
und Wohnkosten, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen<br />
berücksichtigt werden (“Tabellenwohngeld“). Für Haushalte<br />
von Sozialhilfeempfängern gelten seit 1991 im Regelfall<br />
beson<strong>der</strong>e Vorschriften ("pauschaliertes Wohngeld").<br />
Die Finanzierungsmittel für die Auszahlung des Wohngeldes<br />
stammen je zur Hälfte von Bund und Län<strong>der</strong>n.<br />
<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch <strong>2001</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Regensburg</strong>