03.11.2014 Aufrufe

Statistisches JAHRBUCH 2001 der Stadt Regensburg - Statistik ...

Statistisches JAHRBUCH 2001 der Stadt Regensburg - Statistik ...

Statistisches JAHRBUCH 2001 der Stadt Regensburg - Statistik ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Aufenthaltsdauer (in Krankenhäusern)<br />

Durchschnittliche Anzahl <strong>der</strong> Pflegetage je Patient. Sie wird<br />

berechnet aus <strong>der</strong> Formel: Pflegetage geteilt durch die Anzahl<br />

<strong>der</strong> Patienten.<br />

Bettenausnutzung (in Krankenhäusern)<br />

Die Bettenausnutzung, auch Bettenauslastung genannt,<br />

dokumentiert den Anteil <strong>der</strong> tatsächlichen Pflegetage an den<br />

möglichen Pflegetagen. Sie berechnet sich aus <strong>der</strong> Formel:<br />

(Anzahl <strong>der</strong> Pflegetage * 100) / (Betten x Tage des Berichtszeitraums).<br />

Jugendhilfe<br />

Die öffentliche Jugendhilfe umfasst alle behördlichen Maßnahmen<br />

zum Zwecke <strong>der</strong> Jugendhilfe nach dem Achten<br />

Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und an<strong>der</strong>en<br />

Rechtsvorschriften.<br />

Zu den Aufwendungen zählen die unmittelbaren Ausgaben<br />

für individuelle und gruppenbezogene Hilfen und an<strong>der</strong>e<br />

Aufgaben, Ausgaben für die Unterhaltung und den Betrieb<br />

eigener Einrichtungen sowie Zuschüsse an Träger <strong>der</strong> freien<br />

Jugendhilfe für personenbezogene Einzelmaßnahmen und<br />

für Einrichtungen.<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

Die Leistungen <strong>der</strong> Kriegsopferfürsorge ergänzen die Leistungen<br />

<strong>der</strong> Kriegsopferversorgung (Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz),<br />

wenn die übrigen Leistungen, die die Beschädigten<br />

bzw. die Hinterbliebenen erhalten, zusammen<br />

mit Einkommen aus an<strong>der</strong>en Quellen nicht ausreichen, diesen<br />

eine angemessene soziale Stellung zu gewährleisten.<br />

Pflegeversicherung<br />

Die Versicherungspflicht richtet sich nach dem Grundsatz:<br />

"Die Pflegeversicherung folgt <strong>der</strong> Krankenversicherung". Träger<br />

<strong>der</strong> sozialen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen,<br />

für die private Pflege-Pflichtversicherung die Versicherungsunternehmen.<br />

Der versicherte Personenkreis <strong>der</strong> sozialen<br />

Pflegeversicherung umfasst die in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

Versicherten (Pflichtmitglie<strong>der</strong>, freiwillige Mitglie<strong>der</strong>,<br />

Familienversicherte). Alle privat Krankenversicherten<br />

werden in <strong>der</strong> privaten Pflegeversicherung abgesichert.<br />

Pflegetage<br />

Die Zahl <strong>der</strong> Pflegetage entspricht <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> an den<br />

einzelnen Tagen des Berichtszeitraums vollstationär untergebrachten<br />

Patienten (Summe <strong>der</strong> Mitternachtsbestände).<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>te<br />

Als schwerbehin<strong>der</strong>t gilt, wer nicht nur vorübergehend körperlich,<br />

geistig o<strong>der</strong> seelisch behin<strong>der</strong>t ist und dem vom<br />

Versorgungsamt ein Grad <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung von mindestens<br />

50 Prozent zuerkannt worden ist.<br />

Sozialhilfe<br />

Sozialhilfe erhalten diejenigen Bürger, die nicht in <strong>der</strong><br />

Lage sind, aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt zu<br />

bestreiten o<strong>der</strong> welche <strong>der</strong> Hilfe in beson<strong>der</strong>en Lebenslagen<br />

bedürfen. Entsprechend ihrer beson<strong>der</strong>en Funktion<br />

wirkt die Sozialhilfe unterschiedslos für alle Bürger, die in<br />

Not geraten sind; die Gewährung ist nicht von Vorleistungen<br />

(Beiträgen) <strong>der</strong> Empfänger abhängig, son<strong>der</strong>n richtet<br />

sich nach entsprechenden Bedarfskriterien. Ein wichtiger<br />

Grundsatz für die Leistungsgewährung <strong>der</strong> Sozialhilfe ist<br />

allerdings ihr Nachrang: Sie tritt nur dann mit ihren Leistungen<br />

ein, wenn <strong>der</strong> Betroffene sich selbst nicht helfen<br />

kann und an<strong>der</strong>e Leistungsverpflichtete nicht o<strong>der</strong> noch<br />

nicht helfen. Die Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt<br />

und die Hilfe in beson<strong>der</strong>en Lebenslagen. Beide<br />

Hilfearten können den Empfängern als Geld- o<strong>der</strong> Sachleistungen<br />

gewährt werden. Träger <strong>der</strong> Sozialhilfe sind die<br />

kreisfreien Städte und Landkreise als örtliche Träger sowie<br />

die von den Län<strong>der</strong>n als überörtliche Träger bestimmten<br />

Stellen.<br />

Todesursachen (nach <strong>der</strong> ICD-Liste)<br />

Für jeden Sterbefall wird vom Arzt eine Todesbescheinigung<br />

(Leichenschauschein) ausgestellt. Auf Grund dieser Bescheinigung<br />

wird das sogenannte Grundleiden bzw. die<br />

Schädigung, die den Ablauf <strong>der</strong> zum Tode führenden Ereignisse<br />

auslöste, statistisch erfasst.<br />

Maßgeblich für die <strong>der</strong>zeitige Klassifizierung <strong>der</strong> Todesursachen<br />

ist die seit dem 1. Jan. 1998 von <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation<br />

(WHO) entwickelte und vom Deutschen Institut<br />

für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im<br />

Auftrag des Gesundheitsministeriums herausgegebene “Internationale<br />

statistische Klassifikation <strong>der</strong> Krankheiten und verwandter<br />

Gesundheitsprobleme, 10. Revision“ (ICD-10).<br />

Verweildauer<br />

Die Verweildauer gibt die Zahl <strong>der</strong> Tage an, die ein Patient<br />

durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt. Sie<br />

wird wie folgt berechnet: Anzahl <strong>der</strong> Pflegetage / Zahl <strong>der</strong><br />

Patienten.<br />

Wohngeld<br />

Leistungen an private Haushalte zur wirtschaftlichen Sicherung<br />

angemessenen familiengerechten Wohnens.<br />

Dabei wird Wohngeld den Mietern als Mietzuschuss und<br />

Eigentümern von Wohnungen als Lastenzuschuss gewährt,<br />

wenn die Aufwendungen für eine angemessene Wohnung<br />

im Verhältnis zum Haushaltsnettoeinkommen unzumutbar<br />

hoch sind. Die Höhe des Wohngeldes bestimmt sich<br />

im Einzelfall nach Haushaltsgröße, Familieneinkommen<br />

und Wohnkosten, die bis zu bestimmten Höchstbeträgen<br />

berücksichtigt werden (“Tabellenwohngeld“). Für Haushalte<br />

von Sozialhilfeempfängern gelten seit 1991 im Regelfall<br />

beson<strong>der</strong>e Vorschriften ("pauschaliertes Wohngeld").<br />

Die Finanzierungsmittel für die Auszahlung des Wohngeldes<br />

stammen je zur Hälfte von Bund und Län<strong>der</strong>n.<br />

<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch <strong>2001</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Regensburg</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!