Statistisches JAHRBUCH 2001 der Stadt Regensburg - Statistik ...
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Berufsschule<br />
Zusammen mit dem Ausbildungsbetrieb bildet die Berufsschule<br />
das "duale System". Sie hat die Aufgabe, die erfor<strong>der</strong>lichen<br />
fachtheoretischen Kenntnisse zu vermitteln und<br />
die fachpraktischen Kenntnisse und Fertigkeiten für den<br />
jeweiligen Beruf zu vertiefen. Außerdem för<strong>der</strong>t sie die Allgemeinbildung.<br />
Die Ausbildung umfasst eine einjährige<br />
Grundstufe und eine darauf aufbauende, mindestens einjährige<br />
Fachstufe. Die Schulpflicht dauert grundsätzlich 12<br />
Schuljahre. Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem<br />
Berufsbildungsgesetz o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Handwerksordnung steht, ist<br />
bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem<br />
er das 21. Lebensjahr vollendet, davon ausgenommen sind<br />
Auszubildende mit Hochschulzugangsberechtigung. Die Berufsschulpflicht<br />
endet mit dem Abschluss einer staatlich anerkannten<br />
Berufsausbildung. Die Berufsschule verleiht nach<br />
bestandener Abschlussprüfung den Berufsschulabschluss und<br />
unter bestimmten Voraussetzungen einen mittleren Schulabschluss.<br />
För<strong>der</strong>schulen (Son<strong>der</strong>schulen)<br />
Die För<strong>der</strong>schulen erziehen, unterrichten, beraten und för<strong>der</strong>n<br />
Kin<strong>der</strong> und Jugendliche, die behin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong> von Behin<strong>der</strong>ung<br />
bedroht, krank o<strong>der</strong> vorübergehend in ähnlicher<br />
Weise in ihrem Leistungsvermögen beeinträchtigt sind. Sie<br />
erfüllen diese Aufgabe in eigenen Schulen für Behin<strong>der</strong>te, in<br />
Schulen für Kranke, in schulvorbereitenden Einrichtungen,<br />
durch mobile Son<strong>der</strong>pädagogische Dienste zur Unterstützung<br />
för<strong>der</strong>bedürftiger Schüler in allgemeinen Schulen,<br />
durch mobile Son<strong>der</strong>pädagogische Hilfe in Kin<strong>der</strong>gärten und<br />
durch pädagogische, interdisziplinäre Frühför<strong>der</strong>ung. Soweit<br />
es die Art <strong>der</strong> Behin<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong> Erkrankung zulässt, vermitteln<br />
die För<strong>der</strong>schulen Abschlüsse wie die vergleichbaren<br />
allgemeinen Schulen.<br />
Grundschule<br />
Der Besuch <strong>der</strong> Grundschule ist für alle Kin<strong>der</strong>, die keine<br />
För<strong>der</strong>schule besuchen, Pflicht. Aufgenommen werden Kin<strong>der</strong>,<br />
die am 30. Juni des Aufnahmejahres sechs Jahre alt<br />
sind bzw. auf Antrag <strong>der</strong> Eltern auch Kin<strong>der</strong>, die bis zum 30.<br />
September des Aufnahmejahres das sechste Lebensjahr<br />
vollenden. Wer bis zum 31. Dezember des Aufnahmejahres<br />
dieses Alter erreicht, kann vorzeitig aufgenommen werden,<br />
sofern die Erziehungsberechtigten einen entsprechenden<br />
Antrag stellen und die Entwicklung des Kindes gewährleistet,<br />
dass es den Unterricht erfolgreich besuchen kann.<br />
Gymnasium<br />
Das Gymnasium umfasst die Jahrgangsstufen 5 mit 13. Es<br />
vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung, die für ein Hochschulstudium<br />
vorausgesetzt wird und schafft zusätzliche<br />
Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung außerhalb<br />
<strong>der</strong> Hochschule. Das Gymnasium baut auf <strong>der</strong> Grundschule<br />
auf, schließt mit <strong>der</strong> Abiturprüfung ab und verleiht die allgemeine<br />
Hochschulreife, die dazu berechtigt, alle Studiengänge<br />
an einer wissenschaftlichen Hochschule o<strong>der</strong> Fachhochschule<br />
zu wählen. Der Übertritt an ein Gymnasium erfolgt in<br />
<strong>der</strong> Regel nach <strong>der</strong> Jahrgangsstufe 4 <strong>der</strong> Grundschule, ist<br />
aber auch nach <strong>der</strong> Jahrgangsstufe 5, 6, 7, 8, 9 o<strong>der</strong> 10 <strong>der</strong><br />
Haupt- bzw. Realschule möglich. Wer die Jahrgangsstufe<br />
10 des Gymnasiums erfolgreich besucht hat, erhält im Jahreszeugnis<br />
den Vermerk, dass er die Oberstufenreife erlangt<br />
hat. Damit wird gleichzeitig auch ein mittlerer Schulabschluss<br />
verliehen.<br />
Hauptschule<br />
Die Hauptschule baut auf <strong>der</strong> Grundschule auf und umfasst<br />
die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und, soweit Mittlere-Reife-<br />
Klassen in <strong>der</strong> Jahrgangsstufe 10 angeboten werden, auch<br />
die Jahrgangsstufe 10. Der Unterricht erfolgt in anschaulicher<br />
und praxisbezogener Weise. Je<strong>der</strong> Schüler, <strong>der</strong> die<br />
Jahrgangsstufe 9 mit Erfolg besucht hat, erhält das Zeugnis<br />
über den erfolgreichen Hauptschulabschluss. Voraussetzung<br />
hierfür ist ein Notendurchschnitt von 4,00 aus allen Vorrückungsfächern<br />
(alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer,<br />
ohne Sport), wobei höchstens in drei Fächern eine<br />
schlechtere Note als 4 erzielt werden darf (1 x Note 6 = 2 x<br />
Note 5). Wer sich am Ende des Schuljahres erfolgreich <strong>der</strong><br />
"beson<strong>der</strong>en Leistungsfeststellung" unterzieht, erhält den<br />
qualifizierenden Hauptschulabschluss.<br />
Kin<strong>der</strong>gärten<br />
Einrichtungen, in denen Kin<strong>der</strong> im Alter von 3 bis 6 Jahren<br />
ganztägig o<strong>der</strong> für einen Teil des Tages aufgenommen sowie<br />
pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden.<br />
Ein Kin<strong>der</strong>garten in einem Kin<strong>der</strong>heim zählt nur dann als<br />
eine selbständige Einrichtung im Sinne <strong>der</strong> Mehrzweckeinrichtungen,<br />
wenn im Kin<strong>der</strong>garten an<strong>der</strong>e Kin<strong>der</strong> betreut<br />
werden als im Kin<strong>der</strong>heim.<br />
Kin<strong>der</strong>horte<br />
Einrichtungen, in denen Kin<strong>der</strong> im schulpflichtigen Alter vor<br />
o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> täglichen Schulzeit aufgenommen sowie pflegerisch<br />
und erzieherisch regelmäßig betreut werden.<br />
Realschule<br />
Die Realschule vermittelt eine breite allgemeine und berufsvorbereitende<br />
Bildung. Sie baut auf <strong>der</strong> Grundschule auf.<br />
Zum Ende des Schuljahres 1999/2000 umfasste die Realschule<br />
die Jahrgangsstufen 7 bis 10; in Zukunft die Jahrgangsstufen<br />
5 bis 10 und verleiht nach bestandener Abschlussprüfung<br />
den Realschulabschluss. An <strong>der</strong> Realschule<br />
können ab <strong>der</strong> 7. Jahrgangsstufe drei verschiedene Ausbildungsrichtungen<br />
eingerichtet werden. Sie setzen verschiedene<br />
Schwerpunkte im Unterricht, und zwar die Ausbildungsrichtung<br />
I im mathematisch-naturwissenschaftlich-technischen<br />
Bereich, die Ausbildungsrichtung II im wirtschaftlichen<br />
Bereich und die Ausbildungsrichtung III im fremdsprachlichen<br />
Bereich, die durch weitere Schwerpunkte im<br />
musisch-gestaltenden, im hauswirtschaftlichen und sozialen<br />
Bereich ergänzt werden kann. Der Eintritt in die Realschule<br />
erfolgt in <strong>der</strong> Regel nach <strong>der</strong> Jahrgangsstufe 4 <strong>der</strong> Grundschule,<br />
ist aber auch nach <strong>der</strong> Jahrgangsstufe 5, 6, 7, 8<br />
o<strong>der</strong> 9 <strong>der</strong> Hauptschule bzw. des Gymnasiums möglich.<br />
<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch <strong>2001</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Regensburg</strong>