Statistisches JAHRBUCH 2001 der Stadt Regensburg - Statistik ...
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Bautätigkeitsstatistik Hochbaustatistik<br />
Die Hochbaustatistik erstreckt sich auf genehmigungs- o<strong>der</strong><br />
zustimmungsbedürftige, sowie kenntnisgabe- o<strong>der</strong> anzeigepflichtige<br />
o<strong>der</strong> einem Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />
unterliegende Baumaßnahmen, bei denen Wohnraum o<strong>der</strong><br />
sonstiger Nutzraum geschaffen o<strong>der</strong> verän<strong>der</strong>t wird. Erhebungseinheit<br />
ist das Gebäude bzw. die Baumaßnahme.<br />
Im Nichtwohnbau werden Bagatellbauten – mit Ausnahme<br />
von Gebäuden mit Wohnraum – bis zu einem Volumen von<br />
350 m 3 Rauminhalt o<strong>der</strong> 18.000 € veranschlagte Kosten des<br />
Bauwerkes nicht erfasst. Unter Errichtung neuer Gebäude<br />
werden Neu- und Wie<strong>der</strong>aufbauten verstanden. Als Wie<strong>der</strong>aufbau<br />
gilt <strong>der</strong> Aufbau zerstörter o<strong>der</strong> abgerissener Gebäude<br />
ab Oberkante des noch vorhandenen Kellergeschosses.<br />
Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden sind bauliche<br />
Verän<strong>der</strong>ungen an bestehenden Gebäuden durch Umbau-,<br />
Ausbau-, Erweiterungs- o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>herstellungsmaßnahmen.<br />
Als Nutzfläche gilt nach <strong>der</strong> DIN 277 <strong>der</strong>jenige Teil <strong>der</strong> Netto-Grundfläche<br />
(ohne Wohnfläche), welcher <strong>der</strong> Zweckbestimmung<br />
und Nutzung des Bauwerks dient. Nicht zur Nutzfläche<br />
gehören die Konstruktions-, Funktions- und Verkehrsflächen<br />
(Wände, Säulen, Müllschächte, Rauchabzüge,<br />
Flure, Treppenräume, Rampen etc.).<br />
Reinzugang<br />
Der Reinzugang von Wohnungen und Wohngebäuden ergibt<br />
sich rechnerisch aus dem Rohzugang, vermin<strong>der</strong>t um<br />
den Abgang.<br />
Rauminhalt/Umbauter Raum<br />
Der Rauminhalt von Bauwerken, auch “Umbauter Raum“<br />
genannt, ist entsprechend <strong>der</strong> DIN 277 das von den äußeren<br />
Begrenzungsflächen eines Gebäudes eingeschlossene<br />
Volumen; d. h. das Produkt aus <strong>der</strong> überbauten Fläche und<br />
<strong>der</strong> anzusetzenden Höhe.<br />
Baukosten<br />
Als Baukosten werden die zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Baugenehmigung<br />
veranschlagten Kosten <strong>der</strong> Baukonstruktion (einschließlich<br />
Erdarbeiten), die Kosten <strong>der</strong> Installation, <strong>der</strong>en<br />
betriebstechnischen Anlagen und die Kosten für betriebliche<br />
Einbauten sowie für beson<strong>der</strong>e Bauausführungen erfasst.<br />
Die Baukosten enthalten auch die Umsatzsteuer.<br />
Bauüberhang<br />
Genehmigte Bauvorhaben, die am Ende eines Kalen<strong>der</strong>jahres<br />
noch nicht fertiggestellt sind.<br />
Gebäude<br />
Nach <strong>der</strong> Systematik <strong>der</strong> Bauwerke selbständig benutzbare,<br />
überdachte Bauwerke, die auf Dauer errichtet sind und von<br />
Menschen betreten werden können. Sie dienen dem Schutz<br />
von Menschen, Tieren und Sachen. Auf die Umschließung<br />
durch Wände kommt es dabei nicht an. Gebäude in diesem<br />
Sinne sind auch selbständig benutzbare, unterirdische Bauwerke.<br />
Keine Gebäude in diesem Sinne sind Unterkünfte, die nur<br />
für begrenzte Dauer errichtet o<strong>der</strong> von geringem Wohnwert<br />
sind (z. B. Gartenlauben, Baracken, Behelfsheime usw.).<br />
Keine Gebäude sind ferner behelfsmäßige Nichtwohnbauten<br />
und freistehende selbständige Konstruktionen.<br />
Nichtwohngebäude<br />
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend für<br />
Nichtwohnzwecke (gemessen an <strong>der</strong> Gesamtnutzfläche)<br />
bestimmt sind. Hierzu zählen beispielsweise gewerbliche<br />
Betriebsgebäude und Bürogebäude.<br />
Nutzfläche<br />
Wohnfläche<br />
Zur Wohnfläche gehören Flächen von Wohn- und Schlafräumen,<br />
Küchen und Nebenräumen (Dielen, Abstellräume,<br />
Bä<strong>der</strong> und dgl. mit einer lichten Höhe von mindestens 2 m).<br />
Raumteile mit einer lichten Höhe von 1 bis 2 m werden nur<br />
mit halber Fläche, unter 1 m gar nicht angerechnet. Balkone<br />
und Loggien werden mit einer Teilfläche berücksichtigt.<br />
Nicht gezählt werden die Flächen <strong>der</strong> Zubehörräume (Keller,<br />
Waschküchen, Dachböden etc.), <strong>der</strong> Wirtschaftsräume<br />
sowie <strong>der</strong> Geschäftsräume und <strong>der</strong> zur gemeinsamen Nutzung<br />
verfügbaren Räume (Ausnahme: Wohnheime).<br />
Wohngebäude<br />
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur Hälfte<br />
(gemessen an <strong>der</strong> Gesamtnutzfläche) Wohnzwecken dienen.<br />
Hierzu zählen auch Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser<br />
mit einer Wohnfläche von 50 m 2 und mehr.<br />
Wohnheime<br />
Wohnheime sind Wohngebäude, in denen bestimmte Personengruppen<br />
gemeinschaftlich wohnen. Primär dienen sie<br />
dem Wohnen, können sowohl Wohnungen als auch Wohneinheiten<br />
enthalten und besitzen Gemeinschaftseinrichtungen<br />
(Gemeinschaftsverpflegung, Gemeinschaftsräume).<br />
Wohnräume<br />
Wohnräume sind Wohn- und Schlafräume mit 6 und mehr m²<br />
Wohnfläche sowie Küchen (ohne Rücksicht auf die Größe).<br />
Nicht dazu gehören Bä<strong>der</strong>, Toiletten, Flure, Abstellräume,<br />
Zubehörräume und Räume unter 6 m².<br />
Wohnungen<br />
Wohnungen sind Wohneinheiten, die mit Küche o<strong>der</strong> Kochnische<br />
ausgestattet sind. Eine Wohnung besteht aus einem<br />
o<strong>der</strong> mehreren Räumen, die die Führung eines Haushalts<br />
ermöglichen, darunter stets eine Küche o<strong>der</strong> ein Raum mit<br />
fest installierter Kochgelegenheit.<br />
<strong>Statistisches</strong> Jahrbuch <strong>2001</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Regensburg</strong>