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Kasseler Sparkasse Geschäftsbericht 2006 10. Geschäftsjahr

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sten kann bzw. welche Mittel zur<br />

Deckung etwaiger Verluste eingesetzt<br />

werden können. In der GuV-Welt ist die<br />

Risikotragfähigkeit derjenige Betrag,<br />

welcher maximal verloren werden kann,<br />

ohne die Zielsetzung zu gefährden, einen<br />

Quotienten im Grundsatz I von<br />

mindestens 9 % zu halten. Teilweise<br />

wird in der Literatur für diesen Begriff<br />

auch der Ausdruck des Risikodeckungspotenzials<br />

verwandt. Die Risiken der<br />

<strong>Kasseler</strong> <strong>Sparkasse</strong> müssen geringer<br />

sein als die Risikotragfähigkeit. Die<br />

Risikotragfähigkeit wird durch das<br />

Risikocontrolling berechnet. Im Vergleich<br />

zum Vorjahr hat sich die Risikotragfähigkeit,<br />

vor allem getragen durch<br />

die Stärkung der Reserven, verbessert.<br />

Verlustobergrenze:<br />

Die Verlustobergrenze gibt an, welches<br />

Risiko sich die <strong>Sparkasse</strong> maximal leisten<br />

will. Sie stellt gleichzeitig die Aggregation<br />

der der Verlustobergrenze<br />

untergeordneten Limite dar. Sie muss<br />

geringer sein als die Risikotragfähigkeit.<br />

Synonym zu diesem Begriff findet<br />

teilweise der Begriff der Risikodeckungsmasse<br />

Verwendung. Die Verlustobergrenze<br />

wird durch den Vorstand<br />

beschlossen. Über die Auslastung der<br />

Risikodeckungsmasse wird dem Vorstand<br />

regelmäßig Bericht erstattet. Die<br />

Höhe der Verlustobergrenze wurde von<br />

der <strong>Sparkasse</strong> so gewählt, dass im Risikofall<br />

das gesamte Eigenkapital sowie<br />

1/3 der Reserven nach § 340f HGB weiterhin<br />

zur Verfügung stehen. Die Risiken<br />

haben die Risikodeckungsmasse zu<br />

keinem Zeitpunkt überschritten.<br />

Limite:<br />

Die Limite geben an, welches Risiko die<br />

<strong>Kasseler</strong> <strong>Sparkasse</strong> in einzelnen Risikoarten<br />

maximal bereit ist einzugehen.<br />

Ausgehend von Globallimiten kann es<br />

eine Unterteilung in einzelne Teillimite<br />

geben. Dies muss jedoch nicht für alle<br />

Risikoarten der Fall sein. Die Limite<br />

werden durch den Vorstand beschlossen.<br />

Die Limite für die einzelnen Risikoarten<br />

müssen angepasst werden, wenn<br />

sich die Verlustobergrenze ändert.<br />

Zudem kann der Vorstand Umverteilungen<br />

zwischen den Limiten vornehmen.<br />

Die Verlustobergrenze sowie die Limite<br />

reichen aus, um die Risiken aus allen von<br />

der <strong>Sparkasse</strong> betrachteten Risikoarten zu<br />

tragen. Erhebliche Risikokonzentrationen<br />

sind zurzeit nicht bekannt. Gleiches gilt<br />

für bestandsgefährdende Risiken. Im Rahmen<br />

der laufenden Überwachung wird der<br />

Vorstand regelmäßig über die Entwicklung<br />

der Risiken informiert. Die im Zusammenhang<br />

mit diesem Gesamtkomplex zu<br />

beachtenden aufsichtsrechtlichen Auflagen<br />

werden stets eingehalten. Bei veränderten<br />

Rahmenbedingungen ist gewährleistet,<br />

dass Strukturen und Prozesse<br />

in der <strong>Kasseler</strong> <strong>Sparkasse</strong> entsprechend<br />

angepasst werden.<br />

Strukturierte Kundenprodukte und<br />

deren Absicherung<br />

Der Absatz von innovativen<br />

Kundenprodukten hat deutlich positiv<br />

zur Entwicklung des Passivgeschäftes<br />

beigetragen. Zur Absicherung dieser<br />

Kundenprodukte werden auf der<br />

Aktivseite verschiedene Wertpapiere<br />

und Derivate eingesetzt.<br />

■ Step-Up-Callable-Anleihen<br />

Zur Absicherung kündbarer Stufenzinsanleihen<br />

des Kundengeschäftes, sog.<br />

Step-Up-Callable-Anleihen, wurden auf<br />

der Aktivseite entsprechend ausgestattete<br />

Papiere deutscher Emittenten erworben.<br />

Diese Stufenzinsanleihen enthalten<br />

eine Option in Form eines Kündigungsrechts.<br />

Wird die Option ausgeübt<br />

und die Anleihe gekündigt, wird<br />

das Passivprodukt ebenfalls gekündigt.<br />

■ Swaption<br />

Swaptions dienen zur Absicherung von<br />

kündbaren Stufenzinsanleihen. Analog<br />

dem beim Kundenprodukt vorhandenen<br />

Kündigungsrecht kann bei der Swaption<br />

zum Ende der Optionslaufzeit (i. d. R.<br />

ein Jahr) der bei Vertragsabschluss vereinbarte<br />

Zinsswap beginnen oder die<br />

Option verfällt.

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