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Blatt 1 – Ausfertigung für die LBS –<br />

Blatt 2 – Ausfertigung für den Vertragsinhaber –<br />

LBS 1102002040//2012.10<br />

Mitaufnahme Ehepartner<br />

Bausparvertragsnummer<br />

Vertragsinhaber/<br />

wirtschaftlich<br />

Berechtigte(r)<br />

Beitretender<br />

Ehepartner<br />

1) laut gültigem amtlichen<br />

Ausweis/<br />

Dokument<br />

2) siehe Rückseite<br />

Begünstigungserklärung<br />

auf<br />

den Todesfall<br />

(Bedingungen<br />

siehe Rückseite)<br />

Risikolebensversicherung<br />

Antrag<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Unterschriften<br />

Legitimationsprüfung<br />

Bausparer (Titel, Name, Vorname) Telefon von 9–16 Uhr<br />

Straße, PLZ, Ort<br />

Titel, Name, Geburtsname<br />

Straße, PLZ, Ort<br />

berufliche Tätigkeit<br />

Nr. ausstellende Behörde<br />

Eingangsstempel/DID<br />

alle Vornamen 1)<br />

Rufname 1)<br />

selbstständig Steuer-Identifikationsnummer (TIN)<br />

öffentlicher Dienst<br />

2)<br />

Mit dem Beitritt des Ehepartners wird eine früher abgegebene Begünstigungserklärung hinfällig.<br />

Wir geben folgende neue Begünstigungserklärung ab:<br />

Als gemeinsame Vertragsinhaber (Eheleute) begünstigen wir uns gegenseitig. (bitte ankreuzen)<br />

Der bisherige Vertragsinhaber und der oben <strong>als</strong> „beitretender Ehepartner“ Bezeichnete beantragen hiermit, den beitretenden<br />

Ehepartner <strong>als</strong> Mitinhaber in den o. g. Bausparvertrag aufzunehmen. Der beitretende Ehepartner wird Mitgläubiger aller Rechte<br />

aus dem Bausparvertrag und neben dem bisherigen Vertragsinhaber Gesamtschuldner aller Pflichten aus dem Bausparvertrag.<br />

Das Bausparkonto wird <strong>als</strong> Und-Konto geführt. Der bisherige Vertragsinhaber kann deshalb namentlich über das Bausparguthaben<br />

nur noch gemeinsam mit dem beitretenden Ehegatten verfügen.<br />

Der beitretende Ehepartner erkennt die umseitige Erklärung zum Datenschutz und die für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen<br />

Bedingungen für Bausparverträge (ABB), die der bisherige Vertragsinhaber bereits erhalten hat, an.<br />

Der beitretende Ehegatte erklärt, dass er für eigene Rechnung handelt.<br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,<br />

Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde,<br />

Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages zur Verfügung gestellt worden<br />

ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, Fax 0331 969-2780, E-Mail info@lbs-ost.de<br />

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.<br />

gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B.<br />

Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />

30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

– Ende der Widerrufsbelehrung –<br />

Ort, Datum<br />

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG<br />

Postanschrift: 14463 Potsdam<br />

Hausadresse: Am Luftschiffhafen 1<br />

14471 Potsdam<br />

- - -<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Staatsangehörigkeit<br />

In den Tarifen Vario 99, Classic 99, Vario 2003, Vario 2005, Vario 2010, Vario flex, Classic06, Classic12 und Classic F wird von<br />

der LBS gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) bei Darlehenszusage – soweit keine entgegenstehende<br />

Willenserklärung der Bausparer vorliegt – auf Rechnung der Bausparer eine Risikolebensversicherung (RLV) beantragt.<br />

Erklärung der Antragsteller zur Risikolebensversicherung (RLV) gemäß § 8 ABB bei Bauspardarlehensgewährung.<br />

Die umseitige Beratungsdokumentation zur RLV haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unterschrift (Vor- und Zuname) beider Antragsteller<br />

Die Unterschriften wurden in meinem Beisein geleistet. Die Richtigkeit der Legitimationsprüfung des beitretenden Ehepartners<br />

wird bestätigt. Zum Nachweis hat folgendes gültige Dokument vorgelegen:<br />

Personalausweis Reisepass (Art des Ersatzausweispapiers)<br />

Ort, Datum Unterschrift/Stempel des Beraters Vermittler-Nr.<br />

Telefon: 0331 969-0123<br />

Fax: 0331 969-2780<br />

Internet: http://www.lbsost.de<br />

E-Mail: info@lbs-ost.de<br />

Kontonummer: = Vertragsnummer<br />

Bankleitzahl: 160 505 00<br />

Kreditinstitut: LBS Ostdeutsche<br />

Landesbausparkasse AG


Begünstigung auf den Todesfall<br />

(Begünstigungserklärungen von Minderjährigen sowie die gleichzeitige Begünstigung mehrerer Personen können nicht entgegengenommen werden.<br />

Eltern können keine Begünstigung im Namen des Minderjährigen und Betreuer nicht im Namen des Betreuten abgeben. Bei Ehegattenverträgen ist<br />

nur die gegenseitige Begünstigung möglich.)<br />

Die Ansprüche aus dem Bausparvertrag gehen schenkungsweise bei meinem Ableben unmittelbar auf den Begünstigten über. Bis dahin bin ich<br />

berechtigt, über die Rechte aus dem Bausparvertrag zu verfügen. Die Schenkung wird zwischen mir und dem Begünstigten vereinbart. Stirbt der<br />

Begünstigte vor mir, ist die Begünstigung hinfällig.<br />

Ich kann die Begünstigung jederzeit widerrufen (nicht durch Testament oder Erbvertrag). Der Widerruf und eine etwaige neue Begünstigung muss<br />

schriftlich erfolgen und der LBS zu meinen Lebzeiten zugehen. Ein Widerruf durch meine Erben ist nicht möglich.<br />

Wird die Begünstigung bei einem auf Eheleute lautenden Vertrag durch einen Ehegatten widerrufen, so gilt gleichzeitig auch die zu seinen Gunsten<br />

bestehende Begünstigung <strong>als</strong> widerrufen. Es gilt immer die Erklärung jüngeren Datums.<br />

Die Begünstigung gilt auch <strong>als</strong> widerrufen, wenn der LBS zu meinen Lebzeiten angezeigt wird, dass Verfügungen (z. B. Abtretung, Verpfändung, Kündigung)<br />

über meine Rechte aus dem Bausparvertrag vorgenommen worden sind oder die LBS angewiesen wird, nicht an den Begünstigten, sondern<br />

an einen Dritten auszuzahlen. In allen Fällen der Abtretung oder Verpfändung von Rechten tritt die Begünstigung wieder in Kraft, sobald ich die<br />

uneingeschränkte Verfügungsberechtigung über den Vertrag zurückerhalten habe. Dasselbe gilt, wenn ein Zahlungsauftrag oder – mit Zustimmung<br />

der LBS – eine Kündigung zurückgenommen wird.<br />

Ist der Begünstigte mein Ehegatte und wird die Ehe durch rechtskräftiges Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil zu unseren Lebzeiten<br />

beendet, so erlischt die Begünstigung nicht. Sind wir <strong>als</strong> Ehegatten gemeinsame Vertragsinhaber, gilt das auch im Falle einer gegenseitigen Begünstigung.<br />

Die LBS übernimmt keine Haftung für die Benachrichtigung des Begünstigten nach meinem Tod. Die Benachrichtigung soll jedoch die Wirkung eines<br />

in meinem Namen erklärten Schenkungsangebotes mit Wirkung gegen meine Erben haben.<br />

Die Begünstigung ist unwirksam, wenn Teile dieser Vereinbarung geändert oder gestrichen wurden.<br />

Steuer-Identifikationsnummer (TIN)<br />

Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer (TIN) ist nur erforderlich, sofern der Bausparer/wirtschaftlich Berechtigte seinen Wohnsitz außerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat. Die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) wird anhand eines beweiskräftigen<br />

Dokuments (Pass, Personalausweis, Steuerbescheid oder amtliche Bescheinigung) festgestellt.<br />

Beratungsdokumentation zur Risikolebensversicherung (RLV) bei Bauspardarlehensgewährung<br />

Bei Bauspardarlehenszusage werden die Bausparer in der Regel – soweit zu diesem Zeitpunkt keine entgegenstehende Willenserklärung der<br />

Bausparer vorliegt – gem. § 8 Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) auf den Todesfall versichert.<br />

Die Versicherung erfolgt im Rahmen eines bestehenden Gruppenversicherungsvertrages mit der Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherungs<br />

AG (geschäftsführender Versicherer), der Provinzial NordWest Lebensversicherung AG, der Öffentlichen Lebensversicherung Berlin<br />

Brandenburg AG sowie der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt – ÖSA, mit denen die LBS ausschließlich zusammenarbeitet.<br />

Versicherte Person ist der Bausparer. Sind Ehegatten Inhaber des Bausparvertrages, wird die Versicherung grundsätzlich auf das Leben des Ehemannes<br />

angemeldet. Auf Antrag der Ehegatten kann anstelle des Ehemannes die Ehefrau versichert werden. Dieser Antrag muss vor Auszahlung<br />

des Bauspardarlehens bei der LBS gestellt werden.<br />

Die LBS ist Versicherungsnehmerin und unwiderruflich Bezugsberechtigte. Schuldner des Versicherungsbeitrages ist der Bausparer.<br />

Die Bausparer können innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Versicherungsbestätigung ohne Einfluss auf den Bestand des Bauspardarlehensvertrages<br />

ihre Vertragserklärung zur Versicherung widerrufen.<br />

Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den „Bestimmungen zur Risikolebensversicherung“,<br />

die im Anschluss an die ABB abgedruckt sind. Die ab dem 21.12.2012 gültige Beitragstabelle finden Sie unter www.lbs.de/ost/risikolebensversicherung<br />

oder sprechen Sie Ihren Berater an.<br />

Datenschutzerklärung<br />

Die LBS, die LBS Immobilien GmbH, die für meinen Wohnort zuständige Sparkasse sowie die Provinzial Nord Brandkasse AG, die Provinzial<br />

NordWest Lebensversicherung AG, jeweils Kiel, die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG, Berlin, die Öffentliche Lebensversicherung<br />

Berlin Brandenburg AG, Potsdam, die Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG, die Sparkassen-Versicherung Sachsen<br />

Lebensversicherung AG, jeweils Dresden, die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-<br />

Anhalt, jeweils Magdeburg – im Folgenden Kooperationspartner genannt – arbeiten im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer<br />

Kunden in der S-Finanzgruppe im Verbund zusammen. Damit mich/uns die LBS und die Kooperationspartner der LBS in allen Bausparfachfragen<br />

und in allen sonstigen Fragen zu Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Immobilienvermittlung, sonstige Kreditinstituts- oder Versicherungsprodukte)<br />

qualifiziert beraten können, bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die LBS ihren zuständigen Außendienstmitarbeitern und<br />

den Kooperationspartnern bzw. deren zuständigen Außendienstmitarbeitern die für die Aufnahme und die Durchführung der Beratung erforderlichen<br />

Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt. Übermittelt werden dürfen Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum/<br />

Geburtsort, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten), Daten über Bausparverträge (Bausparnummer, Tarif, Bausparsumme, vermögenswirksame<br />

Leistungen, Saldo des Bausparkontos, Zuteilungsaussichten oder vergleichbare Daten). In diesem Rahmen entbinde ich/entbinden wir die<br />

LBS zugleich vom Bankgeheimnis.<br />

Die vorstehende Einwilligungserklärung kann ich/können wir ohne Einfluss auf den Vertrag streichen oder jederzeit für die Zukunft widerrufen.<br />

Datenverwendung<br />

Gemäß § 28 Absatz 4 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz können Sie gegenüber der LBS der Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der<br />

Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.


Blatt 1 – Ausfertigung für die LBS –<br />

Blatt 2 – Ausfertigung für den Vertragsinhaber –<br />

LBS 1102002040//2012.10<br />

Mitaufnahme Ehepartner<br />

Bausparvertragsnummer<br />

Vertragsinhaber/<br />

wirtschaftlich<br />

Berechtigte(r)<br />

Beitretender<br />

Ehepartner<br />

1) laut gültigem amtlichen<br />

Ausweis/<br />

Dokument<br />

2) siehe Rückseite<br />

Begünstigungserklärung<br />

auf<br />

den Todesfall<br />

(Bedingungen<br />

siehe Rückseite)<br />

Risikolebensversicherung<br />

Antrag<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Unterschriften<br />

Legitimationsprüfung<br />

Bausparer (Titel, Name, Vorname) Telefon von 9–16 Uhr<br />

Straße, PLZ, Ort<br />

Titel, Name, Geburtsname<br />

Straße, PLZ, Ort<br />

berufliche Tätigkeit<br />

Nr. ausstellende Behörde<br />

Eingangsstempel/DID<br />

alle Vornamen 1)<br />

Rufname 1)<br />

selbstständig Steuer-Identifikationsnummer (TIN)<br />

öffentlicher Dienst<br />

2)<br />

Mit dem Beitritt des Ehepartners wird eine früher abgegebene Begünstigungserklärung hinfällig.<br />

Wir geben folgende neue Begünstigungserklärung ab:<br />

Als gemeinsame Vertragsinhaber (Eheleute) begünstigen wir uns gegenseitig. (bitte ankreuzen)<br />

Der bisherige Vertragsinhaber und der oben <strong>als</strong> „beitretender Ehepartner“ Bezeichnete beantragen hiermit, den beitretenden<br />

Ehepartner <strong>als</strong> Mitinhaber in den o. g. Bausparvertrag aufzunehmen. Der beitretende Ehepartner wird Mitgläubiger aller Rechte<br />

aus dem Bausparvertrag und neben dem bisherigen Vertragsinhaber Gesamtschuldner aller Pflichten aus dem Bausparvertrag.<br />

Das Bausparkonto wird <strong>als</strong> Und-Konto geführt. Der bisherige Vertragsinhaber kann deshalb namentlich über das Bausparguthaben<br />

nur noch gemeinsam mit dem beitretenden Ehegatten verfügen.<br />

Der beitretende Ehepartner erkennt die umseitige Erklärung zum Datenschutz und die für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen<br />

Bedingungen für Bausparverträge (ABB), die der bisherige Vertragsinhaber bereits erhalten hat, an.<br />

Der beitretende Ehegatte erklärt, dass er für eigene Rechnung handelt.<br />

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief,<br />

Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde,<br />

Ihr schriftlicher Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrages zur Verfügung gestellt worden<br />

ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:<br />

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG, Am Luftschiffhafen 1, 14471 Potsdam, Fax 0331 969-2780, E-Mail info@lbs-ost.de<br />

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.<br />

gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B.<br />

Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,<br />

müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von<br />

30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.<br />

– Ende der Widerrufsbelehrung –<br />

Ort, Datum<br />

LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG<br />

Postanschrift: 14463 Potsdam<br />

Hausadresse: Am Luftschiffhafen 1<br />

14471 Potsdam<br />

- - -<br />

Geburtsdatum Geburtsort<br />

Staatsangehörigkeit<br />

In den Tarifen Vario 99, Classic 99, Vario 2003, Vario 2005, Vario 2010, Vario flex, Classic06, Classic12 und Classic F wird von<br />

der LBS gemäß § 8 der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) bei Darlehenszusage – soweit keine entgegenstehende<br />

Willenserklärung der Bausparer vorliegt – auf Rechnung der Bausparer eine Risikolebensversicherung (RLV) beantragt.<br />

Erklärung der Antragsteller zur Risikolebensversicherung (RLV) gemäß § 8 ABB bei Bauspardarlehensgewährung.<br />

Die umseitige Beratungsdokumentation zur RLV haben wir zur Kenntnis genommen.<br />

Unterschrift (Vor- und Zuname) beider Antragsteller<br />

Die Unterschriften wurden in meinem Beisein geleistet. Die Richtigkeit der Legitimationsprüfung des beitretenden Ehepartners<br />

wird bestätigt. Zum Nachweis hat folgendes gültige Dokument vorgelegen:<br />

Personalausweis Reisepass (Art des Ersatzausweispapiers)<br />

Ort, Datum Unterschrift/Stempel des Beraters Vermittler-Nr.<br />

Telefon: 0331 969-0123<br />

Fax: 0331 969-2780<br />

Internet: http://www.lbsost.de<br />

E-Mail: info@lbs-ost.de<br />

Kontonummer: = Vertragsnummer<br />

Bankleitzahl: 160 505 00<br />

Kreditinstitut: LBS Ostdeutsche<br />

Landesbausparkasse AG


Begünstigung auf den Todesfall<br />

(Begünstigungserklärungen von Minderjährigen sowie die gleichzeitige Begünstigung mehrerer Personen können nicht entgegengenommen werden.<br />

Eltern können keine Begünstigung im Namen des Minderjährigen und Betreuer nicht im Namen des Betreuten abgeben. Bei Ehegattenverträgen ist<br />

nur die gegenseitige Begünstigung möglich.)<br />

Die Ansprüche aus dem Bausparvertrag gehen schenkungsweise bei meinem Ableben unmittelbar auf den Begünstigten über. Bis dahin bin ich<br />

berechtigt, über die Rechte aus dem Bausparvertrag zu verfügen. Die Schenkung wird zwischen mir und dem Begünstigten vereinbart. Stirbt der<br />

Begünstigte vor mir, ist die Begünstigung hinfällig.<br />

Ich kann die Begünstigung jederzeit widerrufen (nicht durch Testament oder Erbvertrag). Der Widerruf und eine etwaige neue Begünstigung muss<br />

schriftlich erfolgen und der LBS zu meinen Lebzeiten zugehen. Ein Widerruf durch meine Erben ist nicht möglich.<br />

Wird die Begünstigung bei einem auf Eheleute lautenden Vertrag durch einen Ehegatten widerrufen, so gilt gleichzeitig auch die zu seinen Gunsten<br />

bestehende Begünstigung <strong>als</strong> widerrufen. Es gilt immer die Erklärung jüngeren Datums.<br />

Die Begünstigung gilt auch <strong>als</strong> widerrufen, wenn der LBS zu meinen Lebzeiten angezeigt wird, dass Verfügungen (z. B. Abtretung, Verpfändung, Kündigung)<br />

über meine Rechte aus dem Bausparvertrag vorgenommen worden sind oder die LBS angewiesen wird, nicht an den Begünstigten, sondern<br />

an einen Dritten auszuzahlen. In allen Fällen der Abtretung oder Verpfändung von Rechten tritt die Begünstigung wieder in Kraft, sobald ich die<br />

uneingeschränkte Verfügungsberechtigung über den Vertrag zurückerhalten habe. Dasselbe gilt, wenn ein Zahlungsauftrag oder – mit Zustimmung<br />

der LBS – eine Kündigung zurückgenommen wird.<br />

Ist der Begünstigte mein Ehegatte und wird die Ehe durch rechtskräftiges Scheidungs-, Aufhebungs- oder Nichtigkeitsurteil zu unseren Lebzeiten<br />

beendet, so erlischt die Begünstigung nicht. Sind wir <strong>als</strong> Ehegatten gemeinsame Vertragsinhaber, gilt das auch im Falle einer gegenseitigen Begünstigung.<br />

Die LBS übernimmt keine Haftung für die Benachrichtigung des Begünstigten nach meinem Tod. Die Benachrichtigung soll jedoch die Wirkung eines<br />

in meinem Namen erklärten Schenkungsangebotes mit Wirkung gegen meine Erben haben.<br />

Die Begünstigung ist unwirksam, wenn Teile dieser Vereinbarung geändert oder gestrichen wurden.<br />

Steuer-Identifikationsnummer (TIN)<br />

Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer (TIN) ist nur erforderlich, sofern der Bausparer/wirtschaftlich Berechtigte seinen Wohnsitz außerhalb<br />

der Bundesrepublik Deutschland in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat. Die Steuer-Identifikationsnummer (TIN) wird anhand eines beweiskräftigen<br />

Dokuments (Pass, Personalausweis, Steuerbescheid oder amtliche Bescheinigung) festgestellt.<br />

Beratungsdokumentation zur Risikolebensversicherung (RLV) bei Bauspardarlehensgewährung<br />

Bei Bauspardarlehenszusage werden die Bausparer in der Regel – soweit zu diesem Zeitpunkt keine entgegenstehende Willenserklärung der<br />

Bausparer vorliegt – gem. § 8 Allgemeine Bedingungen für Bausparverträge (ABB) auf den Todesfall versichert.<br />

Die Versicherung erfolgt im Rahmen eines bestehenden Gruppenversicherungsvertrages mit der Sparkassen-Versicherung Sachsen Lebensversicherungs<br />

AG (geschäftsführender Versicherer), der Provinzial NordWest Lebensversicherung AG, der Öffentlichen Lebensversicherung Berlin<br />

Brandenburg AG sowie der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt – ÖSA, mit denen die LBS ausschließlich zusammenarbeitet.<br />

Versicherte Person ist der Bausparer. Sind Ehegatten Inhaber des Bausparvertrages, wird die Versicherung grundsätzlich auf das Leben des Ehemannes<br />

angemeldet. Auf Antrag der Ehegatten kann anstelle des Ehemannes die Ehefrau versichert werden. Dieser Antrag muss vor Auszahlung<br />

des Bauspardarlehens bei der LBS gestellt werden.<br />

Die LBS ist Versicherungsnehmerin und unwiderruflich Bezugsberechtigte. Schuldner des Versicherungsbeitrages ist der Bausparer.<br />

Die Bausparer können innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Versicherungsbestätigung ohne Einfluss auf den Bestand des Bauspardarlehensvertrages<br />

ihre Vertragserklärung zur Versicherung widerrufen.<br />

Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen und dem Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den „Bestimmungen zur Risikolebensversicherung“,<br />

die im Anschluss an die ABB abgedruckt sind. Die ab dem 21.12.2012 gültige Beitragstabelle finden Sie unter www.lbs.de/ost/risikolebensversicherung<br />

oder sprechen Sie Ihren Berater an.<br />

Datenschutzerklärung<br />

Die LBS, die LBS Immobilien GmbH, die für meinen Wohnort zuständige Sparkasse sowie die Provinzial Nord Brandkasse AG, die Provinzial<br />

NordWest Lebensversicherung AG, jeweils Kiel, die Feuersozietät Berlin Brandenburg Versicherung AG, Berlin, die Öffentliche Lebensversicherung<br />

Berlin Brandenburg AG, Potsdam, die Sparkassen-Versicherung Sachsen Allgemeine Versicherung AG, die Sparkassen-Versicherung Sachsen<br />

Lebensversicherung AG, jeweils Dresden, die Öffentliche Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und die Öffentliche Lebensversicherung Sachsen-<br />

Anhalt, jeweils Magdeburg – im Folgenden Kooperationspartner genannt – arbeiten im Interesse einer umfassenden Beratung und Betreuung ihrer<br />

Kunden in der S-Finanzgruppe im Verbund zusammen. Damit mich/uns die LBS und die Kooperationspartner der LBS in allen Bausparfachfragen<br />

und in allen sonstigen Fragen zu Finanzdienstleistungen (z. B. Baufinanzierung, Immobilienvermittlung, sonstige Kreditinstituts- oder Versicherungsprodukte)<br />

qualifiziert beraten können, bin ich/sind wir damit einverstanden, dass die LBS ihren zuständigen Außendienstmitarbeitern und<br />

den Kooperationspartnern bzw. deren zuständigen Außendienstmitarbeitern die für die Aufnahme und die Durchführung der Beratung erforderlichen<br />

Angaben zur dortigen Datenverarbeitung und Nutzung übermittelt. Übermittelt werden dürfen Personalien (Name, Anschrift, Geburtsdatum/<br />

Geburtsort, Familienstand, Beruf oder vergleichbare Daten), Daten über Bausparverträge (Bausparnummer, Tarif, Bausparsumme, vermögenswirksame<br />

Leistungen, Saldo des Bausparkontos, Zuteilungsaussichten oder vergleichbare Daten). In diesem Rahmen entbinde ich/entbinden wir die<br />

LBS zugleich vom Bankgeheimnis.<br />

Die vorstehende Einwilligungserklärung kann ich/können wir ohne Einfluss auf den Vertrag streichen oder jederzeit für die Zukunft widerrufen.<br />

Datenverwendung<br />

Gemäß § 28 Absatz 4 Satz 2 Bundesdatenschutzgesetz können Sie gegenüber der LBS der Verarbeitung oder Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der<br />

Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen.

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