Rund um die Immobilie LBS-Info-Dienst
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<strong>Rund</strong> <strong>um</strong> <strong>die</strong> <strong>Immobilie</strong><br />
kann dem Bericht des Schornsteinfegers ent-<br />
nommen werden<br />
Gnadenfrist für Heizungs-Oldtimer<br />
Überschreitet der Kessel <strong>die</strong> Grenzwerte der<br />
BImSchV nicht, ist seine Existenz zunächst noch<br />
gesichert. Aber bis Ende 2006 müssen alle vor<br />
dem 1. Oktober 1978 installierten Heizgeräte<br />
ausgetauscht werden. Wurde der Brenner der<br />
Heizkessel nach dem 1. Januar 1996 erneuert<br />
oder der Kessel hält <strong>die</strong> geltenden Abgasgrenz-<br />
werte ein, verlängert sich <strong>die</strong> Austauschfrist bis<br />
Ende 2008. Laut Vorgaben der Energieeinspar-<br />
verordnung (EnEV) sollen <strong>die</strong> veralteten Hei-<br />
zungsanlagen durch moderne Kesselsysteme für<br />
Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik ersetzt<br />
werden. Ebenfalls erlaubt sind beispielsweise<br />
Wärmep<strong>um</strong>pen oder regenerative Energien.<br />
Dadurch kann der Energieverbrauch <strong>um</strong> rund<br />
30 Prozent gesenkt und somit jährlich bis zu<br />
500 Euro Heizkosten eingespart werden.<br />
Neue Heizung mit Bausparen<br />
Modernisieren kostet oft mehr Geld als an eige-<br />
nen Mitteln zur Verfügung steht. Mit dem <strong>LBS</strong>-<br />
Sonderkreditprogramm „Heizungsmodernisie-<br />
rung“ gibt es <strong>die</strong> entsprechende Finanzierung zu<br />
günstigen Konditionen. Aktuelle Konditionen<br />
nennen <strong>die</strong> Finanzierungs-Experten im <strong>LBS</strong><br />
Kunden-Center und der örtlichen Sparkasse.<br />
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<strong>LBS</strong>-<strong>Info</strong>-<strong>Dienst</strong><br />
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