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Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen - Arbeitskreis ...

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Traditionelle pflanzliche<br />

<strong>Arzneimittel</strong><br />

Werner Knöss, BfArM<br />

Traditionelle pflanzliche<br />

<strong>Arzneimittel</strong><br />

Traditionelle pflanzliche<br />

<strong>Arzneimittel</strong><br />

● Nach § 39b AMG (14. Novelle) muss <strong>der</strong> Antragsteller<br />

dem Bundesinstitut für <strong>Arzneimittel</strong> und Medizinprodukte<br />

(BfArM) Unterlagen über die Qualität <strong>der</strong> Herstellung,<br />

die Zusammenfassung <strong>der</strong> Merkmale des <strong>Arzneimittel</strong>s,<br />

Literaturangaben über die traditionelle Anwendung seit<br />

mindestens 30 Jahren, davon mindestens 15 Jahre in<br />

<strong>der</strong> EU sowie Unterlagen über die Unschädlichkeit unter<br />

den angegebenen Anwendungsbedingungen.<br />

● Bei den registrierten traditionellen pflanzlichen<br />

<strong>Arzneimittel</strong>n handelt es sich um eine Registrierung<br />

ähnlich den homöopathischen <strong>Arzneimittel</strong>n. Eine<br />

Aussage über Wirkungen ist auch nicht möglich.<br />

Traditionelle pflanzliche<br />

<strong>Arzneimittel</strong><br />

Werner Knöss, BfArM<br />

Traditionelle pflanzliche<br />

<strong>Arzneimittel</strong><br />

● Im § 39a wird die Registrierung traditioneller pflanzlicher<br />

<strong>Arzneimittel</strong> neu in das AMG aufgenommen.<br />

Traditionelle <strong>Arzneimittel</strong> sind danach<br />

„Fertigarzneimittel, die pflanzliche <strong>Arzneimittel</strong> und<br />

<strong>Arzneimittel</strong> im Sinne des § 2 Abs. 1 sind, dürfen als<br />

traditionelle pflanzliche <strong>Arzneimittel</strong> nur in Verkehr<br />

gebracht werden, wenn sie durch die zuständige<br />

Bundesoberbehörde registriert sind. Dies gilt auch für<br />

pflanzliche <strong>Arzneimittel</strong>, die Vitamine o<strong>der</strong> Mineralstoffe<br />

enthalten, sofern die Vitamine o<strong>der</strong> Mineralstoffe die<br />

Wirkung <strong>der</strong> traditionellen pflanzlichen <strong>Arzneimittel</strong> im<br />

Hinblick auf das Anwendungsgebiet o<strong>der</strong> die<br />

Anwendungsgebiete ergänzen.“<br />

Traditionelle pflanzliche<br />

<strong>Arzneimittel</strong><br />

● Indikationsangaben nach § 109a Abs. 3 AMG<br />

● „als mild wirkendes <strong>Arzneimittel</strong> ....“ (auch wirksame aber<br />

therapeutisch nicht mehr verwendete, „obsolete“ Drogen,<br />

etwa Kalmusrhizom<br />

● „Zur Stärkung und Kräftigung“<br />

● „Zur Besserung des Befindens“<br />

● „Zur Unterstützung <strong>der</strong> Organfunktion“<br />

● „Zur Vorbeugung“<br />

● 3 g Kamillenblüten PH.EUR / Tasse Tee<br />

entsprechend Standardzulassung § 36 AMG<br />

Wirksamkeit und Unbedenklichkeit erwiesen<br />

● 0,3 g Kamillenblüten PH.EUR. / Kapsel<br />

=> „traditionell angewendet“

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