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BDA Informationen 1.13 - Bund Deutscher Architekten BDA

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Dass es noch <strong>Architekten</strong>wettbewerbe gibt<br />

und dass es sie in dieser Anzahl gibt, ist ein<br />

großes Verdienst derer, die sich in Verbänden<br />

und Kammern dieses Themas annehmen. Eine<br />

ganz wichtige Frage allerdings bleibt beim<br />

Blick auf die absoluten Zahlen eines Jahres<br />

offen. Es geht um die Frage, was aus einem<br />

Wettbewerb nach Preisvergabe und Abschluss<br />

wird. Kommt es in Folge des Wettbewerbs zu<br />

einer Auftragsvergabe an einen der Preisträger?<br />

Leider ist uns bisher keine Statistik zu<br />

dieser wichtigen Frage bekannt. Der Wettbewerb<br />

ist schließlich nicht edler Selbstzweck,<br />

sondern für die beteiligten Büros ein wichtiges<br />

Akquisitionsinstrument bzw. eines der transparenten<br />

Auftragsvergabe nach Qualitätskriterien.<br />

Schrumpfende Teilnehmerzahlen<br />

Das Wettbewerbswesen kann nur solange<br />

funktionieren, solange es genügend Akteure<br />

gibt, die sich die kontinuierliche Teilnahme<br />

auch leisten können und wollen. Schließlich<br />

ist jeder Wettbewerb eine nicht unwesentliche<br />

finanzielle Investition. Die Teilnehmer- bzw.<br />

Bewerberzahlen sind immer noch hoch, da<br />

braucht man sich doch über eine ausreichende<br />

Anzahl von Akteuren im Wettbe-<br />

werbswesen keine Gedanken zu machen, oder? So sieht es derzeit<br />

noch aus. Das wird aber nicht so bleiben!<br />

Fängt man an, eins und eins zusammenzuzählen, ergibt sich schnell<br />

ein Bild, das das hohe Teilnehmerinteresse langfristig in Frage stellt.<br />

Beginnen wir mit den grundlegenden Regularien, nach denen<br />

Wettbewerbe ausgeschrieben werden. Es gibt sie zwar noch, die<br />

gute alte GRW, aber seit 2008/2009 werden fast alle Wettbewerbe<br />

nach der RPW 2008 ausgeschrieben. Dieses Regelwerk, vom<br />

<strong>Bund</strong>esbauministerium erdacht, ist mit Verlaub gesagt, ein dreistes<br />

Honorarkürzungsprogramm für Wettbewerbsarchitekten. Wieso<br />

dreist? Weil sie die kleineren Wettbewerbe unter eine Summe von<br />

110.000 Euro Basishonorar am härtesten trifft. Hier kommt nicht<br />

mehr der mehrfache (bis 4-fache) Honorarbasissatz zum Ansatz,<br />

wie in der alten GRW, sondern nur noch der einfache. Was das<br />

bedeutet? Wer sich die Mühe macht, kleine Aufgaben zu bearbeiten,<br />

oder wer von den großen Aufgaben mangels Büromasse<br />

ausgeschlossen bleibt, der wird zusätzlich abgestraft, indem ihm<br />

sein Krümelhonorar durch die RPW nochmals erheblich gekürzt<br />

wird – mindestens halbiert. Gerechterweise ist zu erwähnen, dass<br />

die Bayerische <strong>Architekten</strong>kammer erheblichen Widerstand gegen<br />

die Einführung einer so gearteten RPW geleistet hat – allerdings<br />

vergeblich.<br />

Oft wird die RPW auch als ein Vereinheitlichungsprojekt verkauft,<br />

dazu gedacht, die abweichenden Regelungen von GRW und<br />

RAW wieder in einer einheitlichen Regelung für alle <strong>Bund</strong>esländer<br />

zusammenzuführen. Die RAW (2004), ein Konstrukt verarmter<br />

Nordbundesländer zur Öffnung und Vereinfachung des Wettbewerbswesens,<br />

wurde von den <strong>Bund</strong>esländern Nordrhein-Westfalen,<br />

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