BDA Informationen 1.13 - Bund Deutscher Architekten BDA
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Dass es noch <strong>Architekten</strong>wettbewerbe gibt<br />
und dass es sie in dieser Anzahl gibt, ist ein<br />
großes Verdienst derer, die sich in Verbänden<br />
und Kammern dieses Themas annehmen. Eine<br />
ganz wichtige Frage allerdings bleibt beim<br />
Blick auf die absoluten Zahlen eines Jahres<br />
offen. Es geht um die Frage, was aus einem<br />
Wettbewerb nach Preisvergabe und Abschluss<br />
wird. Kommt es in Folge des Wettbewerbs zu<br />
einer Auftragsvergabe an einen der Preisträger?<br />
Leider ist uns bisher keine Statistik zu<br />
dieser wichtigen Frage bekannt. Der Wettbewerb<br />
ist schließlich nicht edler Selbstzweck,<br />
sondern für die beteiligten Büros ein wichtiges<br />
Akquisitionsinstrument bzw. eines der transparenten<br />
Auftragsvergabe nach Qualitätskriterien.<br />
Schrumpfende Teilnehmerzahlen<br />
Das Wettbewerbswesen kann nur solange<br />
funktionieren, solange es genügend Akteure<br />
gibt, die sich die kontinuierliche Teilnahme<br />
auch leisten können und wollen. Schließlich<br />
ist jeder Wettbewerb eine nicht unwesentliche<br />
finanzielle Investition. Die Teilnehmer- bzw.<br />
Bewerberzahlen sind immer noch hoch, da<br />
braucht man sich doch über eine ausreichende<br />
Anzahl von Akteuren im Wettbe-<br />
werbswesen keine Gedanken zu machen, oder? So sieht es derzeit<br />
noch aus. Das wird aber nicht so bleiben!<br />
Fängt man an, eins und eins zusammenzuzählen, ergibt sich schnell<br />
ein Bild, das das hohe Teilnehmerinteresse langfristig in Frage stellt.<br />
Beginnen wir mit den grundlegenden Regularien, nach denen<br />
Wettbewerbe ausgeschrieben werden. Es gibt sie zwar noch, die<br />
gute alte GRW, aber seit 2008/2009 werden fast alle Wettbewerbe<br />
nach der RPW 2008 ausgeschrieben. Dieses Regelwerk, vom<br />
<strong>Bund</strong>esbauministerium erdacht, ist mit Verlaub gesagt, ein dreistes<br />
Honorarkürzungsprogramm für Wettbewerbsarchitekten. Wieso<br />
dreist? Weil sie die kleineren Wettbewerbe unter eine Summe von<br />
110.000 Euro Basishonorar am härtesten trifft. Hier kommt nicht<br />
mehr der mehrfache (bis 4-fache) Honorarbasissatz zum Ansatz,<br />
wie in der alten GRW, sondern nur noch der einfache. Was das<br />
bedeutet? Wer sich die Mühe macht, kleine Aufgaben zu bearbeiten,<br />
oder wer von den großen Aufgaben mangels Büromasse<br />
ausgeschlossen bleibt, der wird zusätzlich abgestraft, indem ihm<br />
sein Krümelhonorar durch die RPW nochmals erheblich gekürzt<br />
wird – mindestens halbiert. Gerechterweise ist zu erwähnen, dass<br />
die Bayerische <strong>Architekten</strong>kammer erheblichen Widerstand gegen<br />
die Einführung einer so gearteten RPW geleistet hat – allerdings<br />
vergeblich.<br />
Oft wird die RPW auch als ein Vereinheitlichungsprojekt verkauft,<br />
dazu gedacht, die abweichenden Regelungen von GRW und<br />
RAW wieder in einer einheitlichen Regelung für alle <strong>Bund</strong>esländer<br />
zusammenzuführen. Die RAW (2004), ein Konstrukt verarmter<br />
Nordbundesländer zur Öffnung und Vereinfachung des Wettbewerbswesens,<br />
wurde von den <strong>Bund</strong>esländern Nordrhein-Westfalen,<br />
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