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Jugendhilfeausschuss Arbeitshilfe - LEA Rheinland-Pfalz

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Die entsprechenden Ergebnisse sind nicht zeitlos gültig. Ihre Anpassung an<br />

sich verändernde gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Problemlagen<br />

und Interessen macht Jugendhilfeplanung zu einem prinzipiell nicht abzuschließende<br />

Prozess.<br />

Aus Zweckmäßigkeitserwägungen sollte die Jugendhilfeplanung auch auf<br />

andere, außerhalb des Kinder- und Jugendhilfegesetzes begründete Aufgaben<br />

des Jugendamtes ausgedehnt werden.<br />

Jugendhilfeplanung gehört zu den Aufgaben des Jugendamtes als zentrales<br />

Instrument der Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 80 SGB VIII in Verbindung<br />

mit § 69 Abs. 3 SGB VIII), wobei dem <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> eine<br />

entscheidende Rolle zukommt (§ 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII).<br />

Jugendhilfeplanung (JHP) als Aufgabe des <strong>Jugendhilfeausschuss</strong>es 9<br />

Jugendhilfeplanung als Aufgabe des <strong>Jugendhilfeausschuss</strong>es konzentriert sich auf Problemanalyse,<br />

Konzeptentwicklung und strategische, das heißt langfristige Zielsetzung. Als Teil<br />

kommunaler Jugendpolitik orientiert sie sich nicht (mehr) auf Einzelfragen des Tagesgeschäftes.<br />

Es kommt darauf an, strategisch zu steuern, nicht im Detail zu regeln.<br />

Aufgabe des <strong>Jugendhilfeausschuss</strong>es ist es, Eckpunkte und Perspektiven für den sich entwickelnden<br />

Jugendhilfe-Sektor vorzugeben. Um als Mitglied in diesem Gremium langfristige<br />

Ziele diskutieren, Konzepte entwickeln und strategisch steuern zu können, ist eine sinnvolle<br />

und gut aufbereitete Informationsversorgung (Berichtswesen, Sozialberichterstattung)<br />

notwendig. Diese Informationsversorgung der politischen Entscheidungsträger ist Teil von<br />

Jugendhilfeplanung. Sie versucht, sinnvolle Entscheidungsgrundlagen und Handlungsalternativen<br />

bereitzustellen.<br />

Auch die Jugendhilfeplanung selbst wird vom <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> strategisch gesteuert.<br />

Die Politik gibt den Rahmen vor, in dem sich die Jugendhilfeplanung dynamisch entwickeln<br />

soll. Die Möglichkeit zur fachlichen Diskussion und Auseinandersetzung ist eines der<br />

wesentlichen Ziele solch einer Planung. Der durch den <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> vorgegebene<br />

Rahmen sollte den formalen Planungsauftrag und ein Konzept für den Planungsprozess<br />

beinhalten.<br />

Ferner müssen die finanziellen und personellen Ressourcen sichergestellt werden.<br />

Wird Jugendhilfeplanung als offener und kommunikativer Prozess initiiert, treffen notwendigerweise<br />

gegensätzliche Meinungen und unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander. Damit<br />

Jugendhilfeplanung nicht an diesen zu erwartenden Konflikten scheitert, sondern sie transparent<br />

und rational aushandelbar machen kann, ist die Unterstützung durch die politischen<br />

Gremien unbedingt notwendig. Es ist also ein politisches Klima gefordert, dass Transparenz<br />

zulässt und Jugendhilfeplanung politisch absichert. Der achte Jugendbericht spricht in diesem<br />

Zusammenhang von der Entwicklung einer demokratischen Streitkultur.<br />

30 9 Der nachfolgende Text ist weitgehend übernommen aus Böer, Andreas/Peter, Hilmar: Jugendhilfeplanung –<br />

Eine <strong>Arbeitshilfe</strong> für Mitglieder in Jugendhilfeausschüssen, Praxis Konkret, Jugendhof Vlotho

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