Jugendhilfeausschuss Arbeitshilfe - LEA Rheinland-Pfalz
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Die entsprechenden Ergebnisse sind nicht zeitlos gültig. Ihre Anpassung an<br />
sich verändernde gesellschaftliche Rahmenbedingungen, Problemlagen<br />
und Interessen macht Jugendhilfeplanung zu einem prinzipiell nicht abzuschließende<br />
Prozess.<br />
Aus Zweckmäßigkeitserwägungen sollte die Jugendhilfeplanung auch auf<br />
andere, außerhalb des Kinder- und Jugendhilfegesetzes begründete Aufgaben<br />
des Jugendamtes ausgedehnt werden.<br />
Jugendhilfeplanung gehört zu den Aufgaben des Jugendamtes als zentrales<br />
Instrument der Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe (§ 80 SGB VIII in Verbindung<br />
mit § 69 Abs. 3 SGB VIII), wobei dem <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> eine<br />
entscheidende Rolle zukommt (§ 71 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII).<br />
Jugendhilfeplanung (JHP) als Aufgabe des <strong>Jugendhilfeausschuss</strong>es 9<br />
Jugendhilfeplanung als Aufgabe des <strong>Jugendhilfeausschuss</strong>es konzentriert sich auf Problemanalyse,<br />
Konzeptentwicklung und strategische, das heißt langfristige Zielsetzung. Als Teil<br />
kommunaler Jugendpolitik orientiert sie sich nicht (mehr) auf Einzelfragen des Tagesgeschäftes.<br />
Es kommt darauf an, strategisch zu steuern, nicht im Detail zu regeln.<br />
Aufgabe des <strong>Jugendhilfeausschuss</strong>es ist es, Eckpunkte und Perspektiven für den sich entwickelnden<br />
Jugendhilfe-Sektor vorzugeben. Um als Mitglied in diesem Gremium langfristige<br />
Ziele diskutieren, Konzepte entwickeln und strategisch steuern zu können, ist eine sinnvolle<br />
und gut aufbereitete Informationsversorgung (Berichtswesen, Sozialberichterstattung)<br />
notwendig. Diese Informationsversorgung der politischen Entscheidungsträger ist Teil von<br />
Jugendhilfeplanung. Sie versucht, sinnvolle Entscheidungsgrundlagen und Handlungsalternativen<br />
bereitzustellen.<br />
Auch die Jugendhilfeplanung selbst wird vom <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> strategisch gesteuert.<br />
Die Politik gibt den Rahmen vor, in dem sich die Jugendhilfeplanung dynamisch entwickeln<br />
soll. Die Möglichkeit zur fachlichen Diskussion und Auseinandersetzung ist eines der<br />
wesentlichen Ziele solch einer Planung. Der durch den <strong>Jugendhilfeausschuss</strong> vorgegebene<br />
Rahmen sollte den formalen Planungsauftrag und ein Konzept für den Planungsprozess<br />
beinhalten.<br />
Ferner müssen die finanziellen und personellen Ressourcen sichergestellt werden.<br />
Wird Jugendhilfeplanung als offener und kommunikativer Prozess initiiert, treffen notwendigerweise<br />
gegensätzliche Meinungen und unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander. Damit<br />
Jugendhilfeplanung nicht an diesen zu erwartenden Konflikten scheitert, sondern sie transparent<br />
und rational aushandelbar machen kann, ist die Unterstützung durch die politischen<br />
Gremien unbedingt notwendig. Es ist also ein politisches Klima gefordert, dass Transparenz<br />
zulässt und Jugendhilfeplanung politisch absichert. Der achte Jugendbericht spricht in diesem<br />
Zusammenhang von der Entwicklung einer demokratischen Streitkultur.<br />
30 9 Der nachfolgende Text ist weitgehend übernommen aus Böer, Andreas/Peter, Hilmar: Jugendhilfeplanung –<br />
Eine <strong>Arbeitshilfe</strong> für Mitglieder in Jugendhilfeausschüssen, Praxis Konkret, Jugendhof Vlotho