Jugendhilfeausschuss Arbeitshilfe - LEA Rheinland-Pfalz
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Inhalt<br />
14. Das Landesjugendamt als obere<br />
Landesjugendbehörde 12<br />
Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 wurden nahezu<br />
alle Aufgaben, die sich unmittelbar auf junge Menschen und Familien beziehen, kommunalisiert.<br />
Ergänzend zu der autonomen örtlichen Jugendhilfe wurde der Auftrag des Landesjugendamtes<br />
neu definiert und nun stärker in den Dienst der örtlichen Ebene gestellt.<br />
Das Aufgabenprofil des Landesjugendamtes ist deshalb heute weit gehend bestimmt durch<br />
den unterstützenden Bezug auf die örtliche Jugendhilfe, auf das Jugendamt und die Einrichtungen<br />
und Dienste der freien Träger. Charakteristisch für seine gesetzlichen Aufgaben<br />
sind die Themenkomplexe „Beratung und Unterstützung“, „Planung und Entwicklung“,<br />
„Gestaltung der Fachpolitik“, „Fortbildung und Qualifizierung“. Zu einem geringeren Anteil<br />
spielen auch „Aufsicht und Genehmigung“ noch eine Rolle und schließlich sind dem Landesjugendamt<br />
häufig zusätzliche Aufgaben übertragen, in denen Verwaltung und Kontrolle<br />
weiterhin relevant sind.<br />
Aufgaben nach § 85 Abs. 2 SGB VIII zur Unterstützung der örtlichen Jugendhilfe<br />
in allen ihren Leistungs- und Aufgabenbereichen<br />
Beratung der örtlichen Träger<br />
Entwicklung von Empfehlungen<br />
Förderung der Zusammenarbeit<br />
Planung, Anregung, Förderung von Modellvorhaben<br />
Weiterentwicklung der Jugendhilfe<br />
Beratung von Einrichtungen<br />
Fortbildung<br />
Planungshilfe<br />
Mittelvergabe/finanzielle Förderung (nicht in allen Leistungs- und Aufgabenfeldern)<br />
(Das vorstehende Aufgabenprofil ist mit geringen Variationen auf alle in der<br />
Übersicht „Aufgaben der Jugendhilfe“ skizzierten Aufgabenfelder des örtlichen<br />
Trägers zu beziehen.)<br />
Weitere originäre Aufgaben des Landesjugendamtes<br />
Aufgaben als überörtlicher Kostenträger (Kostenanerkenntnis, Kostenerstattung)<br />
Entgeltvereinbarungen<br />
Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe<br />
Erlaubniserteilung für Vereinsvormundschaften ...<br />
36<br />
12 Abteilung 3 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>