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Handlungshilfe - Arbeitsstättenverordnung - Unfallkasse Freie ...

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4. Bei Räumen mit Schrägdecken soll die lichte Höhe im Bereich von Arbeitsplätzen<br />

und Verkehrswegen an keiner Stelle unter 2,50 m liegen.<br />

ArbStättV Anhang 1.2<br />

3.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />

‣ ist erforderlich, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische<br />

oder organisatorische Maßnahmen zu vermeiden sind.<br />

‣ weist hin auf:<br />

- vorhandene Gefahren (z. B. Explosionsgefahr, Lärmzone),<br />

- Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Rauchverbot, Gehörschutz),<br />

- Sicherheitseinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Notausgänge).<br />

z. B.: Hindernisse auf Verkehrswegen,<br />

Fluchtwege und Notausgänge,<br />

Absturzgefahren,<br />

Erste-Hilfe-Räume,<br />

Feuerlöscheinrichtungen.<br />

RL 92/58/EWG (Kennzeichnungs-RL)<br />

ArbStättV Anhang 1.3<br />

3.4 Energieverteilungsanlagen<br />

‣ müssen Schutz vor direktem oder indirektem Berühren von spannungsführenden<br />

Teilen bieten, von ihnen dürfen keine Brand- oder Explosionsgefahren ausgehen.<br />

ArbStättV Anhang 1.4

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