Handlungshilfe - Arbeitsstättenverordnung - Unfallkasse Freie ...
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4. Bei Räumen mit Schrägdecken soll die lichte Höhe im Bereich von Arbeitsplätzen<br />
und Verkehrswegen an keiner Stelle unter 2,50 m liegen.<br />
ArbStättV Anhang 1.2<br />
3.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung<br />
‣ ist erforderlich, wenn Risiken für Sicherheit und Gesundheit nicht durch technische<br />
oder organisatorische Maßnahmen zu vermeiden sind.<br />
‣ weist hin auf:<br />
- vorhandene Gefahren (z. B. Explosionsgefahr, Lärmzone),<br />
- Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Rauchverbot, Gehörschutz),<br />
- Sicherheitseinrichtungen (z. B. Feuerlöscher, Notausgänge).<br />
z. B.: Hindernisse auf Verkehrswegen,<br />
Fluchtwege und Notausgänge,<br />
Absturzgefahren,<br />
Erste-Hilfe-Räume,<br />
Feuerlöscheinrichtungen.<br />
RL 92/58/EWG (Kennzeichnungs-RL)<br />
ArbStättV Anhang 1.3<br />
3.4 Energieverteilungsanlagen<br />
‣ müssen Schutz vor direktem oder indirektem Berühren von spannungsführenden<br />
Teilen bieten, von ihnen dürfen keine Brand- oder Explosionsgefahren ausgehen.<br />
ArbStättV Anhang 1.4