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Vorhaben IIc – Solare Strahlungsenergie 1<br />

1 Einleitung<br />

Mit dem vorliegenden Bericht wird für die Sparte der Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie<br />

(im Folgenden: Photovoltaik) die Entwicklung der vergangenen Jahre dargelegt und<br />

analysiert. Darauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des<br />

EEG sowie außerhalb des EEG abgeleitet. Im Folgenden wird einleitend der Anspruch des vorliegenden<br />

Spartenberichts dargelegt und zu parallel laufenden Vorhaben zur Weiterentwicklung<br />

des EEG abgegrenzt (vgl. auch Abbildung 1).<br />

Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des EEG wurde und wird in der öffentlichen Diskussion<br />

die Zukunftsfähigkeit des bestehenden Fördersystems grundlegend in Frage gestellt. Es mehren<br />

sich die Stimmen, die einen Übergang zu einem marktorientierteren Förderrahmen ohne administrative<br />

Preisbestimmung fordern. Hier wurden von verschiedener Seite die unterschiedlichsten<br />

Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung der Förderung der erneuerbaren Energien eingebracht.<br />

Eine Analyse der möglichen Optionen der Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums für die<br />

erneuerbaren Energien ebenso wie dessen Auswirkungen auf das Gesamtsystem aus den verschiedensten<br />

Blickwinkeln ist Gegenstand des vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen<br />

Vorhabens „Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien“. Hierin werden Weiterentwicklungsvorschläge<br />

für sämtliche Zeithorizonte und auch Vorschläge anderer entsprechend untersucht<br />

und bewertet.<br />

Abbildung 1: Einordnung des vorliegenden Vorhabens (EEG-Erfahrungsbericht)<br />

Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeiten zur Vorbereitung und Begleitung der Erstellung des<br />

Erfahrungsberichts 2014 liegt der Schwerpunkt dagegen auf der Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen<br />

zur inkrementellen Weiterentwicklung des bestehenden Förderinstruments.<br />

Hier ist zu berücksichtigen, dass der Bedarf für inkrementelle Anpassungen auch bestehen bleiben<br />

dürfte, wenn im weiteren Verlauf des Prozesses eine umfassendere Reform beschlossen<br />

wird, wofür Anpassungen des bestehenden Systems, insbesondere der Vergütungsvorschriften,<br />

übergangsweise oder auch zur Ausgestaltung und Einführung neuer Instrumentarien benötigt<br />

wird.

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