zwischenbericht-vorhaben-2c,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true
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Vorhaben IIc – Solare Strahlungsenergie 1<br />
1 Einleitung<br />
Mit dem vorliegenden Bericht wird für die Sparte der Stromerzeugung aus solarer Strahlungsenergie<br />
(im Folgenden: Photovoltaik) die Entwicklung der vergangenen Jahre dargelegt und<br />
analysiert. Darauf aufbauend werden Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung des<br />
EEG sowie außerhalb des EEG abgeleitet. Im Folgenden wird einleitend der Anspruch des vorliegenden<br />
Spartenberichts dargelegt und zu parallel laufenden Vorhaben zur Weiterentwicklung<br />
des EEG abgegrenzt (vgl. auch Abbildung 1).<br />
Im Hinblick auf die Weiterentwicklung des EEG wurde und wird in der öffentlichen Diskussion<br />
die Zukunftsfähigkeit des bestehenden Fördersystems grundlegend in Frage gestellt. Es mehren<br />
sich die Stimmen, die einen Übergang zu einem marktorientierteren Förderrahmen ohne administrative<br />
Preisbestimmung fordern. Hier wurden von verschiedener Seite die unterschiedlichsten<br />
Vorschläge für die zukünftige Ausgestaltung der Förderung der erneuerbaren Energien eingebracht.<br />
Eine Analyse der möglichen Optionen der Weiterentwicklung des Förderinstrumentariums für die<br />
erneuerbaren Energien ebenso wie dessen Auswirkungen auf das Gesamtsystem aus den verschiedensten<br />
Blickwinkeln ist Gegenstand des vom Bundesumweltministerium in Auftrag gegebenen<br />
Vorhabens „Zukunftswerkstatt Erneuerbare Energien“. Hierin werden Weiterentwicklungsvorschläge<br />
für sämtliche Zeithorizonte und auch Vorschläge anderer entsprechend untersucht<br />
und bewertet.<br />
Abbildung 1: Einordnung des vorliegenden Vorhabens (EEG-Erfahrungsbericht)<br />
Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeiten zur Vorbereitung und Begleitung der Erstellung des<br />
Erfahrungsberichts 2014 liegt der Schwerpunkt dagegen auf der Entwicklung konkreter Handlungsempfehlungen<br />
zur inkrementellen Weiterentwicklung des bestehenden Förderinstruments.<br />
Hier ist zu berücksichtigen, dass der Bedarf für inkrementelle Anpassungen auch bestehen bleiben<br />
dürfte, wenn im weiteren Verlauf des Prozesses eine umfassendere Reform beschlossen<br />
wird, wofür Anpassungen des bestehenden Systems, insbesondere der Vergütungsvorschriften,<br />
übergangsweise oder auch zur Ausgestaltung und Einführung neuer Instrumentarien benötigt<br />
wird.