Inhaltsverzeichnis: Hier klicken Alter Zementestrich ... - EstrichTechnik
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Komprimierung des Klebstoffbettes infolge der Radpresslasten der Patientenbetten<br />
kommen.<br />
Wegen der vor Ort vorgefundenen Beschaffenheit des Estrichs und der resultierenden<br />
Ergebnisse der Prüfmaßnahmen ist es erforderlich, die tatsächlich vorhandene<br />
Estrichgüte einer Überprüfung zu unterziehen. Dies kann mittels der Prüfung der<br />
Biegezugfestigkeit (Bestätigungsprüfung an Probestücken) erfolgen. Möglicherweise<br />
ist es dann notwendig, den Estrich wegen der unzureichenden Festigkeit komplett<br />
zurückzubauen, auch unter dem Gesichtspunkt der 35 Jahre Nutzung des Fußbodens<br />
in einem Krankenhaus als Bettenstation. Zu beachten ist hier die übliche Nutzungsdauer<br />
einer solchen Estrichkonstruktion, die nach 35 Jahren sicher noch nicht zu<br />
Ende sein muss, aber ihre Spuren infolge der Nutzung hinterlassen hat.<br />
Vorsicht Falle: Neue Anforderungen – auch für den Bestand zu beachten?<br />
Zum Zeitpunkt des Einbaus des Estrichs und der damals gültigen DIN 1055, Teil 3,<br />
„Lastannahmen für Bauten, Verkehrslasten“ (Ausgabe Juni 1971) war nach Abschnitt<br />
6, Tabelle 6.1 für Krankenzimmer und Aufenthaltsräume in Krankenhäusern eine lotrechte<br />
Verkehrslast von 2,0 kN/m² (nach Neufassung 2002: 1,5 kN/m²) und für Flure in<br />
Krankenhäusern eine Verkehrslast von 3,5 kN/m² (nach Neufassung 2002: 3,0 kN/m²)<br />
notwendig.<br />
Demnach sollte die Estrichnenndicke für die Patientenzimmer (2,0 kN/m² Verkehrslast)<br />
nach alter Norm bei einem ZE 20 ≥ 35 mm und bei einem ZE 30 ≥ 30 mm betragen,<br />
wenn die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht bis 5 mm beträgt. Bei<br />
Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht von > 5 bis 10 mm sollte die Estrichnenndicke<br />
dagegen nach alter Norm bei einem ZE 20 ≥ 40 mm und bei einem ZE 30 ≥ 35<br />
mm betragen.<br />
Dagegen ist zu beachten, dass die Estrichnenndicke für die Flure (3,5 kN/m² Verkehrslast)<br />
nach alter Norm bei einem ZE 20 ≥ 55 mm und bei einem ZE 30 ≥ 45 mm betragen<br />
sollte, wenn die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht bis 5 mm beträgt. Bei<br />
Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht von > 5 bis 10 mm sollte die Estrichnenndicke<br />
dagegen nach alter Norm bei einem ZE 20 ≥ 60 mm und bei einem ZE 30 ≥ 55<br />
mm betragen.<br />
Es war also anzuraten, sowohl die Verkehrslast als auch die notwendige Estrichdicke<br />
auf die Ist-Situation und tatsächlich notwendige Vorgaben hin zu überprüfen, da vor<br />
Ort an den zugänglichen Prüfstellen mindestens die notwendige Estrichdicke nicht<br />
überall vorgefunden wurde.<br />
Fazit: Alte Estriche nicht bedenkenlos belegen - sonst kann es teuer werden<br />
Der Bauherr vertrat letztendlich aus Kostengründen und zur Vermeidung der Verzögerung<br />
des Bauablaufs die Ansicht, dass der vorhandene Estrich und der alte Oberboden<br />
über 35 Jahre schadensfrei geblieben sei, also würde der Estrich bei gleicher<br />
Nutzung weiterhin schadensfrei bleiben - einer Verlegung eines neuen Bodenbelags<br />
stände daher doch nichts im Wege.<br />
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