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Inhaltsverzeichnis: Hier klicken Alter Zementestrich ... - EstrichTechnik

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© info@boden-floors.de<br />

b 04<br />

Komprimierung des Klebstoffbettes infolge der Radpresslasten der Patientenbetten<br />

kommen.<br />

Wegen der vor Ort vorgefundenen Beschaffenheit des Estrichs und der resultierenden<br />

Ergebnisse der Prüfmaßnahmen ist es erforderlich, die tatsächlich vorhandene<br />

Estrichgüte einer Überprüfung zu unterziehen. Dies kann mittels der Prüfung der<br />

Biegezugfestigkeit (Bestätigungsprüfung an Probestücken) erfolgen. Möglicherweise<br />

ist es dann notwendig, den Estrich wegen der unzureichenden Festigkeit komplett<br />

zurückzubauen, auch unter dem Gesichtspunkt der 35 Jahre Nutzung des Fußbodens<br />

in einem Krankenhaus als Bettenstation. Zu beachten ist hier die übliche Nutzungsdauer<br />

einer solchen Estrichkonstruktion, die nach 35 Jahren sicher noch nicht zu<br />

Ende sein muss, aber ihre Spuren infolge der Nutzung hinterlassen hat.<br />

Vorsicht Falle: Neue Anforderungen – auch für den Bestand zu beachten?<br />

Zum Zeitpunkt des Einbaus des Estrichs und der damals gültigen DIN 1055, Teil 3,<br />

„Lastannahmen für Bauten, Verkehrslasten“ (Ausgabe Juni 1971) war nach Abschnitt<br />

6, Tabelle 6.1 für Krankenzimmer und Aufenthaltsräume in Krankenhäusern eine lotrechte<br />

Verkehrslast von 2,0 kN/m² (nach Neufassung 2002: 1,5 kN/m²) und für Flure in<br />

Krankenhäusern eine Verkehrslast von 3,5 kN/m² (nach Neufassung 2002: 3,0 kN/m²)<br />

notwendig.<br />

Demnach sollte die Estrichnenndicke für die Patientenzimmer (2,0 kN/m² Verkehrslast)<br />

nach alter Norm bei einem ZE 20 ≥ 35 mm und bei einem ZE 30 ≥ 30 mm betragen,<br />

wenn die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht bis 5 mm beträgt. Bei<br />

Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht von > 5 bis 10 mm sollte die Estrichnenndicke<br />

dagegen nach alter Norm bei einem ZE 20 ≥ 40 mm und bei einem ZE 30 ≥ 35<br />

mm betragen.<br />

Dagegen ist zu beachten, dass die Estrichnenndicke für die Flure (3,5 kN/m² Verkehrslast)<br />

nach alter Norm bei einem ZE 20 ≥ 55 mm und bei einem ZE 30 ≥ 45 mm betragen<br />

sollte, wenn die Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht bis 5 mm beträgt. Bei<br />

Zusammendrückbarkeit der Dämmschicht von > 5 bis 10 mm sollte die Estrichnenndicke<br />

dagegen nach alter Norm bei einem ZE 20 ≥ 60 mm und bei einem ZE 30 ≥ 55<br />

mm betragen.<br />

Es war also anzuraten, sowohl die Verkehrslast als auch die notwendige Estrichdicke<br />

auf die Ist-Situation und tatsächlich notwendige Vorgaben hin zu überprüfen, da vor<br />

Ort an den zugänglichen Prüfstellen mindestens die notwendige Estrichdicke nicht<br />

überall vorgefunden wurde.<br />

Fazit: Alte Estriche nicht bedenkenlos belegen - sonst kann es teuer werden<br />

Der Bauherr vertrat letztendlich aus Kostengründen und zur Vermeidung der Verzögerung<br />

des Bauablaufs die Ansicht, dass der vorhandene Estrich und der alte Oberboden<br />

über 35 Jahre schadensfrei geblieben sei, also würde der Estrich bei gleicher<br />

Nutzung weiterhin schadensfrei bleiben - einer Verlegung eines neuen Bodenbelags<br />

stände daher doch nichts im Wege.<br />

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