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© info@boden-floors.de<br />
b 04<br />
Nach Entfernen des Oberbodens: <strong>Alter</strong> Estrich verlegereif? - besser: genau hingucken<br />
Bauherr teilt die Bedenken und Hinweise des Sachverständigen<br />
nicht - trotzdem bedenkenlos belegen?<br />
In diesem Fall hat der Bodenleger richtig gehandelt: Im Rahmen seiner Prüfungs-,<br />
Sorgfalts- und Hinweispflichten wurde der Untergrund überprüft und schließlich<br />
Bedenken angemeldet. Gegenüber dem planendem und bauleitenden Architekten<br />
hat der Bodenleger solchermaßen eine Risikosensibilisierung betrieben. Daraufhin<br />
beauftragte der Bauherr die weitergehenden Untersuchungen durch den Sachverständigen.<br />
Diese Überprüfungen zeigten: Die Untersuchung mit handwerklichen<br />
Methoden ist nicht immer ausreichend. Im Zweifelsfall sollte ein Sachverständiger<br />
hinzugezogen werden. In diesem Fall haben sich die Kosten der Beauftragung eines<br />
Sachverständigen sowohl für den Architekten als auch für den Bodenleger ausgezahlt<br />
(Stichwort: gesamtschuldnerische Haftung) - Dem Bauherrn wurde das risikobehaftete<br />
Vorgehen erläutert und aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der Prüfergebnisse<br />
hat der Bodenleger seine Bedenken erneuert. Eine Sachmangelhaftung (früher: Gewährleistung)<br />
für die Bodenbelagsarbeiten ist nur mit Einschränkungen möglich: Das<br />
Risiko für Bruchzonenverlagerungen unterhalb der verfestigenden Grundierung und<br />
dadurch bedingte Schäden am neuen Oberboden muss der Bauherr selbst übernehmen.<br />
<strong>Hier</strong>für war eine technische Freistellungserklärung durch den Bauherrn gegenüber<br />
dem Bodenleger notwendig, um eine Inanspruchnahme für spätere Schäden zu<br />
vermeiden. Hans-Joachim Rolof<br />
Dipl.Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof<br />
ist Diplomingenieur, Maler- und Lackierermeister, staatl. gepr. Bodenleger,<br />
Gebäude-Energieberater (HWK), von der IHK zu Koblenz ö.b.u.v. Sachverständiger für Bautenschutz,<br />
Beschichtungen, Bodenbeläge sowie für das Maler- und Lackierer-Handwerk und Bodenlegergewerbe,<br />
Berufssachverständiger und geschäftsführender Gesellschafter des Iba-Instituts Gottfried & Rolof, Koblenz<br />
- Düsseldorf - Stuttgart, Fachdozent, Fachautor<br />
Kontakt: Dipl.Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof, ö.b.u.v. Berufssachverständiger im Iba-Institut,<br />
Im Metternicher Feld 4, 56072 Koblenz, Telefon: 0261/88938-0, mail: info@iba-institut.de<br />
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