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© info@boden-floors.de<br />

b 04<br />

Nach Entfernen des Oberbodens: <strong>Alter</strong> Estrich verlegereif? - besser: genau hingucken<br />

Bauherr teilt die Bedenken und Hinweise des Sachverständigen<br />

nicht - trotzdem bedenkenlos belegen?<br />

In diesem Fall hat der Bodenleger richtig gehandelt: Im Rahmen seiner Prüfungs-,<br />

Sorgfalts- und Hinweispflichten wurde der Untergrund überprüft und schließlich<br />

Bedenken angemeldet. Gegenüber dem planendem und bauleitenden Architekten<br />

hat der Bodenleger solchermaßen eine Risikosensibilisierung betrieben. Daraufhin<br />

beauftragte der Bauherr die weitergehenden Untersuchungen durch den Sachverständigen.<br />

Diese Überprüfungen zeigten: Die Untersuchung mit handwerklichen<br />

Methoden ist nicht immer ausreichend. Im Zweifelsfall sollte ein Sachverständiger<br />

hinzugezogen werden. In diesem Fall haben sich die Kosten der Beauftragung eines<br />

Sachverständigen sowohl für den Architekten als auch für den Bodenleger ausgezahlt<br />

(Stichwort: gesamtschuldnerische Haftung) - Dem Bauherrn wurde das risikobehaftete<br />

Vorgehen erläutert und aufgezeigt. Vor dem Hintergrund der Prüfergebnisse<br />

hat der Bodenleger seine Bedenken erneuert. Eine Sachmangelhaftung (früher: Gewährleistung)<br />

für die Bodenbelagsarbeiten ist nur mit Einschränkungen möglich: Das<br />

Risiko für Bruchzonenverlagerungen unterhalb der verfestigenden Grundierung und<br />

dadurch bedingte Schäden am neuen Oberboden muss der Bauherr selbst übernehmen.<br />

<strong>Hier</strong>für war eine technische Freistellungserklärung durch den Bauherrn gegenüber<br />

dem Bodenleger notwendig, um eine Inanspruchnahme für spätere Schäden zu<br />

vermeiden. Hans-Joachim Rolof<br />

Dipl.Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof<br />

ist Diplomingenieur, Maler- und Lackierermeister, staatl. gepr. Bodenleger,<br />

Gebäude-Energieberater (HWK), von der IHK zu Koblenz ö.b.u.v. Sachverständiger für Bautenschutz,<br />

Beschichtungen, Bodenbeläge sowie für das Maler- und Lackierer-Handwerk und Bodenlegergewerbe,<br />

Berufssachverständiger und geschäftsführender Gesellschafter des Iba-Instituts Gottfried & Rolof, Koblenz<br />

- Düsseldorf - Stuttgart, Fachdozent, Fachautor<br />

Kontakt: Dipl.Ing. (FH) Hans-Joachim Rolof, ö.b.u.v. Berufssachverständiger im Iba-Institut,<br />

Im Metternicher Feld 4, 56072 Koblenz, Telefon: 0261/88938-0, mail: info@iba-institut.de<br />

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