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Handlungsempfehlungen des Bayerischen Integrationsrates ...

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Geschäftsstelle <strong>des</strong> Integrationsbeauftragten<br />

der <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung (IntB)<br />

Martin Neumeyer, MdL<br />

2.4.6. Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />

Flexible Arbeitszeitmodelle sowie flexible, wohnortnahe und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote<br />

sind von entscheidender Bedeutung: Um dies zu ermöglichen Bedarf es gemeinsamer<br />

Bemühungen seitens <strong>des</strong> Freistaates, der Kommunen, wie auch der Unternehmen<br />

und zivilgesellschaftlicher Akteure. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kein<br />

spezifisch integrationspolitisches Handlungsfeld, betrifft aber Familien mit und ohne Migrationshintergrund<br />

gleichermaßen. Insbesondere im Bereich der Krippen und Kindertageseinrichtungen<br />

besteht diesbezüglich Handlungsbedarf.<br />

2.4.7. Anerkennung der Abschlüsse<br />

Zum inländischen Qualifikationspotential gehören auch ausländische Berufs- und Studienabschlüsse,<br />

die der Anerkennung bedürfen um auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwertbar<br />

gemacht werden zu können. Daher sollten gemäß den Regelungen <strong>des</strong> geplanten Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes<br />

(BQFG) 24 Anerkennungsmöglichkeiten für alle lan<strong>des</strong>rechtlich<br />

geregelten Berufe (z.B. Lehrer, Erzieher) geschaffen werden. Um eine einheitliche<br />

Anerkennungspraxis in ganz Deutschland zu erreichen, ist es notwendig, dass die Bun<strong>des</strong>länder<br />

ihre Ländergesetze entsprechend anpassen. Damit Anerkennungsverfahren einheitlich<br />

verlaufen, müssen Kriterien und Standards für Verfahren und Bescheide geschaffen<br />

werden. Über das Bun<strong>des</strong>gesetz hinausgehend, könnte Bayern gute Praxis prägen, indem in<br />

den Anerkennungsbescheiden ein umfassen<strong>des</strong> Kompetenzprofil dargestellt werden würde.<br />

Davon würden sowohl Antragsteller, als auch Arbeitgeber profitieren. Die Bescheide sollten<br />

zudem öffentlich zugänglich sein 25 . Um Homogenität zu erreichen, wäre eine Vernetzung der<br />

Anerkennungsstellen untereinander förderlich, was beispielsweise durch einen Arbeitskreis<br />

geschehen könnte.<br />

Im BQFG sind im reglementierten Bereich Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Im Idealfall<br />

zeigt die Anerkennungsstelle bestehende Möglichkeiten auf und organisiert die Weiterleitung<br />

in die Anpassungsmaßnahme, beziehungsweise Eignungsprüfung. Damit Anpassungsmaßnahmen<br />

jedoch tatsächlich absolviert werden können, müssen sie flexibel gestaltet werden<br />

und dürfen nicht zu lange dauern. Sie sollten direkt im Anschluss an das Anerkennungs-<br />

24 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen<br />

25 Vgl. Englmann, Bettina. „Verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Berufsqualifikationen“ –<br />

Stellungnahme zum Fragenkatalog – Öffentliches Fachgespräch „Verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse<br />

und Berufsqualifikationen“. Augsburg, 2010, S. 2.<br />

http://www.bun<strong>des</strong>tag.de/bun<strong>des</strong>tag/ausschuesse17/a18/anhoerungen/auslaendische_abschluesse/ADrs_17-<br />

82_e.pdf<br />

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