Handlungsempfehlungen des Bayerischen Integrationsrates ...
Handlungsempfehlungen des Bayerischen Integrationsrates ...
Handlungsempfehlungen des Bayerischen Integrationsrates ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Geschäftsstelle <strong>des</strong> Integrationsbeauftragten<br />
der <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung (IntB)<br />
Martin Neumeyer, MdL<br />
2.4.6. Vereinbarkeit von Familie und Beruf<br />
Flexible Arbeitszeitmodelle sowie flexible, wohnortnahe und bedarfsgerechte Kinderbetreuungsangebote<br />
sind von entscheidender Bedeutung: Um dies zu ermöglichen Bedarf es gemeinsamer<br />
Bemühungen seitens <strong>des</strong> Freistaates, der Kommunen, wie auch der Unternehmen<br />
und zivilgesellschaftlicher Akteure. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kein<br />
spezifisch integrationspolitisches Handlungsfeld, betrifft aber Familien mit und ohne Migrationshintergrund<br />
gleichermaßen. Insbesondere im Bereich der Krippen und Kindertageseinrichtungen<br />
besteht diesbezüglich Handlungsbedarf.<br />
2.4.7. Anerkennung der Abschlüsse<br />
Zum inländischen Qualifikationspotential gehören auch ausländische Berufs- und Studienabschlüsse,<br />
die der Anerkennung bedürfen um auf dem deutschen Arbeitsmarkt verwertbar<br />
gemacht werden zu können. Daher sollten gemäß den Regelungen <strong>des</strong> geplanten Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes<br />
(BQFG) 24 Anerkennungsmöglichkeiten für alle lan<strong>des</strong>rechtlich<br />
geregelten Berufe (z.B. Lehrer, Erzieher) geschaffen werden. Um eine einheitliche<br />
Anerkennungspraxis in ganz Deutschland zu erreichen, ist es notwendig, dass die Bun<strong>des</strong>länder<br />
ihre Ländergesetze entsprechend anpassen. Damit Anerkennungsverfahren einheitlich<br />
verlaufen, müssen Kriterien und Standards für Verfahren und Bescheide geschaffen<br />
werden. Über das Bun<strong>des</strong>gesetz hinausgehend, könnte Bayern gute Praxis prägen, indem in<br />
den Anerkennungsbescheiden ein umfassen<strong>des</strong> Kompetenzprofil dargestellt werden würde.<br />
Davon würden sowohl Antragsteller, als auch Arbeitgeber profitieren. Die Bescheide sollten<br />
zudem öffentlich zugänglich sein 25 . Um Homogenität zu erreichen, wäre eine Vernetzung der<br />
Anerkennungsstellen untereinander förderlich, was beispielsweise durch einen Arbeitskreis<br />
geschehen könnte.<br />
Im BQFG sind im reglementierten Bereich Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Im Idealfall<br />
zeigt die Anerkennungsstelle bestehende Möglichkeiten auf und organisiert die Weiterleitung<br />
in die Anpassungsmaßnahme, beziehungsweise Eignungsprüfung. Damit Anpassungsmaßnahmen<br />
jedoch tatsächlich absolviert werden können, müssen sie flexibel gestaltet werden<br />
und dürfen nicht zu lange dauern. Sie sollten direkt im Anschluss an das Anerkennungs-<br />
24 Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen<br />
25 Vgl. Englmann, Bettina. „Verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Berufsqualifikationen“ –<br />
Stellungnahme zum Fragenkatalog – Öffentliches Fachgespräch „Verbesserte Anerkennung ausländischer Abschlüsse<br />
und Berufsqualifikationen“. Augsburg, 2010, S. 2.<br />
http://www.bun<strong>des</strong>tag.de/bun<strong>des</strong>tag/ausschuesse17/a18/anhoerungen/auslaendische_abschluesse/ADrs_17-<br />
82_e.pdf<br />
10