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Handlungsempfehlungen des Bayerischen Integrationsrates ...

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Geschäftsstelle <strong>des</strong> Integrationsbeauftragten<br />

der <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung (IntB)<br />

Martin Neumeyer, MdL<br />

inländische wie ausländische Fachkräfte präsentieren. Derartige Angebote würden als Beitrag<br />

zum Aufbau einer Willkommenskultur die Attraktivität Bayerns als Wirtschaftsstandort<br />

weiter erhöhen. Insgesamt gesehen ist es wichtig, für eine gesteuerte Zuwanderung ausländischer<br />

Fachkräfte bei der einheimischen Bevölkerung zu werben und deren positiven Aspekte<br />

in den Vordergrund zu rücken.<br />

3.3. Steuerung der Zuwanderung<br />

Gegenwärtig erfolgt die Steuerung der Zuwanderung von Fachkräften insbesondere über<br />

den Grundsatz der Zuwanderung bei Nachweis eines konkreten Arbeitsplatzangebotes 33 und<br />

die sogenannte Vorrangprüfung 34 . In Anbetracht der vorhandenen Potentiale in Bayern –<br />

Menschen mit Migrationshintergrund, Frauen, ältere Arbeitnehmer und Schulabbrecher –<br />

sind diese Instrumente zur Regulierung der Zuwanderung von Fachkräften durchaus sinnvoll.<br />

Der gegenwärtige Wirtschaftsaufschwung macht jedoch deutlich, dass es wichtig ist, die Vorrangprüfung<br />

flexibel und gemäß den Bedürfnissen <strong>des</strong> Arbeitsmarktes anzuwenden. Eine<br />

generelle Abschaffung macht jedoch aufgrund der sich ändernden Wirtschaftslage wenig<br />

Sinn. Vielmehr sollten die gesetzlichen Spielräume geprüft und genutzt werden. Das neu<br />

eingeführte Jobmonitoring wird künftig den Bedarf an Arbeitskräften ermitteln. Je nach Bedarf<br />

sollte dann über eine flexible Anwendung bzw. zeitlich begrenzte Aussetzung kurzfristig<br />

entschieden werden. Zudem bleibt zu überlegen, wie eine zeitlich begrenzte Aufenthaltssicherheit<br />

für Zuwanderer beim plötzlichen Verlust <strong>des</strong> Arbeitsplatzes gewährt werden kann.<br />

Hier sind die Ausländerbehörden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben bereits heute bemüht,<br />

den betreffenden Zuwanderern Zeit einzuräumen, um eine neue Stelle zu finden, die<br />

durch einen Drittstaatsangehörigen besetzt werden kann.<br />

33 unter www.innenministerium.bayern.de/buerger/auslaender/leben findet sich ein Überblick über das geltende<br />

Recht der Arbeitsmigration<br />

34 Diese wurde bereits für einzelne Berufsgruppen ausgesetzt<br />

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