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Handlungsempfehlungen des Bayerischen Integrationsrates ...

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Geschäftsstelle <strong>des</strong> Integrationsbeauftragten<br />

der <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung (IntB)<br />

Martin Neumeyer, MdL<br />

Glossar<br />

Nachqualifizierung:<br />

Unter Nachqualifizierung werden die Qualifizierungsangebote verstanden, die auf das Ablegen<br />

einer Abschlussprüfung (gemäß BBiG § 37) vorbereiten, der sogenannten „Externenprüfung“.<br />

Teilnehmende sind Personen (mit und ohne Migrationshintergrund) ohne formale Qualifikation<br />

in dem entsprechenden Beruf als auch An- und Ungelernte mit einschlägigen Erfahrungen<br />

im jeweiligen Berufsfeld. Nachqualifizierungen führen zu einem formalen Berufsabschluss.<br />

Dies zielt also in unserem Fall auf Ausbildungsabbrecher. Hierfür gibt es schon eine<br />

Vielzahl von Angeboten, die zwar noch ausgebaut werden könnten aber jetzt schon im Instrumentarium<br />

<strong>des</strong> SGB verankert sind.<br />

Anpassungsqualifizierung:<br />

Zielgruppe von Anpassungsqualifizierungen sind Personen mit formalen Qualifikationen, die<br />

im Aus- oder Inland erworben wurden und die Anforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt<br />

nicht (mehr) vollständig erfüllen. Im Zusammenhang mit der Anerkennung von im Ausland<br />

erworbenen Qualifikationen wird auch von Anpassungsmaßnahmen gesprochen. Der<br />

Begriff ist auf EU-Anerkennungsrichtlinien zurückzuführen (seit Oktober 2007 gilt die RL<br />

2005/36/EG). Wenn Ausbildungsinhalte differieren, besteht die Möglichkeit, durch das erfolgreiche<br />

Absolvieren einer Anpassungsqualifizierung eine volle Anerkennung der ausländischen<br />

Qualifikation zu erreichen. Im Rahmen <strong>des</strong> Anerkennungsverfahrens wird zunächst<br />

eine Teilanerkennung ausgesprochen, die mit einer Anpassungsmaßnahme in Form eines<br />

Lehrgangs oder eines Praktikums verknüpft wird. Mit der Absolvierung wird eine volle Anerkennung<br />

und damit eine Formalisierung <strong>des</strong> Berufsabschlusses erworben, ohne erneutes<br />

Ablegen einer Prüfung.<br />

Brückenmaßnahmen:<br />

Bei „Brückenmaßnahme“ handelt es sich um einen Sammelbegriff. Darunter werden alle<br />

Maßnahmen gefasst, die für Menschen mit Migrationshintergrund eine „Brückenfunktion“<br />

zum Arbeitsmarkt einnehmen, also den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern bzw. ermöglichen.<br />

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