Handlungsempfehlungen des Bayerischen Integrationsrates ...
Handlungsempfehlungen des Bayerischen Integrationsrates ...
Handlungsempfehlungen des Bayerischen Integrationsrates ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Geschäftsstelle <strong>des</strong> Integrationsbeauftragten<br />
der <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung (IntB)<br />
Martin Neumeyer, MdL<br />
Glossar<br />
Nachqualifizierung:<br />
Unter Nachqualifizierung werden die Qualifizierungsangebote verstanden, die auf das Ablegen<br />
einer Abschlussprüfung (gemäß BBiG § 37) vorbereiten, der sogenannten „Externenprüfung“.<br />
Teilnehmende sind Personen (mit und ohne Migrationshintergrund) ohne formale Qualifikation<br />
in dem entsprechenden Beruf als auch An- und Ungelernte mit einschlägigen Erfahrungen<br />
im jeweiligen Berufsfeld. Nachqualifizierungen führen zu einem formalen Berufsabschluss.<br />
Dies zielt also in unserem Fall auf Ausbildungsabbrecher. Hierfür gibt es schon eine<br />
Vielzahl von Angeboten, die zwar noch ausgebaut werden könnten aber jetzt schon im Instrumentarium<br />
<strong>des</strong> SGB verankert sind.<br />
Anpassungsqualifizierung:<br />
Zielgruppe von Anpassungsqualifizierungen sind Personen mit formalen Qualifikationen, die<br />
im Aus- oder Inland erworben wurden und die Anforderungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt<br />
nicht (mehr) vollständig erfüllen. Im Zusammenhang mit der Anerkennung von im Ausland<br />
erworbenen Qualifikationen wird auch von Anpassungsmaßnahmen gesprochen. Der<br />
Begriff ist auf EU-Anerkennungsrichtlinien zurückzuführen (seit Oktober 2007 gilt die RL<br />
2005/36/EG). Wenn Ausbildungsinhalte differieren, besteht die Möglichkeit, durch das erfolgreiche<br />
Absolvieren einer Anpassungsqualifizierung eine volle Anerkennung der ausländischen<br />
Qualifikation zu erreichen. Im Rahmen <strong>des</strong> Anerkennungsverfahrens wird zunächst<br />
eine Teilanerkennung ausgesprochen, die mit einer Anpassungsmaßnahme in Form eines<br />
Lehrgangs oder eines Praktikums verknüpft wird. Mit der Absolvierung wird eine volle Anerkennung<br />
und damit eine Formalisierung <strong>des</strong> Berufsabschlusses erworben, ohne erneutes<br />
Ablegen einer Prüfung.<br />
Brückenmaßnahmen:<br />
Bei „Brückenmaßnahme“ handelt es sich um einen Sammelbegriff. Darunter werden alle<br />
Maßnahmen gefasst, die für Menschen mit Migrationshintergrund eine „Brückenfunktion“<br />
zum Arbeitsmarkt einnehmen, also den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern bzw. ermöglichen.<br />
16