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Handlungsempfehlungen des Bayerischen Integrationsrates ...

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Geschäftsstelle <strong>des</strong> Integrationsbeauftragten<br />

der <strong>Bayerischen</strong> Staatsregierung (IntB)<br />

Martin Neumeyer, MdL<br />

3. Gestaltung der Zuwanderung – Förderung der Integration<br />

3.1. Gestaltung der Zuwanderung – Förderung der Integration<br />

Die Aktivierung, Förderung und Nutzung inländischer Potentiale hat Vorrang bei der<br />

Sicherung der Fachkräfte. Diese Potentiale werden im Hinblick auf den demografischen<br />

Wandel allerdings voraussichtlich nicht ausreichen, um dem Bedarf an Fachkräften gerecht<br />

zu werden. Insofern werden die Wirtschaftsunternehmen auch auf qualifizierte Zuwanderung<br />

angewiesen sein – vor allem aus den EU-Mitgliedsstaaten, aber auch aus Staaten außerhalb<br />

der Europäischen Union.<br />

Die Motivation der in Deutschland benötigten Fachkräfte sollte bereits im Herkunftsland<br />

geweckt und entwickelt werden. Mittlerorganisationen und Auslandsvertretungen informieren<br />

mit ihren weltweiten Netzwerken über Deutschland und seine Arbeits- und<br />

Studienbedingungen. Gerade auch die Wirtschaftsunternehmen und Wirtschaftsverbände<br />

sind angesprochen, für Deutschland als Standort zu werben und eventuell<br />

zuwanderungswillige Fachkräfte mit fachkräftesuchenden Unternehmen in Deutschland in<br />

Kontakt zu bringen („Matching“). Die Vernetzung dieser Aktivitäten – von Mittlerorganisationen,<br />

Auslandsvertretungen und Wirtschaftsverbänden - schon in den Herkunftsländern und<br />

in Deutschland ist ein wichtiger Schritt für die qualifizierte Zuwanderung. Durch die Herstellung<br />

von Prozessketten im Sinne einer Verzahnung nationaler, regionaler und lokaler Angebote<br />

kann das komplexe Zusammenwirken aller Beteiligten ohne große Abstimmungsprobleme<br />

ermöglicht werden.<br />

International tätige Mittlerorganisationen sowie national, regional und lokal tätige Akteure<br />

können in einer Prozesskette ihre jeweilige Expertise einbringen. Dies betrifft innerhalb der<br />

Prozesskette:<br />

- Sprachlicher und lan<strong>des</strong>kundlicher Unterrichte und Informationen bereits in den Herkunftsländern<br />

(Vorintegrationskurse/Sprachprüfungen, ggf. Vorbereitung auf Integrationskurse<br />

in Deutschland)<br />

- Feststellung von beruflichen Potentialen, berufliche Orientierung und Planung<br />

- Ermöglichung von Umsetzung und (Weiter-)Qualifizierung<br />

- Ermöglichung <strong>des</strong> Einstiegs in den Arbeitsprozess<br />

- Sicherung und Ausbau der Potentiale für den Arbeitsprozess<br />

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