HM 2008-03.indd - Häusermagazin
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Gefahr im Boden?<br />
Schadstoffgutachten kann zu den Werbungskosten zählen<br />
Sieht sich der Eigentümer eines<br />
Grundstücks gezwungen,<br />
durch ein aufwändiges Schadstoffgutachten<br />
die Bodenbeschaffenheit<br />
des Geländes überprüfen zu<br />
lassen, so können die Kosten dafür<br />
steuerlich geltend gemacht werden.<br />
Zumindest dann, wenn eine<br />
künftige Vermietung bzw. Veräußerung<br />
des Grundstücks geplant<br />
ist und Klarheit über mögliche Gefahren<br />
bzw. die Notwendigkeit von<br />
Sanierungsmaßnahmen geschaffen<br />
werden soll. So haben es nach<br />
Auskunft des Infodienstes Recht<br />
und Steuern der LBS die höchsten<br />
Finanzrichter festgestellt.<br />
(Bundesfinanzhof, AZ IX R 2/05)<br />
Energiesparmaßnahmen am Haus – wer soll zahlen<br />
Jeder zweite Deutsche spricht<br />
sich dafür aus, dass Mieter und<br />
Eigentümer von Immobilien die<br />
Kosten für energetische Modernisierungsmaß-<br />
nahmen gemeinsam<br />
tragen. Das ergab jetzt eine repräsentative<br />
Emnid-Umfrage im Auftrag<br />
der BHW Bausparkasse.<br />
Die Bundesregierung plant für<br />
Hauseigentümer umfangreiche<br />
Auflagen zur Senkung des Heizenergieverbrauchs.<br />
Für die oft kostspieligenModernisierungsmaßnahmen<br />
müssen zunächst die Vermieter<br />
aufkommen. Doch vom<br />
besseren Wohnklima – durch Wärmedämmung,<br />
Erneuerung der<br />
Heizungsanlage oder der Fenster<br />
– profitieren auch die Mieter.<br />
In einer aktuellen Emnid-Umfrage<br />
der Bausparkasse BHW wurden<br />
Mieter und Vermieter befragt,<br />
wer nun die Kosten tragen soll.<br />
„Der Hausbesitzer alleine“, antworteten<br />
42 Prozent der Befragten,<br />
lediglich 3,4 Prozent sehen<br />
nur den Mieter in der Pflicht. Die<br />
mit 50,2 Prozent knappe Mehrheit<br />
der Deutschen plädiert jedoch dafür,<br />
dass Mieter und Vermieter die<br />
Modernisierungskosten gemeinsam<br />
tragen. Für Rüdiger Grimmert<br />
von der BHW Bausparkasse ist das<br />
eine folgerichtige Lösung. Schließlich<br />
würden beide Parteien gewinnen,<br />
Bund und Länder zudem<br />
gute Förderungen anbieten. „Während<br />
Mieter zum Beispiel geringere<br />
Heizkosten zahlen, steigern Ei-<br />
gentümer den Wert und damit die<br />
langfristige Attraktivität ihrer Immobilie“,<br />
konstatiert Grimmert.<br />
FINANZEN & RECHT<br />
Der Fall: Das Grundstück hatte in<br />
rund 50 Jahren eine wechselvolle<br />
Geschichte hinter sich, unter anderem<br />
war es an einen Kfz-Zubehörhandel<br />
und an ein Fachgeschäft<br />
für Kleinkrafträder, Rasenmäher<br />
und Sägen vermietet gewesen. Als<br />
der Eigentümer die Immobilie verkaufen<br />
wollte, gab er ein Schadstoffgutachten<br />
in Auftrag, das<br />
rund 25.000 Euro kostete. Das Finanzamt<br />
sperrte sich dagegen, diese<br />
Ausgaben als Werbungskosten<br />
aus Vermietung und Verpachtung<br />
anzuerkennen. Es liege kein direkter<br />
Zusammenhang mit dem Mietverhältnis<br />
vor, argumentierten die<br />
Beamten. Außerdem seien Aufwendungen<br />
für Grund und Boden<br />
grundsätzlich keine sofort abzugsfähigen<br />
Werbungskosten.<br />
Das Urteil: Der Bundesfinanzhof<br />
ließ keine Zweifel, dass er die Sache<br />
anders sah als die Finanzbehörden.<br />
Es handle sich bei dem Schadstoffgutachten<br />
klar um Werbungskosten,<br />
die vom Fiskus anzuerkennen<br />
seien. Schließlich gehöre im konkreten<br />
Fall nicht nur das Gebäude<br />
selbst, sondern auch der Grund<br />
und Boden untrennbar zum vermieteten<br />
Objekt. Der Eigentümer<br />
habe von einer Belastung des Untergrundes<br />
ausgehen müssen, die<br />
im Zusammenhang mit der jahrelangen<br />
Vermietung stand.<br />
(LBS)<br />
Informationen zu Fördermöglichkeiten<br />
finden Interessierte unter<br />
www.bhw.de/content/Rechner/<br />
FoerderRatgeber/<br />
www.haeusermagazin.de HÄUSERMAGAZIN 03.<strong>2008</strong> | 27