nationaler aktionsplan behinderung - Bundesministerium für Arbeit ...
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2.2. Behindertengleichstellungsrecht<br />
immer noch Begriffe verwendet, die Behinderung als Defekt, fehlerhaften Zustand oder<br />
gar als Minderwertigkeit beschreiben (z.B. „Gebrechen“).<br />
2.1.2. Zielsetzungen<br />
‣ Respekt und Anerkennung gegenüber Menschen mit Behinderungen drücken sich<br />
auch in der Sprache aus. Veraltete Begriffe in der Rechtsordnung (z.B. „Invalidität“,<br />
„Gebrechen“) sollen daher durch zeitgemäße und diskriminierungsfreie Begriffe wie<br />
„Behinderung“ oder „Menschen mit Behinderungen“ ersetzt werden. Dabei ist darauf<br />
zu achten, dass Rechtsunsicherheiten in der Anwendung der neuen Begriffe in der<br />
Praxis vermieden werden.<br />
2.1.3. Maßnahmen<br />
Nr. Inhalt Zeit Zuständigkeit<br />
41<br />
42<br />
Durchforstung der Rechtsordnung des Bundes<br />
auf die Verwendung diskriminierender<br />
Begriffe und Novellierung der entsprechenden<br />
Rechtsvorschriften<br />
Aufnahme eines Passus betreffend die Vermeidung<br />
von diskriminierenden Formulierungen<br />
in die legistischen Richtlinien des Bundes<br />
ab 2012<br />
alle<br />
Bundesministerien<br />
2012 BKA<br />
2.2. Behindertengleichstellungsrecht<br />
2.2.1. Ausgangslage<br />
In den letzten 20 Jahren haben das Thema Menschenrechte und das Thema Gleichberechtigung<br />
die österreichische Behindertenpolitik geprägt: Menschen mit Behinderungen<br />
werden nicht mehr als Objekte der Fürsorge, sondern als an den Angeboten der<br />
Gesellschaft Teilhabende gesehen.<br />
Im seit 2006 geltenden Behindertengleichstellungsrecht zeigt sich dieser Wandel<br />
ganz besonders stark.<br />
Das im Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und im Behinderteneinstellungsgesetz<br />
geregelte Verbot einer Diskriminierung setzt einen Meilenstein in der österreichischen<br />
Behindertenpolitik. Erstmals haben Menschen mit Behinderungen im Fall<br />
einer Diskriminierung ein Recht auf Schadenersatz. Die bisherigen Erfahrungen haben<br />
gezeigt, dass durch das Behindertengleichstellungspaket Selbstbestimmung, Chancengleichheit<br />
und Barrierefreiheit öffentliche Themen geworden sind.<br />
Menschen mit Behinderungen, die sich diskriminiert fühlen, werden durch den neu geschaffenen<br />
Behindertenanwalt des Bundes beraten und unterstützt.<br />
Eine 2010/2011 durchgeführte Evaluierung zeigt, dass das Behindertengleichstellungsrecht<br />
insgesamt sehr positiv beurteilt wird und spürbare positive Wirkungen auf die Situation<br />
von Menschen mit Behinderungen hat. Es gibt eine hohe Akzeptanz der rechtli-<br />
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